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Bmw-power - 16.03.2008, 01:23
Höhere Mindestversicherungssummen
Höhere Mindestversicherungssummen
Für Sachschäden gilt nun eine Grenze von einer Million Euro je Schadensfall. Bisher lag die Summe bei 500.000 Euro. Bei Schäden ohne Verschulden (Gefährdungshaftung) beträgt die Summe nun fünf Millionen Euro, wenn ein Personenschaden passiert, bisher waren es 600.000 Euro. Bei Sachschäden gilt künftig eine Million (bisher 300.000) Euro. Insgesamt bleibt es bei einer Höchstdeckung von 7,5 Millionen Euro. Bei so genannten Pflichtverstößen, etwa wenn der Täter bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss stand, sind Unfallopfer auf diese Pflichtsummen angewiesen. Die meist
deutlich höhere vertragliche Versicherungssumme zählt dann nicht.
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