Alle Beiträge und Antworten
YangSim - 17.04.2008, 16:39
Rechtliches über Bilder hochladen und veröffentlichen
Für Bilder gilt:
Grundgesetz (Art. 2, Art. 5)
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
D.h. im Klartext.
Zwar darf man Fotos veröffentlichen, jedoch nur mit Zustimmung der abgelichteten Person/en.
Anders sieht es da bei sogenannten Personen des "öffentlichen Lebens" (Politiker, Sportler, Schauspieler etc.) aus, hier ist es erlaubt.
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken