schutzverträge

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    Re: schutzverträge

    sunshine88 - 14.10.2007, 12:39

    schutzverträge
    SCHUTZVERTRAG

    (bestehend aus 3 Seiten)



    Zwischen

    ...........................................................................................................................................................................................

    (Verkäufer, Name,Anschrift,Pers.Ausweisnr.)

    und.....................................................................................................................................................................................

    (Käufer Name,Anschrift,Pers.Ausweisnr.)

    Aus diesem Vertrag ergibt sich eine eingeschränkte Nutzbarkeit. Damit das Pferd eine artgerechte Versorgung und Haltung bis zu seinem Lebensende erfährt, wird folgender Schutzvertrag geschlossen:

    § 1 Kaufgegenstand

    1. Der Verkäufer verkauft (bei Schenkung bitte symbolische DM/€ 1,-- als Kaufpreis verwenden) folgendes Pferd


    Name des Pferdes........................................... Geschlecht .....................................................

    Abstammung .................................................................................................................

    Farbe/Abzeichen ............................................................................................................

    Geburtsjahr ......................................... Equidenpaß-Nr. ..............................................



    § 2 Kaufpreis, Zahlungsweise, Fälligkeit




    1. Der Kaufpreis beträgt € ...........................................

    2. Der Kaufpreis wird [ ] bar [ ] per Scheck gezahlt

    [ ] auf das Konto bei der .......................................................Bank

    BLZ ....................................................... Kontonummer............................................ überwiesen .

    3. Der volle Kaufpreis wird [ ] bei Unterzeichnung des Kaufvertrags [ ] bei Übergabe des Pferdes

    [ ] €................. sind bei Unterzeichnung des Vertrags, der Restbetrag von € ................. ist bei Übergabe des Pferdes fällig.



    § 3 Ankaufsuntersuchung, Eigenschaftszusicherung

    1. [ ] Dieser Kaufvertrag wird nur unter der Bedingung wirksam, daß die tierärztliche Ankaufsuntersuchung erfolgreich verläuft.

    2. Es wird [ ] eine große [ ] eine kleine Ankaufsuntersuchung vereinbart. Diese soll enthalten:

    3. Die Ankaufsuntersuchung soll [ ] von Tierarzt Dr........................................................durchgeführt werden;

    von einem Tierarzt durchgeführt werden [ ] den der Verkäufer aussucht

    [ ] den der Käufer aussucht.


    4. Die Kosten der Ankaufsuntersuchung [ ] trägt der Verkäufer [ ] trägt der Käufer

    [ ] teilen sich die Parteien in folgendem Verhältnis........................

    5. Der Verkäufer sichert dem Käufer [ ] keine Eigenschaften
    oder [ ] folgende Eigenschaften des Pferdes zu:

    (zum Beispiel schmiedefromm, verladefromm, eingeritten, eingefahren, geländesicher, .....)







    6. Dem Käufer ist bekannt, daß das Pferd folgende Probleme hat, die weder eine Wandlung des Vertrages noch eine Preisminderung zur Folge haben:
    (zum Beispiel Stauballergie, Ekzemer, neigt zu Koliken, Koppen, Weben, Atembeschwerden, nicht reitbar, ......)








    § 4 Rechte Dritter, Eigentumsübergang, Papiere

    1. Der Verkäufer versichert, daß das Pferd frei von Rechten Dritter ist und sein uneingeschränktes Eigentum ist.

    2. Die Übertragung des Eigentums und die Aushändigung der Papiere erfolgt erst bei vollständiger Bezahlung des Kaufpreises.

    3. Nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises werden folgende Papiere übergeben:

    [ ] Abstammungsnachweis [ ] Impfpaß

    [ ] Equidenpaß [ ] Sonstiges............................................................................................





    § 5 Gefahrenübergang, Transport

    1. Die Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald der Verkäufer das Pferd der zur Ausführung des Transports bestimmten Person übergeben hat.

    2. Die Kosten des Transports trägt der [ ] Käufer [ ] Verkäufer.

    3. Sollte das Pferd aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, länger als vereinbart (bis Datum: ....................) beim Verkäufer untergestellt sein sollte, so schuldet dieser die Sorgfalt, die er auch im Umgang mit seinen eigenen Pferden anwendet.

    Die Kosten der Unterbringung [ ] € 5,--/Tag oder [ ] €......./Tag und eventuell notwendige med. Versorgung trägt der Käufer.



    § 6 Nutzungsbeschränkung, Vorkaufsrecht

    1.

    [ ] Das Pferd darf nicht im Schulbetrieb oder gewerblich genutzt werden.

    [ ] Das Pferd darf nicht zu Turnieren eingesetzt werden.

    [ ] Das Pferd darf nicht [ ] geritten [ ] gefahren [ ] voltigiert werden.

    [ ] Das Pferd darf [ ] nur zur Zucht [ ] nicht zur Zucht eingesetzt werden.

    [ ] Das Pferd muß im Offenstall mit anderen Pferden gehalten werden.

    [ ] Sonstige Einschränkungen____________________________________________________________

    _________________________________________________________________________________

    2.[ ] Der Käufer verpflichtet sich dazu, daß das Pferd folgende ärztliche Spezialversorgung regelmäßig erhält:

    _____________________________________________________________________________________________________

    _____________________________________________________________________________________________________



    3. Der Käufer verpflichtet sich, das Pferd art- und tierschutzgerecht zu halten

    4. Tötung des Pferdes
    4.1 Das Pferd darf nur getötet werden, wenn es durch medizinische Gründe auch in absehbarer Zeit langanhaltenden Schmerzen ausgesetzt ist oder auch an anderen Plätzen keine artgerechte und tierschutzgerechte Haltung möglich ist.


