Mitwirkung bei Karriere durch Verfassen von Werken

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    Re: Mitwirkung bei Karriere durch Verfassen von Werken

    Scheidungsvater - 03.02.2008, 14:01

    Mitwirkung bei Karriere durch Verfassen von Werken
    Sehr geehrte Teilnehmer!
    Ich habe während meiner Ehe für meine Frau mit sehr intensivem Arbeitsaufwand eine größere Zahl wissenschaftlicher Arbeiten verfasst. Sie hat diese dann in eigenem Namen veröffentlicht um damit an der Universität zu habilitieren. Am Anfang war es noch so, dass wir ihre Arbeiten gemeinsam geschrieben haben, bei den letzten ca. 50% der Arbeiten hat sie jedoch gar nichts mehr dazu beigetragen.
    Die ganze Sache tut deshalb so weh, weil sie offenbar die Ehe nur mehr im Hinblick auf die Fertigstellung der letzten notwendigen Arbeit aufrecht erhalten hat. Ein Mann, der sie über Monate bei ihren zahlreichen Kongressreisen begleitet hat will jetzt natürlich nur ein "guter Freund" gewesen sein... Auf jeden Fall hat sie unmittelbar nach erfolgreicher Habilitation die Scheidung eingereicht.
    Gegenwärtig läuft ein Scheidungsverfahren mit allen Schikanen. Von ihrer Seite ist seit Jahren nicht einmal ein einziger Vorschlag zu einer einvernehmlichen Abwicklung gekommen, hier ist auch von ihrer anwaltlichen Vertretung m.E. nichts zu erwarten.
    Da meine Frau durch die solcherart "erworbene" Habilitation eine erhebliche berufliche Besserstellung erfahren hat (ca 25% mehr Grundgehalt, 1 Woche mehr Urlaub, Verbleib im Beamtendienstverhältnis, Pensionsvorteile, Pragmatisierung, u.v.a.m.) stellt sich mir die Frage, inwieweit ich als Verfasser von 50% der Grundlagen für diesen Erfolg einen Anspruch auf Abgeltung i.S. der Mitarbeit im Erwerb des Ehegatten geltend machen kann.
    Weiters besteht noch die Frage nach einer Verjährungsfrist, und falls eine solche besteht, über die Form, mit der eine solche Forderung im Scheidungsverfahren ergehen soll. (Es läuft noch kein Aufteilungsverfahren).



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