Übersicht - TÜV/erlaubtes Tuning

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    Re: Übersicht - TÜV/erlaubtes Tuning

    Gerste - 03.10.2007, 19:22

    Übersicht - TÜV/erlaubtes Tuning
    Ich habe ja schon lange hier mit gelesen und mir ist aufgefallen das es hier (finde ich) eine wichtige übersicht fehlt.
    :idea:
    Nämlich eine übersicht im bereich "Aygo Ausstattung, Technik und Tuning" über TÜV (also wo man eine Eintragung machen muss und wo nicht) und über erlaubtes Tuning und nicht erlaubtes.
    Gut, für manche Dinge muss man nur mal ins StVO sehen aber ich finde da kann man mal sehr schnell den überblick drin verlieren. (gehöre mit zu den Leuten die da den überblick verlieren :oops: )
    Muss nur eine übersicht sein mit den wesentlichsten punkten. Die dann kürz noch beschrieben sind. :wink: :D

    Was sagt ihr dazu :!: :?:

    8)



    Re: Übersicht - TÜV/erlaubtes Tuning

    myspezies8472 - 07.10.2007, 18:35


    TÜV-Beschreibungen


    TÜV nach §19: Bei diesen Artikeln wird ein Teilegutachten nach §19 mitgeliefert. Hier zu unterscheiden sind §19.2 (Nicht Eintragungspflichtes Produkt!) und §19.3 (Welche im Fahrzeugschein / Brief eingetragen werden müssen!) Nach §19 müssen generell alle Produkte nach Umbau einen amtlich anerkannten Prüfer auf Prüfung der Festigkeit , sowie Richtigen Montage vorgeführt werden.


    TÜV nach §21: Diese Artikel werden ohne Bericht eines Sachverständigen ausgeliefert und müssen per Einzelabnahme eingetragen werden. Je nach Hersteller ist ein Materialgutachten nach §21 verfügbar. Import Produkte werden genrell ohne Gutachten ausgeliefert. Bitte erfragen Sie vor Kauf, ob und welches Gutachten mitgeliefert wird! Die TÜV-Eintragung liegt im Ermessen des Prüfers


    TÜV in Vorbereitung: Hier stellt der Hersteller demnächst ein Gutachten zur Verfügung.


    E-Marked! / E-Proofed: Das E-Prüfzeichen beschränkt sich ausschließlich auf Leuchten, wie z.B. Scheinwerfer, Heckleuchten, Blinker. Ist ein Produkt mit einem E-Prüfzeichen ausgestattet, kann das Produkt frei im Öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden, da es den Europäischen Zulassungsnormen entspricht.


    Not E-Marked: Diese Leuchten tragen kein Prüfzeichen und sind somit im Öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Diese Leuchten dürfen ausschließlich an Show Fahrzeugen verbaut werden.



    Re: Übersicht - TÜV/erlaubtes Tuning

    Aygo Blue - 10.10.2007, 20:23


    Bei was für Veränderungen muss man eigentl. zum TÜV gehen? Wenn man sich neue Lautsprecher einbaut, muss man das ja nicht... gibt's da Regelungen? [...was für ne dumme Frage, natürlich gibt's welche...bloß welche?]



    Re: Übersicht - TÜV/erlaubtes Tuning

    Letz Fetz - 10.10.2007, 20:45


    Felgen/Reifen, Spoiler, Tieferlegungssätze, Motorhauben, Spiegeln, Leuchten/Leuchtmitteln

    Soweit keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt). Also eigentlich alles das, was dein Auto so verändert, das es für dich oder andere gefährlich werden kann würd ich mal behaupten.

    Mein Fahrschulbuch hat noch meine Freundin sonst könnte ichs raussuchen.