    4.1.1 Wenn eine Tötung unabwendbar ist, darf das Pferd nicht geschlachtet werden, sondern muß mit Eutha 77 eingeschläfert werden.
    4.1.2 Wenn dieses Mittel in Notfällen nicht verfügbar sein sollte, so kann auch ein anderes zugelassenes Tötungsmittel, jedoch nur unter vorheriger Vollnarkose (keine Neuroleptika!) verwendet werden.
    4.2 Sollte das Pferd für den Käufer untragbar werden, so ist es dem Verkäufer kostenlos zur Rücknahme anzubieten. Sollte auch dieser nicht in der Lage sein, es zurückzunehmen, ist der örtliche Tierschutzverein um Mithilfe zu bitten. Falls dieser keine Unterbringungsmöglichkeit auf einem Gnadenhof sieht, ist als letzte Instanz das Tierheim Ludwigsburg (Am Kugelberg 20 * 71462 Ludwigsburg Tel.: 07141-250410 Fax: 07141-250462 Ansprechpartner: Frau Gericke) um Vermittlung zu bitten. Wenn auch hier kein Weg gefunden wird, so darf das Pferd wie unter Ziffer 4.1.1 beschrieben euthanasiert werden.

    5. Der Käufer darf das Pferd nur verkaufen oder sonst weitergeben, wenn er das Pferd zuvor dem Verkäufer schriftlich per Einschreiben zu einem Preis von höchstens € .................. angeboten hat und dieser nicht innerhalb 14 Tagen Kaufabsicht geäußert hat. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Angebots beim Verkäufer

    6. Der Käufer hat sicher zu stellen, daß sein Käufer wiederum die Nutzungsbeschränkung des §6 einhält und sich verpflichtet, auch alle weiteren Käufer zu verpflichten.


    § 7 Auskunftspflicht

    1. Der Käufer stellt das Pferd in ...................................................................................ein.

    Er verpflichtet sich, dem Verkäufer jede Umstellung des Pferds innerhalb von 10 Tagen anzuzeigen.

    2. Der Käufer hat dem Verkäufer auf dessen Wunsch Auskunft über den Aufenthalt und Zustand des Pferds zu erteilen.

    3. Dem Verkäufer steht zudem jederzeit ein Besuchsrecht, höchstens jedoch........ mal pro Monat zu. Bei erheblichen Mängeln/Gesundheitsproblemen auch häufiger.

    4. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer sofort zu benachrichtigen, wenn sich der Gesundheitszustand des Pferds erheblich verschlechtert.



    § 8 Vertragsstrafe

    1. Verstößt der Käufer gegen die Nutzungseinschränkung (§6), so hat er eine Vertragsstrafe von € .................. zu entrichten und das Eigentum des Pferds an den Verkäufer zurück zu übertragen.

    2.Sollte eine Übereignung des Pferds ohne Einhaltung des Vorkaufsrechts des Verkäufers erfolgt sein und diese ihm gegenüber wirksam sein,

    so beträgt die Vertragsstrafe € ...........................

    3. Um kommerzielle Absichten auszuschließen, ist die Vertragsstrafe an eine gemeinnützige Tierrechtsorganisation (zB PETA eV, Postfach 31 15 03 70475 Stuttgart, Hamburgische Landesbank, Kto-Nr: 305 201, BLZ: 200 500 00) zu entrichten.



    § 9 Sonstiges

    1. Sonstige vertragliche Vereinbarungen_____________________________________________________________________

    _____________________________________________________________________________________________________

    _____________________________________________________________________________________________________

    2. Außer den in diesem Pferdekaufvertrag schriftlich niedergelegten Vereinbarungen wurden keine sonstigen Abreden getroffen.

    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

    4. Jeder Vertragspartner hat eine Ausfertigung des Vertrags erhalten.











    Ort, Datum ____________________________________________________




    Verkäufer (bei Minderjährigen Erziehungsberechtigter)

    ____________________________________________________



    Käufer (bei Minderjährigen Erziehungsberechtigter)

    ______________________________________________



















    Anmerkungen:



    Der Schutzvertrag ist namentlich im Gesetz nicht erwähnt. Es ist somit ein normaler Vertrag, der sich dadurch auszeichnet, daß der Käufer zu einem Sonderpreis oder durch Schenkung zwar Eigentümer des Pferdes wird, die volle Verfügbarkeit über das Pferd jedoch durch die Schutzkomponente eingeschränkt wird.

    Bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe sind die Parteien im Rahmen des Angemessenen völlig frei, jedoch kann die Höhe von einem Gericht auf Angemessenheit überprüft werden. Empfohlen sind Summen von € 2.000,-- bis € 5.000,- .

    Wurde ein Pferd entgegen der vertraglichen Vereinbarungen veräußert, so kann es nur von dem neuen Käufer zurückgefordert werden, wenn dieser es nicht gutgläubig erworben hat, was allerdings meist sehr schwer nachzuweisen ist.

    Um die rechtliche Wirksamkeit auch im Bezug der aktuellen Rechtssprechung zu bestätigen, wird empfohlen, den Vertrag durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

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