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BZF - 01.04.2008, 16:10
Land Berlin: Akteneinsicht wird verbilligt
Senatsverwaltung für Finanzen,
Pressemitteilung 01.04.2008
hat folgendes geschrieben:
Akteneinsicht wird verbilligt
Der Senat hat auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verwaltungsgebührenordnung erlassen.
Mit der Änderungsverordnung werden die Gebühren für Akteneinsichten bzw. Aktenauskünfte nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin künftig gesenkt.
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Rückfragen: Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen, Telefon: 9020-4172
BZF - 30.04.2008, 08:24
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz,
Pressemitteilung 29.04.2008 -Auszug-
hat folgendes geschrieben:
Am 1. Mai tritt das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft.....
Der Bund hat bestimmt, dass für Auskünfte kostendeckende Preise zu erheben sind. Daher wird für schriftliche Auskünfte von Bürgerinnen und Bürgern eine Gebühr von etwa 10 bis 500 Euro verlangt werden. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Umfang der gewährten Informationen und dem Aufwand, der für die Zusammenstellung erforderlich war.
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