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Lebowski - 27.09.2007, 18:30
Campy zulassen?!
Hallo,

nur mal ne allgemeine Frage,.....

Muss der Campi eigentlich zugelassen werden?
Braucht der TÜV? ne ABE? Fahrzeugpapiere? Versicherung? oder sonst was?

Oder pappt man da, wie beim fahrradheckträger am auto, ein Wiederholungskennzeichen ohne Plaketten dran?

MfG
Lebowski
Jens - 27.09.2007, 19:11

Als 1. muss man zum TÜV bzw. Dekra, diese stellen dann eine Betriebserlaubnis aus. Mit der Betriebserlaubnis muss man dann zur Zulassungsstelle und dort wird sie abgestempelt.
Roller-Junkie - 27.09.2007, 20:23

Wichtig ist, daß die Kupplung beim Roller eingetragen wird!

Der Campi braucht keine ABE, solange er vor Bj. 1961 ist. Exakt heißt es :arrow: vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen ist.

Hier steht alles Wichtige :arrow: http://www.oldtimerinfo.de/Diskussion/Forum5/HTML/000921.html

Falls Du Dir am Campi ein Blankotypenschild mit neu eingestanztem Bj. 1960 anbauen solltest (was man natürlich nicht darf :oops: ,- wonach beim TÜV aber niemand fragt). Dann spartst Du locker einen 100er (und den Stress) für die ABE.
(Die ABE für meinen PAv-Anhänger an der EMW hat 115€ nur beim TÜV gekostet, zzgl. der Eintragung der Kupplung beim Mopped und der Gebühren für ABE und neue Papiere - nicht eingerechnet die Wartezeit beim Straßenverkehrsamt :evil: )

Mein Campi ist übrigens auch Bj. 60... :wink:

Ich habe für den Campi eine selbstgedruckte, einlaminierte original DDR-ABE aus dem Internet dabei, was für Ostoldis (z.B. auch Mopeds) durchaus zulässig ist.
Jens - 27.09.2007, 20:49

Zitat: Wichtig ist, daß die Kupplung beim Roller eingetragen wird!

Eigentlich geht das nicht so! Soweit wie ich das jetzt weiß, hat die Kupplung selber keine Nummer und somit kann sie eigentlich nicht eingetragen werden!? Ich habe bei mir den Campi mit in der Zulassung vom Roller eingetragen.

Zitat: Die ABE für meinen PAv-Anhänger an der EMW hat 115€ nur beim TÜV gekostet

Max. 45€ bei der Dekra, da kann ich aber nächste Woche noch einmal nachsehen
Roller-Junkie - 27.09.2007, 20:56

Der Preis ist von der Dekra, die Kupplung braucht keine Nummer, da sie auch original keine hatte.

Zur Not könnte ich das aber auch einscannen. Was ich beim Straßenverkehrsamt bezahlt habe, weiß ich nicht mehr, das ist aber mit den neuen Papieren sogar etwas billiger geworden als früher...

Hier ist schon mal die Eintragung im Schein:



Das entscheidende ist das mit der KTA-BAG. Damals gab es nun mal noch keine Nummern...
Jens - 27.09.2007, 21:05

Eine Kupplung eintragen ohne Nummer! Da hätte ich bedenken ob das jeder Prüfer macht, weil das dann eigentlich ein Freischein für jede Kupplung wäre Campi, Pav usw............................
Roller-Junkie - 27.09.2007, 21:17

Jens hat folgendes geschrieben: Eine Kupplung eintragen ohne Nummer!

Sogar wahlweise :D , sonst müßte ich die ja wohl immer spazieren fahren :?:

Jens hat folgendes geschrieben: Da hätte ich bedenken ob das jeder Prüfer macht,
Ich habe auch nicht gesagt, daß er besonders begeistert war :wink: , aber da die mich dort schon langsam kennen, geht das schon :D

Sowas dürfte ja eigentlich bei Deinem gigantischen Fuhrpark auch kein Problem sein...

Wegen der ABE, ich habe mir die hier :arrow: http://www.iwlroller.de/download/ddr_betrerl.zip

runtergeladen. Mit einem Bearbeitungsprogramm Baujahr 1960 eingetragen und die Fahrgestellnummer freigelassen.
Das soll ja schließlich auch nur eine Kopie der original ABE sein und somit beweisen, daß ich den Campi überhaupt rechtmäßig auf deutschen Straßen bewegen darf.

