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Bmw-power - 16.03.2008, 01:24
Besserer Opferschutz bei Unfällen
Besserer Opferschutz bei Unfällen
Opfer einer Unfallflucht erhalten künftig die Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzt. Außerdem muss der Fonds der Autoversicherer, die Verkehrsopferhilfe, künftig immer eintreten, wenn ein unversichertes Fahrzeug einen Schaden verursacht.
Bisher zahlt die Verkehrsopferhilfe bei Fahrerfluchtfällen neben der Entschädigung für Personenschäden nur sonstige Sachschäden, etwa an Kleidung, Ladung, Gepäck oder wenn der Täter einen Zaun oder gar ein Haus rammt und trotzdem unerkannt entkommt. Künftig müssen zusätzlich die Schäden am Fahrzeug des Opfers getragen werden. Dabei gibt es eine wesentliche Einschränkung: Eine Entschädigung für das Auto gibt es nur dann, wenn das Opfer durch die Unfallflucht “erheblich verletzt“ wurde. Die Verkehrsopferhilfe tritt aber auch nach neuem Recht nur ein, wenn bei einem anderen nichts zu holen ist. Wer also sein Fahrzeug vollkaskoversichert hat, muss somit weiterhin bei einer Fahrerflucht seine Versicherung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich soll eine Selbstbeteiligung
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