Diskusion über Xenon Nachbau

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    Re: Diskusion über Xenon Nachbau

    Helmut 523 i - 15.07.2008, 08:32

    Diskusion über Xenon Nachbau
    Hab ich gefunden :

    Was haltet ihr davon ?


    ein sw wird geprüft für halogen. darauf hin erhält er vom lichttechnischen institut die freigabe.

    bis hier hin noch klar? ja? dann weiter!

    jetzt kommt wer an, und baut sich xenon brenner in den für halogen geprüften sw ein, wo aber noch dick auf der scheibe und auf dem sw selber steht, das er für halogen getestet wurde.


    was passiert bei einer bauartänderung? richtig! die erteilte be wird unwirksam, somit hat der sw keine zulassung mehr, und darf nicht verbaut werden.


    das wissen auch die herren von der polizei. ein blick in den motorraum (xenon steuergeräte) und ein blick auf die scheibe des scheinwerfers reicht (keine "DC" Prägung), und es gibt ne schöne karte, und wenn die beamten nicht ganz so nett sind, legen sie dir das auto einfach still.


    Die im Internet angebotenen Nachrüstsätze sind fast ausschließlich nicht zu empfehlen, selbst wenn sie einzeln gesehen eine Bauartgenehmigung oder ein Prüfzeichen aufweisen!

    Sobald man die Lampen nämlich in herkömmliche Scheinwerfer einbaut, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, da die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers verloren geht !

    Außerdem wird bei Fremdleuchtmitteln im Sinne der StVO und StVZO unterstellt, dass der Gegenverkehr geblendet wird, d.h., man begeht automatisch eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi), die abhängig von der gesetzten Gefahr entsprechend dem Bußgeldkatalog zu ahnden ist.

    Von der nach einer Umrüstung vorgeschriebenen Scheinwerferreinigungsanlage und einer Leuchtweitenregulierung spreche ich hier noch gar nicht !

    Vor dieser Art von Bastelanleitung wird gewarnt:

    "Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenon-Lampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer."

    Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig.

    Die Betriebserlaubnis seines Fahrzeuges erlischt und der Versicherungsschutz wird zumindestens eingeschränkt.

    Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leutweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.


    Rechtliche Problematik

    Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenon-Scheinwerfer zu machen:

    In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfer-Systeme nachgerüstet werden.



    Sie bestehen aus:

    einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe)

    einer automatischen Leuchtweitenregulierung

    einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (vorgeschrieben gem. ECE-Regelung R48 und §50 Abs.10 StVO)

    Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird.

    Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (§19 Abs.2 Satz 2 Nr.1 StVZO)

    Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§5 Abs.1 Nr.3 KfzPflVersG)


    Für Verkäufer:

    Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadenersatzansprüchen der Käufer rechnen.



    Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

    Versicherungsrechtliche Fragen:

    Kommt es aufgrund einer unzulässig hohen Blendwirkung durch das Fahrtlicht (Abblendlicht) zu einem Verkehrsunfall und gibt der Unfallbeteiligte anschließend an, dass er von einer extrem hellen Lichtquelle geblendet wurde, so werden die aufnehmenden Polizeibeamten die Scheinwerfereinsätze in jedem Fall für eine Begutachtung sicherstellen.



    Stellt sich im Gutachten heraus, dass die verwendeten Scheinwerfer, hier also die Xenon-Einsätze, nicht für das Fahrzeug zugelassen sind, steht der Unfallverursacher quasi fest.


    Außerdem wird die beteiligte Haftpflichtversicherung eine Schadenregulierung aufgrund grober Fahrlässigkeit ablehnen.


    Die finanziellen Folgen sind hoffentlich jedem bewußt !!

    Sicherheitsrelevante Problematik

    Hohe Blendwerte:

    Bei Messungen im Lichtlabor wurde festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht.

    Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten.

    Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkelgrenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar.

    Die Blendwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern.

    Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

    Legale und bauartlich zulässige Varianten

    Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern wie sie z.b. Fa. HELLA als Komplett-Sets mit


    Typgeprüften Doppelscheinwerfern

    Leuchtweitenregulierung

    Scheinwerfer-Reinigungsanlage

    inzwischen u.a. für



    Audi A3

    BMW 5er

    Ford Focus

    Mercedes-Benz E-Klasse

    Opel Astra

    VW Golf IV

    Mercedes-Benz Actros

    Scania BR4

    Fiat Ducato (ab 1/2003)

    anbietet.


    Die Vorteile des hoch leistungsfähigen typgeprüften Xenonlichts:

    mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe

    hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn

    dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3200 Kelvin, Xenon-Licht 4300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5300 Kelvin)

    entgegenkommen der Sehgewohnheiten des Menschen

    Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter

    Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt

    Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.

    Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen

    Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen



    Mittlerweile gibt es legales Xenon auch von FK.



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