    Re: Übersicht - TÜV/erlaubtes Tuning

    myspezies8472 - 10.10.2007, 22:35


    Liegt ein E=Prüfzeichen zu Grunde, d.h. eine Runder Kreis mit einem E und einer Zahl (welche das Zulassungsland anbgibt) und eine Prüfziffer, und das Teil wird an der Richtigen Stelle montiert, ist eine ABE oder Eintragnug nicht erforderlich! Die Nummer hinterm dem E sagt nur in welchem Land die Zulassung erfolgt ist, wird aber in der EU großteils anerkannt.
    Z.B. Spoiler mit E4 Kennung kommt z.B. aus Frankreich, E1 aus Deutschland. Wenn korrekt montiert ist nichts nötig. Keine Abnahme nichts!
    Guckt euch einfach die Scheinwerfer im Aygo an (Birnen). Ist eine E-Kennung drauf und ist auch nicht im Fahrzeugschein vermerkt. Die Phillips Blue Vision z.B. haben eine E1Kennung was für Deutschland spricht. Wichtig ist nur, dass z:b. ein Spoiler nicht auf der Motorhaube platziert wird sonder halt nur dafür, wo er für vorgesehen ist. Das muss man halt wissen.
    Die E Kennung ist meist im Kreis auf dem jeweiligen Anbauteil sichtbar platziert.
    Ob E11 oder E4 macht keine Unterschied, daher gibt es dieses Zeichen.


    Gruß myspezies8472



    Re: Übersicht - TÜV/erlaubtes Tuning

    Latschen - 13.10.2007, 12:15


    Letz Fetz hat folgendes geschrieben: Felgen/Reifen, Spoiler, Tieferlegungssätze, Motorhauben, Spiegeln, Leuchten/Leuchtmitteln

    Soweit keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt). Also eigentlich alles das, was dein Auto so verändert, das es für dich oder andere gefährlich werden kann würd ich mal behaupten.

    Mein Fahrschulbuch hat noch meine Freundin sonst könnte ichs raussuchen.

    Moment... Habe für meine Felgen auch ne ABE trotzdem muss ich zum TÜV und die Dinger eintragen lassen!



    Re: Übersicht - TÜV/erlaubtes Tuning

    myspezies8472 - 13.10.2007, 12:40


    Allgemeine Betriebs Erlaubnis - ABE:

    Das wohl bekannteste in dieser Art ist die Allgemeine Betriebs Erlaubnis. Diese ABE kann sowohl für Fahrzeuge als auch für Fahrzeugteile erwirkt werden. Eine ABE für eine Felge bedeutet, daß diese in der vorliegenden serienmäßigen Dimension geprüft und mit einer ABE versehen ist. Der Wagen muß nicht beim TÜV zur Abnahme vorgeführt werden und ein Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt (die ABE ist aber immer mitzuführen).
    Bei Felgen oder Kompletträdern mit ABE handelt es sich in der Regel um die Dimensionen, die auch serienmäßig am Fahrzeug vorhanden und im Fahrzeugbrief und/oder -schein eingetragen sind. Die Reifengröße muß dabei auch der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen serienmäßigen Größe entsprechen.

    Wichtig: In der ABE ist genau festgehalten, für welches Modell eines Herstellers das Teil genehmigt ist. Wird das Teil an ein in der ABE nicht aufgeführtes Fahrzeug angebaut, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!
    Zusammenfassend läßt festhalten, das sich mit der ABE die Optik der Felge zu verändern, nicht aber Durchmesser, Breite, Einpreßtiefe und Reifenbreite.

    Ist die Felge für ein Auto zugelassen ist es ok, ist es aber eine Universellfelge dann musst du sie eintragen lassen, wie du es schon beschrieben hast! ABE beduetet, dass ein bestimmtest Teil für ein Fahrzeug bei richtiger Montage zugelassen ist und nicht eingetragen werden muss. Möchtest du dieses Teil aber trotz ABE für ein Fahrzeug A bei einem Fahrzeug B anbauen musst du zum TÜV.

    Kann man aber alles Nachlesen oder ruft bei TÜV und DEKRA an!

    Die DEKRA macht aber/darf nur Eintragungen machen bei Teilen die eingetragen werden müssen, aber nur bei welchen wo ein Gutachten dabei ist! Für Einzelabnahmen nur beim TÜV.

    Gruß myspezies8472



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