Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales,
Pressemitteilung 30.01.2008 hat geschrieben:
Volle Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Berlins Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Heidi Knake-Werner fordert die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Besteuerung von Erbschaften. Einen entsprechenden Antrag bringt sie in die Debatte des Ausschusses für Familie und Senioren im Bundesrat am 31. Januar ein.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erbschaftsteuerreform sieht zwar vor, dass Lebenspartnerinnen und -partner die gleichen Freibeträge bei einer Erbschaft erhalten wie Eheleute. Das ist ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften. Allerdings sollen sie bei der Besteuerung des nicht befreiten Anteils der Erbschaft weiter benachteiligt werden. Nach dem Gesetzentwurf sollen Lebenspartner nicht wie Familienangehörige in die Erbschaftsteuerklasse I, sondern wie Fremde in die Erbschaftsteuerklasse III eingruppiert werden. Das führt für sie zu erheblichen finanziellen Nachteilen. So müssten Eheleute beispielsweise für eine Erbschaft bis 75.000 Euro sieben Prozent Steuern zahlen, für Lebenspartner liegt der Steuersatz bei 30 Prozent.
Dazu Berlins Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Heidi Knake-Werner: “Lebenspartnerinnen und –partner übernehmen Verantwortung füreinander wie Eheleute. Und sie haben die gleichen Unterhaltsverpflichtungen. Wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte bekommen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die Gleichstellung im Steuerrecht endlich vollzogen wird.“
Frau Knake-Werner folgt mit dem Antrag Berlins Politik der Gleichbehandlung und rechtlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender-Personen in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Rückfragen: Anja Wolllny, Telefon: 9028 2743