länger als bis 0 uhr bleiben wenn unter 18

I Black Celebration I
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    Re: länger als bis 0 uhr bleiben wenn unter 18

    Hellraiser - 28.12.2007, 01:42

    länger als bis 0 uhr bleiben wenn unter 18
    hatte letzten mittwoch 26.12.2007 meine freundin dabei. problem: sie wird erst im januar 18.

    auf der offziellen homepage (ja das ist wichtig!) des pavillons wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass in diesem falle der besuch jeder veranstaltung nur bis maximal 24 uhr möglich ist.

    aaaber: auf eben dieser homepage ist auch ein link für einen solchen fall angebracht der zu einem offiziellen dokument für die übertragung der elterlichen aufsichtspflicht auf eine volljährige begleitperson. dieses dokument ist sogar mit dem pavillonlogo versehen.

    gesagt getan: besagtes dokument ausgedruckt, sämtliche ausweise, ausweiskopien, unterschriften etc. besorgt. ergebnis: ablehung der türsteher gegen dieses dokument mit der begründung sie müssten den besuch der veranstaltung bis nach 24 uhr nicht gestatten.

    frage: darf ich mich jetzt verarscht fühlen ja oder nein? ich mein weshalb wird dieses dokument erstellt und in eindeutigem zusammenhang auf der offiziellen homepage des pavillons verlinkt wenn es dann abgelehnt wird?

    wäre für jede aufklärung in dieser sache sehr dankbar.



    Re: länger als bis 0 uhr bleiben wenn unter 18

    Rabenherz - 28.12.2007, 04:26


    Aufklären kann ich nicht.
    Aber ich war mal mit so einem Zettelchen da, als eine Freundin von mir 18 wurde und reingefeiert hat. Da war das Ganze überhaupt kein Problem. Sie musste dann halt nur meine "Aufsichtsperson" spielen und da drauf unterschreiben etc...



    Re: länger als bis 0 uhr bleiben wenn unter 18

    Hellraiser - 28.12.2007, 22:54


    ja eben sollte ja echt kein prob sein. wir hatten die unterschrift der mutter und ne ausweiskopie vom ausweis der mutter, meine unterschrift und ausweis, unterschrift meiner freundin und ausweis.

    war alles da trotzdem meinten die nur das sei kein muss dass sie das akzeptiern.



    Re: länger als bis 0 uhr bleiben wenn unter 18

    Soundcrasher - 29.12.2007, 07:04


    Jeder Laden kann sich vorbehalten, jemanden nicht einzulassen. Das kann ein einem Mittwoch auch der schwärzeste Goth sein - er würde trotzdem nicht reinkommen.

    Also auch wenn du alles geforderte dabei hattest, lag es im Ermessen des Veranstalters, dies anzuerkennen - es gibt kein "Eintrittsrecht" oder "Länger-Bleibe-Recht".



    Re: länger als bis 0 uhr bleiben wenn unter 18

    Skitstövel - 30.12.2007, 02:20


    jup willkühr der Türsteher...

    Hatten das ganze mal in ner anderen disco wo erst einer nicht reingelassen wurde weil er ein ärmelloses T-shirt anhatte, nachdem er sich nen longsleve angezogen hatte, störte die (türkischen) Türsteher das es nen Böhse Onkelz longsleve war, und er kam immer noch nicht,rein. Das ein andere jedoch auch ein Böhse Onkelz t-Shirt trug, und das hemd dadrunter ebenfalls ein onkelz shirt war störte da aber nicht. naja Türsteher wurden ausgelacht und es wurd sich nen neue disco gesucht..



    Re: länger als bis 0 uhr bleiben wenn unter 18

    Hellraiser - 30.12.2007, 12:18


    Soundcrasher hat folgendes geschrieben: Jeder Laden kann sich vorbehalten, jemanden nicht einzulassen. Das kann ein einem Mittwoch auch der schwärzeste Goth sein - er würde trotzdem nicht reinkommen.

    Also auch wenn du alles geforderte dabei hattest, lag es im Ermessen des Veranstalters, dies anzuerkennen - es gibt kein "Eintrittsrecht" oder "Länger-Bleibe-Recht".

    das ist mir alles klar es geht mir nur darum dass auf der homepage vom pavi ja extra der link zu dem dokument ist etc. wenn sie dann trotz des dokumentes jemanden nicht einlassen können sie sich auch den link sparen. darum geht es und deshalb fühl ich mich verarscht.



    Re: länger als bis 0 uhr bleiben wenn unter 18

    hellhammer - 30.12.2007, 19:13


    keine ahnung was sowas soll.dann brauch mal sowas auch nicht auf die seite zustellen wenn man trotzdem net rein kommt.
    na ja kenn die herren türsteher schon länger.



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