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WHeimann - 15.02.2006, 22:22
Hundekot im Garten
Seiner Verpflichtung zur Gebrauchsgewährung kommt der Vermieter bereits dann nicht in vollem Umfang nach, wenn er seinen Hund in dem vom Mieter gemieteten Gartenbereich sein “Geschäft” verrichten lässt. Zur Gewährung des Gebrauchs eines vermieteten Gartens gehört es, dass der Garten frei von Hundekot ist. Einmal abgesehen von der optischen Beeinträchtigung durch herumliegenden Hundekot, stellt sich Hundekot auch als Quelle gesundheitlicher Gefährdung dar. Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass ein Garten in typischer Weise, nämlich durch Liegen auf dem Rasen und Barfussgehen, genutzt wird.
Amtsgericht Köln, Az.: 217 C 483/93
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