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Re: Das gestaltende Zeitalter
Thomas - 03.12.2007, 12:17
Das gestaltende Zeitalter
(Das gestaltende Zeitalter)
Jede Gesellschaft, die einen Wechsel der Paradigmen anstrebt, durchläuft verschiedene Phasen. Da gibt es zunächst die Phase des Entwurfes, in der die Eckpunkte einer sich ändernden Gesellschaft festgeschrieben werden - innerhalb der Baha`i-Religion war dies die Phase der Offenbarungen Baha`u`llah`s zur Einheit der Menschheit, zur Verwaltungsordnung einer geeinten Menschheit sowie zu den Rechtsnormen, die eine friedliche Einheit der Menschheit ermöglichen.
Es folgt die Phase der Gestaltung, in der die Rahmenbedingungen einer neuen Gesellschaftform bekannt sind, jedoch noch nicht mit Leben und Wirkung erfüllt sind. In dieser Phase sind sowohl Instutionen, Administrationen, als auch Einzelne eingebunden; sowohl die neuen gesellschaftlichen Organisationen, als auch die einzelnen Menschen die an einer neuen oder neuartigen Gesellschaft mitwirken wollen, müssen ihren Platz zueinander und untereinander sowie ihren Platz im Verhältnis zu den Mitmenschen finden, die sich -aus welchen Gründen auch immer- nicht als Teil dieser neuen Gesellschaftform ansehen. Dabei sind die Eckpunkte, die Rahmenbedingungen aus der ersten Phase bekannt; innerhalb der Religionen handelt es sich hierbei um Gebote, die pragmatisch umgesetzt werden müssen. Da aber die Formulierung der Gebote, die Bedingung der Gebote und die Zielsetzung der Gebote einen völlig neuen Gesichtspunkt darstellen, muss auch die Erfüllungspragmatik völlig neue Wege beschreiten.
Die dritte gesellschaftliche Phase ist die Phase der Erfüllung. Die neuen Paradigmen der Religion sind erfüllt (innerhalb der Baha`i-Religion: Die Einheit der Menschheit ist als „grösstmöglicher Friede“ erreicht). Die durch ihre Einzelmitglieder der Gesellschaft gestaltenden Organisationen und Administrationen sind unter Beibehaltung der geoffenbarten Rahmenbedingungen gewachsen und gereift; Veränderungen unterhalb der Normen der Offenbarung sind den sich ergebenden neuen Gesellschaftsbedingungen angepasst und können je nach Erfordernis der Gesamtgesellschaftlichen Situation durch Gesetz und Verordnung sowohl erlassen, als auch aufgehoben werden.
Die letzte Phase ist die Phase des schleichenden kulturellen und zivilisatorischen Niedergangs. Je nach Ausprägung der gestaltenden und der erfüllten Phase kann dieser Niedergang sich durch Wortgläubigkeit und bedingungslose Hörigkeit gegenüber gesellschaftlichen und religiösen Organisationen und Administrationen ausdrücken, es kann aber auch der Fall des Bedürfnisses nach einer Reform der Gesellschaft eintreten, in dessen Verlauf
letzlich geistige Prinzipien der materiellen Lebensgestaltung des Individuums weichen.
Diese 4 Phasen des gesellschaftlichen Entwicklung werden in der Baha`i-Religion auch gerne mit den „4 Jahreszeiten der Religionen“ verglichen“.
Innerhalb der Baha`i-Religion leben wir in der Anfangsphase des gestaltenden Zeitalters. Mit dem Tod Shoghi Effendi`s, des ersten und letzten testamentarisch eingesetzten Hüters des Glaubens, wurde nachfolgenden die erste Instution mit globaler Bindungswirkung (für die Baha`i) in`s Leben gerufen: Das Universale Haus der Gerechtigkeit. Baha`u`llah verkündete die Eckpunkte der neuen Gesellschaftsordnung, sein Sohn Abdul`Baha lebte als „vollkommener Mensch“ die Eckpunkte der neuen Gesellschaftordnung, Shoghi Effendi, der Enkel Abdul`Baha`s beschrieb auf Grundlage Baha`u`llah`s und Abdul`Baha`s die Rahmenrichtlinienen, die die Ausgestaltung der Eckpunkte des jungen Glaubens global ermöglichen.