Mehr braucht man nicht. Die Eintragung der ZV beim Roller ist rechtlich das Wichtigste.
Außer man hat unmengen Geld... Muß aber jeder selber wissen.
Bert - 27.09.2007, 21:36

hallo,
bei mir hat der TÜV nur die betriefseraubnis erneuert,
dazu brauchte er die rahmen-nr und die ist vorn an der deichsel,
von der kupplung wollte die damals nicht wissen, 8)
auch ist ein „hänger“ in den roller-papieren eingetragen,
jedoch ohne eine rahmen-nr,

Roller-Junkie - 27.09.2007, 21:49

Nur mal ganz nebenbei, die Beamten vom Straßenverkehrsamt wollten mir für den PAv zuerst sogar einen Fahrzeugbrief ausstellen!

Weil ich ja dafür so eine "schöne" ABE hatte :shock:

Ansonsten habe ich den gleichen Vordruck wie Bert, bei mir steht nur noch "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70Km/h", was sich aber mit der StVo der -Zo beißt, wo für solche Anhänger nur 60Km/h zulässig sind.
Ich kann also mit meiner EMW voll die Sau rauslassen :lol:

Nummern von Anhängern sind eh nicht wichtig, die werden ja wie Seitenwagen an Motorrädern als Zubehör behandelt. Auch da wird nur der Typ eingetragen.
Wichtig finde ich immer die Eintragung "ww" - Wahlweise.
Darauf weise ich immer hin und das wird dann auch problemlos so eingtragen.
Jens - 27.09.2007, 21:50

Zitat: Sowas dürfte ja eigentlich bei Deinem gigantischen Fuhrpark auch kein Problem sein...

Richtig! :D Ich muss mir den Stress nicht mehr geben und dort hin zufahren, ein Anruf und der nette Prüfer steht bei mir auf dem Hof und freut sich jedes Mal wieder, wenn er was neues abnehmen darf. Ist halt auch ein Oldtimer- Freak.
Roller-Junkie - 27.09.2007, 22:02

Jens hat folgendes geschrieben: ... ein Anruf und der nette Prüfer steht bei mir auf dem Hof und freut sich jedes Mal wieder, wenn er was neues abnehmen darf.
:shock: davon träume ich auch oft :oops: , das dauert bei mir aber noch so 4-5 Moppeds :?
Man muß ja auch noch Ziele haben :wink:
frankyferengi - 05.05.2008, 23:37

Hallo Forum,

ich habe heute die Dame von der Zulassungsstelle ein wenig ins Schwitzen gebracht.
Die hatte Überhaupt keinen Plan was die Zulassung von meinem Campi anging.
Zum Glück hatte ich mich mit einigen Unterlagen bewaffnet,
diese habe ich dann, bei jedem neuen Versuch mich abzuwimmeln, aus der Tasche geholt. Schlussendlich habe ich jetzt eine Zulassungsbescheinigung und ein Folgekennzeichen.
Die Kupplung und den Gebrauch des Anhängers an meinem Troll wollte man mir nicht mal auf nachfragen in die Papiere vom Zugfahrzeug eintragen?!
Egal, ich hänge das Ding jetzt dahinter und werde so lange fahren bis mir einer von Behördlicher Seite beweißt das es so nicht sein darf ist.
Dann kann ich mit der Aussage ja nochmal zur Zulassungsstelle die Angestellte aufwecken.
Dabei hatte ich geglaubt das ich im neuen Bundesgebiet (Land Brandenburg) weniger Probleme habe.


Gruss Frank
traxx - 06.05.2008, 08:12

hey frank!

genau meine meinung! ich mache mir mit meinem campi ( wenn er denn mal endlich am hacken hängt :cry: ) auch keen streß. ich habe das folgekennzeichen schon zu hause liegen und wenn´s soweit ist dann wird das ding drangetütelt und los geht´s!
vieleicht, wenn ich mal viel zeit habe lasse ich mir dann auch mal eine betriebserlaubniss für den hänger ausstellen.

cheerio! dirk
Christoph - 06.05.2008, 22:47

Bei mir wurde das ganze nur in den Brief vom Roller eingetragen und das wars, nix mit extra betreibserlaubnis....
Jeder macht es anders ;-)
jeans - 04.09.2008, 19:54

