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Anonymous - 15.11.2007, 09:51
4 Maßstäbe für Mindestlohn
Mindestlohn: 4 Maßstäbe für Mindestlohn

Dazu werden 4 Maßstäbe von bisher bestehenden Mindestregelungen herangezogen.

Maßstab 1
Das pfändungsfreie Existenzminimum gemäß § 850c ZPO liegt bei einem Single, ab dem 01.07.2005, bei 980 Euro Netto. Hierzu müssen noch Pauschal 50 Euro Netto für Arbeitsaufwendungen hinzugerechnet werden. Somit entspricht das einem Brutto von 1.480 Euro. Bei einem täglichen Arbeitspensum von 8 Stunden, entspricht das einem Stundenlohn von 8,50 Euro Brutto. Entstehen nachweisbar höhere Arbeitsbedingte Aufwendungen, liegt der Mindestlohn über 8,50 Euro.

Maßstab 2
Der Mindestlohn muss so hoch sein das nach 45 Jahren Arbeit eine netto Rente erreicht wird, die der gleichen Höhe entspricht wie ALG II, inklusive Unterkunftskosten für einen Single Haushalt. Der durchschnittliche ALG II Bezug für Singles beträgt 663 Euro. Verdient man heute 8,90 Euro Brutto die Stunde x 170 Stunden x 12 Monate = 18.156 Euro Jahres Brutto, was 62 % vom Durchschnittsverdienst beträgt und damit 0,62 Endgeltpunkte ergibt. Addiert man die 45 Arbeitsjahre x 0,62 Endgeltpunkte so erhält man 27,9 Endgeltpunkte, diese werden mit den aktuellen Rentenwert (26,13 Euro) multipliziert, so erhält man die Brutto Rente = 729 Euro, minus hälftiger Krankenversicherung und Pflegeversicherung, so erhält man eine Netto Rente von 663 Euro, was genau einem Single Haushalt von Harz IV entspricht. Somit muss der Mindestlohn 8,90 Euro betragen, damit ein Arbeitnehmer nicht nach 45 Jahren Arbeit dem Staat auf der Tasche liegt.

Maßstab 3
Gemäß der europäische Sozialcharta, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland bereits 1964 (BGBl. 1964 II,1261), bekannt hat, ist nach der Spruchpraxis des Sachverständigenausschusses beim Europarat das angemessene (Mindest) Entgelt mit 68% des nationalen Durchschnittslohns zu taxiert. Gemäß dem Statistischen Bundesamt liegt der Durchschnittslohn für Arbeiter bei 15,89 Euro brutto, 68 % davon sind 10,80 Euro. Somit wäre in Deutschland einen Mindestlohn 10,80 Euro anzusetzen. Siehe hierzu Webseite des Statistisches Bundesamtes, unter Löhne und Gehälter.

Maßstab 4
In Luxemburg ist der gesetzliche Mindeststundenlohn 9,50 Euro. Durch die geringen Sozialabgaben und Steuern, ergibt das bei einem Single 7,50 Euro Netto. Um in Deutschland auf den gleichen Nettolohn zu kommen, muss man 10,50 Euro Brutto die Stunde verdienen. Somit müsste der Mindestlohn in Deutschland bei 10,50 Euro Brutto liegen, um ein gleiches Netto wie in Luxemburg zu erzielen.

Nimmt man von allen 4 Maßstäben, (8,50 Euro; 8,90 Euro; 10,80 Euro; 10,50 Euro), das arithmetische Mittel, so muss der Mindestlohn in Deutschland 9,67 Euro betragen. Somit wäre Merkel und ihre Regierung auf dem richtigen Weg. Arbeit muss sich in Deutschland wieder lohnen, oder sonnst züchten wir in unserer Gesellschaft immer mehr Unwillige und Arbeitscheue rann, die dann nach längerer Arbeitsentwöhnung überhaupt nicht mehr für die Gesellschaft zu gebrauchen sind und dem Staat bis zum ableben auf der Tasche liegen


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