Der Philosoph Ernst Jünger teilte die Menschheit in drei Gruppen von Verhaltensindividuen auf: Die Gruppe der Krieger, die Gruppe der Arbeiter, die Gruppe der „Waldläufer“. Die Krieger verteidigen bedingungslos die Gesellschaft, die Arbeiter bauen die Gesellschaft bedingungslos auf - und die Waldläufer kritisieren zugunsten höherer Ideale die Bedingungslosigkeit und ziehen sich letztlich in die Freiheit, aber auch in die gesellschaftliche Isolation „des Waldes“ zurück. In dieser Einteilung kann ein Krieger sowohl Arbeiter, ein Arbeiter aber auch Krieger sein; Basis für beide ist sowohl der bedingungslose Gehorsam gegenüber der gesellschaftlichen Leitung (die sich ebenfalls aus Kriegern und Arbeitern zusammensetzen kann und die einem „höheren Ziel“ -im Fall der Baha`i-Religion: die Paradigmeneckpunkte der Offenbarung Baha`u`llah`s, die „Gebote Gottes für diese Menschheit“ verpflichtet sind), selten jedoch wird sich ein „Waldläufer“ in der Leitungsebene finden, denn die Gruppe der aktiven oder passiven Kritiker stellt zwar nicht die Rahmenbedingungen der Offenbarung in Frage, wohl aber deren pragmatische Umsetzung durch „Krieger und Arbeiter“... Aus der Gruppe der Waldläufer wird auch kaum ein Mensch das ernsthafte Verlangen nach Führung- und Leitungsebenen entwickeln; Kritik verlangt zum einen grösstmögliche Objektivität, zum anderen aber auch die persönliche Betroffenheit. Beides ist schlecht möglich, wenn sich das Individuum der bedingungslosen Verteidigung und/oder dem bedingungslosen Aufbau neuer gesellschaftlicher Strukturen opfert.
„Irrungen und Wirrungen“ kennzeichnen die Phase des gestaltendenen Zeitalters. Den Baha`ist zum Beispiel weltweit bewusst, dass die gegenwärtigen Gesellschaftsordnungen der Zivilgesellschaften „einem Koloss auf tönernen Füssen“ gleichen - einem Gebilde, das unter seiner eigenen Last und Belastung jederzeit zusammenbrechen kann. Um aber einen grösstmöglichen Frieden auch mit Nicht-Baha`i zu erlangen und zu erhalten, sind Baha`i grundsätzlich dazu verpflichtet, den Gesetzen ihres Nationalstaates in dem sie leben, bedingungslos Folge zu leisten. Im Iran führt das seit der sogenannten „islamischen Revolution“ dazu, das Baha`i ihren Mördern, ihren Totschlägern, ihren Verfolgern aus ihrem eigenen wenigen Besitz auch noch die Stricke schenken, mit denen sie dann aufgehängt, ausgepeitscht, gefesselt werden. Der Terror, mit dem die „Pasadaran“ die Baha`i von Zeit zu Zeit überziehen, erinnert fatal an den Beginn des Holocaust im Nazi-Deutschland. Die internationale Baha`i-Gemeinde protestiert regelmässig bei den europäischen Gremien und der UN bezüglich der Misshandlung der „grössten religiösen Minderheit“ im Iran (mit Resolutionen halten sich UN und EU auch nicht zurück!); gleichzeitig missbilligen aber die Gremien der Baha`i dass man die Zustände im Iran, denen die Baha`i von Zeit zu Zeit unterworfen sind, auch als das bezeichnet, was sie sind: versuchter Völkermord nämlich!
