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Anonymous - 27.02.2006, 19:55
Bestimmung des Intervallbereichs für PersG
Ich weiss nicht so richtig, wie ich den richtigen Intervallbereich
rauspicken soll.
Annahme GE vor Gewst= 38360
bin ich im 4. Intervall richtig???
michael hanke - 28.02.2006, 13:03
Du musst ja noch den Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG abziehen, dann kommst du in die zweite Stufe..., sonst hättest Du Recht.
Liebe Grüße
Michael
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