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Bmw-power - 16.03.2008, 00:23
Unfallschuld zugeben:
Unfallschuld zugeben:
Erlaubt aber, nicht ratsam
Freimütig dürfen Kraftfahrer ab Neujahr ihre Schuld am Unfall zugeben. Das bisherige Schuld-Anerkenntnis-Verbot gilt nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz nicht mehr. Ratsam ist es aber nicht, die Schuld zuzugeben. Denn verspricht der Unfallverursacher dem Geschädigten mehr, als er nach der Rechtslage zahlen muss, besteht die Gefahr, dass er diesen Teil selbst tragen muss, da sich der Kfz-
Haftpflichtversicherer hier berechtigt weigern kann.
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