Offiziell hält sich die gegenwärtige iranische Regierung mit der Verfolgung zurück - Baha`i erhalten Ausweise und Pässe (z.B. zur Ausreise), Baha`i ist es gestattet, einfache arbeiten auszuführen. Jedoch wird den Baha`i jeglicher Zugang zu höherer Bildung und Ausbildung verwehrt, und auch Absolventen von ausländischen Universitäten, die als Baha`i in den Iran zurückkehren, erhalten keine Anstellung sondern müssen sich als Tagelöhner oder Taxifahrer durchschlagen. Ziel dieser Massnahmen ist es, die Baha`i wirtschaftlich auszubluten und sie darüber hinaus -aufgrund fehlender Schul- und Hochschulabschlüsse- als „ungebildet“ zu diffamieren.
Die iranische Gesetzgebung erlaubt den Baha`i auf dem legalistischen Weg kaum Möglichkeiten, sich gegen Bedrängung und Bedrückung zu wehren. Anders verhält es sich jedoch in den Ländern Europa`s und Nordamerika`s: Aufgrund der demokratischen Gesellschaftsordnungen ist hier sehr wohl möglich, sich nicht nur mit „Anregungen“ an die jeweiligen Landes- und Staatsregierungen zu wenden, sondern es ist auch möglich Vereinigungen zugründen, sich für einen neuen Weltethos einzusetzen und gegen Bedrückung der Religionsfreiheit juristisch vorzugehen. So hat der Nationale Geistige Rat der Baha`i in Deutschland e.V. vor einigen Jahren erfolgreich einen Prozess vor dem Bundesverfassunggericht geführt, wobei es darum ging, dass aufgrund abweichender Vereinsregelung nach dem zivilrechtlichen Vereinsgesetz ein einzelner lokaler Geistiger Rat weder die Eintragung als Verein, noch die Bestätigung der Gemeinnützigkeit erhielt. Soweit es die Belange der Baha`i als homogene Gruppe betrifft, wissen diese sehr genau, sich mit legalistischen Mitteln gegen Diskrimierung zur Wehr zu setzen.
Sofern es aber um die Belange von Gruppen geht, die expliziet nicht der Baha`i-Religion angehören, hält man sich in der Regel bedeckt. So gab es beispielsweise keinnerlei offizielle, auf Mässigung bedachte Stellungnahme der nationalen oder europäischen Baha`i-Gremien zum deutschen „Kopftuchstreit“, zum dänischen „Karikaturenstreit“ oder zur Kleiderordnung an französischen Schulen (hier wurde einem Sikh-Schüler verboten, seinen Turban zu tragen, worauf dieser seine Schulpflicht nicht mehr wahrnahm). Dabei sind Baha`i ausdrücklich dazu verpflichtet, mit den Anhängern anderer Religionen „in grösstmöglicher Harmonie und Freundschaft“ zu verkehren. Es stellt sich da die Frage, wie sich Harmonie, Respekt und Freundschaft ausdrücken soll, wenn man bei Streitpunkten die sich auf das religiöse Empfinden von anderen Religionsangehörigen beziehen, nicht vermittelnd und beschwichtigend eingeht.
Zunehmend stossen die Entscheidungen der globalen und nationalen Gremien der Baha`i auf Unverständnis. Den derzeitigen Leitungsgremien gelingt es dabei nicht, ihre Entscheidungen und Beratungsbeschlüsse in Konfliktfällen auch nachvollziehbar darzustellen, was zuerst in den USA und Kanada, seit neuestem auch in Deutschland dazu führte, das sich selbst „gereifte und gestandene“ Baha`i-Freunde der Gruppierung der sogenannten „Reform-Baha`i“ anschlossen und anschliessen. Ausdrücklich hat Baha`u`llah die Bildung von Fraktionen und Konkurrenzbewegungen innerhalb der Baha`i-Gemeinden zugunsten der Einheit verboten; da die „Reform-Baha`i“ sich aber genauso auf Baha`u`llah beziehen, wie dies auch die „konservativen“ Baha`i tun (und übrigends auch die sogenannten „orthodoxen Baha`i“), stellt sich erstens schon mal die Frage, woran es denn liegt, dass sich Gläubige nicht mehr in ihren gewachsenen Glaubenstrukturen wohlfühlen (können) und womit Spaltungen innerhalb eines Einheitsglaubens effektiv und im gemeinsamen Interesse begegnet werden kann. Den „Waldläufern“ unter den Baha`i zunächst ihre Rechtsstellung innerhalb der Baha´i-Gemeinde zu entziehen, sie danach als „Bündnisbrecher“, Abtrünnige, zu bezeichnen und sie damit in das gesellschaftliche Abseits des gemeinsamen Glaubens zu stellen, ist hier weder gerecht, noch mitmenschlich, sondern diktatorisch (fairerweise muss hier angemerkt werden, dass auch die „Reform-Baha`i“ und die „orthodoxen Baha`i“ in ihrer Umgehensweise mit den „konservativen Baha`i“ auch nicht gerade von Zurückhaltung geprägt sind...).
