Alle Beiträge und Antworten
Conny - 07.02.2006, 08:21
Minister im Aufsichtsrat???
Im Bundestag notiert: AUFSICHTSRAT DER DEUTSCHEN ENERGIE-AGENTUR GMBH
Wirtschaft und Technologie/Antrag
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat beschlossen, die Bundesminister Michael Glos (Wirtschaft und Technologie), Wolfgang Tiefensee (Verkehr und Bau) und Sigmar Gabriel (Umwelt) in den Aufsichtsrat der Deutschen Energie-Agentur GmbH in Berlin zu entsenden.
In einem Antrag (16/524) bittet die Regierung den Deutschen Bundestag, eine Ausnahme von dem im Bundesministergesetz verankerten Verbot zu genehmigen, wonach Mitglieder der Bundesregierung keinem Aufsichtsrat angehören dürfen.
Ich kenne mich leider zu wenig aus, was Aufsichtsräte anbelangt. Prinzipiell würde ich allerdings von einem solchen eine gewisse Unabhängigkeit erwarten. Dass da jetzt Ausnahmen von einem Gesetz gefordert werden, macht mich hellhörig. Kann mir jemand die näheren Zusammenhänge erklären?
KK - 07.02.2006, 11:20
ich sehe auf den ersten blick nix ehrenrühriges an diesen nominierungen:
ich vermute, dass es sich bei der "Deutschen Energie-Agentur GmbH" anteilig, mehrheitlich oder ganz um ein bundesunternehmen handelt. es ist logisch und üblich, dass die eigentümer-körperschaft in den aufsichtsrat (AR) mitglieder entsendet, denn der AR hat ja die aufgabe, im sinne des eigentümers den vorstand zu kontrollieren.
normalerweise machen das immer untere chargen (politische beamte oder vertraute - im falle der deutschen bahn AG, die zu 100% dem bund gehört, war dieses lange zeit der schröder-vertraute michael frenzel), aber manchmal auch politische entscheidungsträger selbst: bsp. VW, wo der aktionär "land niedersachsen" traditionell seinen ministerpräsidenten in den AR entsendet.
ob es in diesem fall einen grund zur detail-kritik gibt, dass dort minister reingehen und dafür ein gesetz geändert wird, kann ich nicht beruteilen.
nur allgemein ist die klage, viele politiker würden "in diversen aufsichtsräten sitzen" (die ich dir hier jetzt natürlich nicht unterstelle), oft aus dem unverständnis dieser zusammenhänge geboren. allerdings wird es problematisch, wenn sie in den ARen privater firmen sitzen, weil dann interessenverquickungen zu befürchten sind.
Rainer Leitzbach - 13.04.2006, 19:53
Genau, Kris.
Es geht um privatwirtschaftliche Unternehmungen und den Interessenkonflikten.
Bei bundeseigenen oder anteilsmäßig bundeseigenen Unternehmen, ist das schon ok, damit habe ich auch kein Problem.
Wenn allerdings ein Minister oder ein Abgeordneter im Aufsichtsrat eines privaten Unternehmens sitzt und dort auf der Gehaltsliste steht, kann es durchaus zu einem Interessenonflikt kommen und der Abgeordnete ist
nicht frei in seiner freiheitlichen demoratischen Entscheidung, wenn es
um seine eigene Brieftasche geht.
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken