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Simon - 01.02.2006, 17:46
SV-Stunde
SV-Stunde
Jede Klasse / Jahrgangsstufe hat das Recht, einmal im Monat eine Verfügungsstunde bzw. SV-Stunde zu halten. (SchMG § 12 Abs. 9)
Zuerst muss ein Termin mit dem Klassenlehrer vereinbart werden, der in Bezug auf den Unterricht am günstigsten ist. In den Klassen 5-7 muss der Klassenlehrer anwesend sein, später kann erauf Wunsch der Klasse aussgeschlossen werden. Die Leitung der Verfügungsstunde übernimmt der Klassensprecher, der Klassenlehrer sollte so wenig wie nötig eingreifen. In der Verfügungsstunde sollen einerseits die Wünsche der Schüler an die SV gesammmelt werden (Problme an der Schule, Vorschläge für AGs, etc.), anderseits Informationen von der SV an die Schüler weitergeleitet werden. Dazu kann auch ein SV-Mitglied eingeladen werden. Außerdem werden in der Verfügungsstunde klasseninterne Probleme aufgegriffen, besprochen und versucht zu lösen. Der Klassensprecher sollte sich also vorher auf diese Stunde vorbereiten, indem er Wünsche sammelt, was besprochen werden soll, die SV kontaktiert und die notwendigen Informationen beschafft.
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