„Hier und heute“, d.h. innerhalb der nächsten Generation, werden die Grundlagen gestaltet, unter denen die Baha`i-Religion ihrem erfüllenden Zeitalter zustrebt. Besonders aus der christlichen, aber auch aus der muslimischen Religionsgeschichte wissen wir, wie fatal sich das Stigma des „Ketzers“ auswirken kann - angefangen bei der Verfälschung der Heiligen Schriften (die frühe katholische Kirche nahm bem Konzil von Nicäa um 400 n.Chr. z.B. das Thomas-Evangelium und die sogenannten Apokryphen aus der Sammlung der Lehren des neuen Testamentes heraus; spätere religiöse christliche Gruppierungen, die sich genau auf diese indizierten Schriften stützten, wurden mit kriegerischen Mitteln grausam verfolgt), aufgehört bei einer dauerhaften Spaltung der Einheitsreligion, vergleichbar mit der Spaltung des Islam in sunnitische und shiitische Muslime. Der ehemalige Baha`i und jetzige Buddhist Francesco Ficcia wird immernoch als „Bündnisbrecher“ bezeichnet, obwohl er aus dem Baha`i-Glauben austrat und sich dem Buddhismus zuwandte. Der Austritt aus der Baha`i-Religion steht jedoch jedem Menschen frei, ebenso wie der Eintritt - aus den Missverständnissen der Glaubenslehre, denen Francesco Ficcia unterlag und unterliegt und die zu dessen Austritt führten, kann und darf nicht dazu führen, ihn - für heutige und spätere Baha`i-Generationen - in die „Ketzerecke“ abzuschieben.
Aufgrund der hohen ethischen Ziele der Baha`i-Religion kann es gerechterweise auch nicht angehen, Baha`i-Gläubige - teilweise unter Bezugnahme auf völlig falschen zivilrechtlichem Grundlagenverständnis des Staates, in dem die Freunde leben - die begründet formale Richtlinien umgehen, die Mitgliedschaft als Baha`i durch Entzug administrativer Rechte einzuschränken. Für den Entzug der administrativen Rechte besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Bruch der Umgehung formaler Richtlinien, oder aber dem Angriff auf geistige Prinzipien des Glaubens. Genau diese Unterscheidung wird aber in Teilen der Baha`i-Welt nicht getroffen; formelle Vorgehensweisen werden dem Angriff auf geistige Prinzipien völlig zu Unrecht gleichgestellt; der davon betroffene Gläubige wird nicht mehr als „Bergwerk, reich an unentdeckten Edelsteinen“ angesehen, sondern eher als „Sandhaufen am Rande der Baha`i-Wege“. Hier wird nicht nur eine Menge an geistigem Potential der Freunde verschenkt; hier werden Denker und Gelehrte buchstäblich „in die Wüste ohne Wiederkehr“ geschickt.
