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Bmw-power - 09.01.2008, 02:15
Kfz-Schein im Auto gefährdet Schutz
Kfz-Schein im Auto gefährdet Schutz
Wer seinen Kfz-Schein im Handschuhfach liegen lässt,
riskiert seinen Versicherungsschutz.
Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor.
Das dauerhafte Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen kann bei einem Diebstahl den Versicherungsschutz kosten.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, über das die Fachzeitschrift "Recht und Schaden" berichtet.
Leicht über die Grenze
Nach Ansicht des Gerichts wird mit dem Aufbewahren des Papiers im Fahrzeug insbesondere der Grenzübergang erleichtert, wenn das Auto gestohlen wird.
Denn mit dem Fahrzeugschein könne der Fahrer leicht den Eindruck erwecken, "nutzungsberechtigt" zu sein (Az.: 8 U 62/07).
Versicherung verlangt Geld zurück
Das Gericht gab mit dem Urteil der Rückzahlungsklage einer Kfz-Versicherung gegen einen Fahrzeughalter statt.
Die Versicherung hatte zunächst den Schaden ersetzt, der durch den Diebstahl des Wagens entstanden war.
Als sich aber herausstellte, dass sich der Fahrzeugschein in dem Pkw befunden hatte, verlangte das Unternehmen das Geld zurück.
Die Richter billigten diesen Anspruch. Denn der Halter habe durch das ständige Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen einen möglichen Dienstahl begünstigt.
Daher sei die Versicherung in diesem Fall leistungsfrei.
Bmw-power - 09.01.2008, 02:16
Kfz-Schein gehört nicht ins Auto
Wer seinen Kfz-Schein dauerhaft im Wagen aufbewahrt, kann bei einem Diebstahl seinen Versicherungsschutz verlieren.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, wie die Fachzeitschrift "Recht und Schaden" berichtet.
Nutzungsberechtigter" Eindruck
Nach Ansicht des Gerichts wird mit dem Aufbewahren des Papiers im Fahrzeug insbesondere der Grenzübergang erleichtert, wenn das Auto gestohlen wird. Denn mit dem Fahrzeugschein könne der Fahrer leicht den Eindruck erwecken, "nutzungsberechtigt" zu sein (AZ.: 8 U 62/07).
Versicherung zahlte zunächst
Das Gericht gab mit dem Urteil der Rückzahlungsklage einer Kfz-Versicherung gegen einen Fahrzeughalter statt.
Die Versicherung hatte zunächst den Schaden ersetzt, der durch den Diebstahl des Wagens entstanden war.
Möglicher Diebstahl begünstigt
Als sich aber herausstellte, dass sich der Fahrzeugschein in dem Pkw befunden hatte, verlangte das Unternehmen das Geld zurück. Die Richter billigten diesen Anspruch. Denn der Halter habe durch das ständige Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen einen möglichen Diebstahl begünstigt. Daher sei die Versicherung in diesem Fall leistungsfrei.
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