iphpbb - Forenarchiv: Archivbeitrag des Forums BSV BONN
Verfügbare Informationen zu "Klassenpflegschaft (ab Klasse 11: Jahrgangstufenpflegschaft)"
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Simon - 01.02.2006, 18:25
Klassenpflegschaft (ab Klasse 11: Jahrgangstufenpflegschaft)
Klassenpflegschaft (ab Klasse 11: Jahrgangstufenpflegschaft)
Mitglieder sind die Erziehungsberechtigten der Schüler mit einer Stimme pro Schüler, mit beratender Stimme der Klasserlehrer und ab Klasse 7 der Klassensprecher und dessen Stellvertreter. Jede Pflegschaft wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Treffen finden mindestens einmal im Halbjahr statt, weitere Treffen sind vom Vorsitzenden einzuberufen. Mit Ausnahme der Leistungsüberprüfung berät die Klassenpflegschaft über...
* Art und Umfang der Hausaufgaben
* Durchführung der Leistungsüberprüfungen (unangekündigte Tests, etc.)
* Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
* Klassenveranstaltungen außerhalb der Schulzeit
* Anregungen zur Einführung von Lernmitteln
* Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten
Die Klassenpflegschaft ist an der Auswahl der Unterrichtsinhalte beteiligt. Anregungen der Schüler sind hier miteinzubeziehen! Die Eltern sind nach Absprache berechtigt den Unterricht zu besuchen.
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