Kritik ist nicht pauschal Angriff, sondern auch Bereicherung - nur durch Kritik verbessert sich nicht nur der einzelne Mensch, sondern auch eine Gruppe von Menschen, letztlich -bei weitestgehender Vermeidung des „beleidigt-seins-fühlens“- auch Organisationen und Gremien. Mit Kritik kann man positiv umgehen, indem man versucht, aus dem Blickwinkel des Kritikers die eigene Handlungsweise anzusehen. Man kann sich natürlich auch weigern, den Blickwinkel des Kritikers zu beachten - und genau dies macht anscheinend das Universale Haus der Grechtigkeit der Baha`i, da -laut Mitteilung des Nationalen Geistigen Rates der Baha`i von Deutschland (an mich) vom Frühjahr diesen Jahres- „das Universale Haus die Anfragen von Freunden ohne administrative Rechte grundsätzlich nicht beantwortet...“ Wird diese Praxis beibehalten, so ist der Diktatur der Nationalen Geistigen Räte der Baha`i über die „Waldläufer“ der Baha`i (nämlich denjenigen der Freunde, denen eben ein Nationaler Geistiger Rat administrative Rechte entzogen hat), Tür und Tor geöffnet. Im späteren Zeitalter der Erfüllung kann dies dann dazu führen, im Stil einer Inquisition den Kritikern zunächst ihre Rechtsstellung zu entziehen, um sie nachher ohne Prozess und Rechtsstaatlichkeit in Verliese zu sperren oder in die Verbannung zu vertreiben. Die Grundlagen für ein solches Verfahren werden hier und jetzt gelegt. Innerhalb des gestaltenden Zeitalters - in dem wir uns noch bewegen- sind die Gremien und Instutionen des Baha`i-Glaubens dazu aufgerufen, ihre bisher getroffenen Entscheidungen ebenso wie die noch zu treffenden Entscheidungen hinsichtlich ihrer Auswirkung auf das noch kommende erfüllende Zeitalter mehrfach zu überprüfen. Denn ob das erfüllende Zeitalter sich als „neues Jerusalem, wo Löwe und Lamm nebeneinader weiden“ kennzeichnet, oder aber als „grösstes anzunehmendes Gefängnis“ erweist, hängt massgeblich davon ab, welche Wege im gestaltenden Zeitalter eingeschlagen werden.
Verteiler: „Oase des Friedens“
Re: Das gestaltende Zeitalter
Surak11 - 18.04.2012, 14:00
Ist schon lustig, die Religion ist noch nicht so alt und schon gibt es zu viele Schwärmer mit zu vielen Rosinen im Kopf und die Realität sieht jetzt schon nicht besonders aus.
http://www.weltverschwoerung.de/zeitgeschehen-politik-gesellschaft/23689-bedingungsloses-grundeinkommen-fluch-segen-schlicht-unmoeglich-34.html
Heute darin gelesen.
Vielleicht nervt es die Leute nur noch, wenn es so weiter geht.
Man schaut sich doch an, wie es jetzt funktioniert, anders kann es selten werden, und die Probleme werden die gleichen bleiben - mit diesen Menschen - hofft man, nur aus der Erziehung heraus einen neuen Menschen zu kreieren ?
Da wird aber nichts weiter berücksichtig als die Erziehung.
Naja, es ist ja noch viel Zeit - in 1000 Jahren ist alles anders - wirklich ?
http://www.welt-spirale.com/index.html?content=/down.html
Re: Das gestaltende Zeitalter
Thomas - 22.04.2012, 14:13
Es gibt mittlerweile einige Baha'i, die das "bedingungslose Grundeinkommen" als eines der notwendigen Paradigmenwechsel ansehen, die "eine neue Zeit" mit sich bringt.
Ohne jetzt besonders "sozialistisch" angehaucht zu sein, haben sich einige Menschen die Science-Fiktion-Romane schrieben, in ihren Romanen schon mit diesem Thema auseinander gesetzt. Dabei sind sowohl positive, als auch negative Schilderungen einen "Gesellschaft in spe" zusammengekommen, die alle im Prinzip auf dem Umstand des heutigen Wirtschaftens basieren. Die Frage, die sich stellt, ist aber: Wenn man ein bedingungsloses Grundeinkommen als Paradigmenwechsel begreift - kann das Grundlage des Wechsels die "alte Wirtschaftsordnung" sein?
Im Prinzip stellt sich diese Frage bei allen Themen die in der Baha'i-Religion angeschnitten werden. Leider scheint es aber so zu sein, als ob die Menschen, die sich hier Gedanken machen, in der Umsetzung ihrer Gedanken all zu oft in die "alten, sich überlebenden Verhaltensmuster zurück fallen und so den guten Gedanken durch das alte Denken ad absurdum führen.
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