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Jim Panse - 08.01.2006, 22:49
Wie viele "Jahre" [Mittel]
Wie viele "Jahre" bekommt man für "Gefängsnisausbruch" ? mal gespannt was da so kommt! :mrgreen:
souvenir - 08.01.2006, 22:54
Keine... solang man sich gut versteckt ;)
Jim Panse - 08.01.2006, 22:58
ne nich ganz die antwort was ich meine, selbst wenn man gefasst wird.. wieviele jahre! ;)
Kopfschmerz RELOADED - 09.01.2006, 18:08
is das echt strafbar?
falls ja... muss das dann nisch ein richter entscheiden?
Jim Panse - 09.01.2006, 18:57
lies die frage ich will wissen wieviel jahr man dafür bekommt, von mir aus auch ne spanne in der der jeweilige richter entscheiden könnte! (BEISPIEL: 5-6 jahre)
Kopfschmerz RELOADED - 09.01.2006, 22:27
ich alter cheater könnt ja jetzt googeln weil mich das mit den """""" gänsefüsschen stuzitsch macht...
btw... ich sag..
er muss so lang länger rein wie er drausen war :roll:
Jim Panse - 11.01.2006, 21:39
ne das wars auch nich, naja, mal wieder hat euch der rätsel king bezwungen! :mrgreen:
Die Selbstbefreiung eines Strafgefangenen ist in Deutschland an sich nicht strafbar. ( Das ist so :mrgreen: )
Allerdings können natürlich alle Delikte, die in Zusammenhang mit dem Ausbruch verübt werden, verfolgt werden. Wer Gitterstäbe zersägt, begeht eine Sachbeschädigung, wer den Wärter bewusstlos schlägt, wird wegen Körperverletzung angeklagt. Wer sich aber z.B. in einem Wäschesack versteckt und per LKW aus dem Gefängnisgelände fahren lässt, begeht damit keine Straftat.
Strafbar ist dagegen die so genannte "Gefangenenmeuterei" (§ 121 StGB). Die liegt vor, wenn sich mehrere Gefangene zusammenrotten und gemeinsam unter Anwendung von Gewalt ausbrechen. Hierfür wird Freiheitsstrafe von drei monaten bis zehn Jahren angedroht.
Ebenfalls strafbar macht sich, wer einen anderen befreit (§ 120 Abs. 1 StGB).
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