Ich war heute mal auf der Zulassungsstelle. Die haben keine Probleme gemacht und das vom DEKRA- Prüfer erstellte Gutachten einfach abgestempelt und unterschrieben. In die Papiere vom Zugfahrzeug haben die auch nichts geschrieben. Also könnte ich den Campi an jedes " einspurige Zugfahrzeug" anschließen :top:

Probleme bekomme ich wahrscheinlich wenn ich meinen Wiesel anmelden werde. Ich wollte nur mal meinen Wieselrahmen per KBA Auskunft überprüfen lassen, welche auch positiv ausgefallen ist, allerdings will der Beamte bei der Zulassung eine Rechnung vom Rahmen sehen oder einen KFZ Brief. Da ich den Rahmen bei ebay ersteigerte, habe ich weder das eine noch das andere.
Habt ihr eine Idee wie man das Problem lösen kann?

Jens
frankyferengi - 04.09.2008, 22:10

@Jeans,

meine Idee wäre dir einfach einen Kaufvertrag über einen Wiesel
mit entsprechender Rahmennummer zu schreiben.
Da schreibst du dann rein das der ohne Papiere verkauft wurde
und das Rechte dritter nicht bestehen lässt das von dem "Vorbesitzer" unterschreiben
und schön is. Sollte das dir zu illegal sein kannst du es auch über eine
Eidesstattliche Versicherung versuchen. Klappt aber nicht immer.
So meine Erkenntnisse

Gruss Frank.
jeans - 05.09.2008, 18:13

Hallo Frank,
Ein Kaufvertrag reicht ihm "definitiv " nicht aus, " den kann man ja unter Freunden nachmachen" sagt er. Es sollte schon ein Brief bzw. eine Rechnung sein. Das heist aber das eine Rechnung nur schreiben kann, wer auch dazu berechtigt ist, normale Privatpersonen fallen da schon mal weg.

Jens
frankyferengi - 05.09.2008, 23:26

@ Jeans,

nun ich bin kein Jurist und kenne mich nicht wirklich aus in der Materie. Meine Erkenntnisse habe ich aus eigenen Erlebnissen.
Zur Zeit als man mit einem stillgelegten Fahrzeug noch zum Vollgutachten musste hat sich der Prüfer erst einmal nicht für die Eigentumsverhältnisse Interessiert.
Es gab ein Gutachten für die Wiederinbetriebnahme.
Das und ein Eigentumsnachweis reichte den Damen bei der Zulassungsbehörde idR. aus um einen neuen KFZ Brief auszustellen.
Für meinen Campy habe ich unter den Augen und mit dem Stift von der Behörde eine Eidesstattliche Versicherung geschrieben.
Ich habe wahrheitsgemäß berichtet, dass er ein Geschenk war. Bei wiederzulassen meines Rollers wollte niemand den alten KFZ Brief oder einen Kaufvertrag sehen.
Ich glaube, dass es sehr viele Leute auch hier im Forum gibt die ihren Roller ohne Papiere gekauft und auch zugelassen haben.
Die sollten mal etwas genaues dazu mitteilen.
Als letzten Tipp von mir und immer wieder gerne genommen,
anderer Prüfer, Sachbearbeiter oder Beamter anderes Ergebnis und
am besten wie beim Arzt schon mit der fertigen Diagnose ins Sprechzimmer kommen und keine Zweifel zulassen.


Viel Glück.
Frank
jeans - 08.09.2008, 17:54

Hallo Frank,

genau so war es auch als ich mein Berlin zugelassen hatte. Das § 21 Gutachten und einen Kaufvertrag reichten der Zulassungsstelle aus. Alles kein Problem. Ich weis auch nicht, warum man dann für einen Austauschrahmen auf einmal eine Rechnung als Eigentumsnachweis braucht. Vielleicht entscheiden die Beamten ja nach Tagesform.

Jens
frankyferengi - 09.09.2008, 23:35

Hi Jens,

wenn es gar nicht anders geht lass dir halt ne Rechnung über
eine Euro von irgendeiner KFZ-, Moped- oder Schlosserbutze ausstellen.
Sicher wären auch einige von den Händlern ,hier im Forum, bereit das
zu deckeln. (unterstelle ich jetzt mal einfach)

Gruss Frank
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