Visum für Chilenen..

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    Re: Visum für Chilenen..

    Chilena Loca - 18.09.2007, 21:24

    Visum für Chilenen..
    Da mein Freund ja auch nach Deutschland kommen soll weil ich noch hier gebunden bin für 5 Jahre hab ich mich mal erkundigt, wie das so funktioniert und was man braucht...
    Den Text kopiere ich Euch mal hier hinein..
    Das war jetzt halt im Fall Chile... für Peru und die anderen Länder kann es sein, das es noch ein Eck komplizierter ist..
    Am besten mal bei euch im Amt nachfragen
    Aber vielleicht hilft euch des hier ja weiter:


    Zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat. (Botschaft bez. Generalkonsulat in Chile)

    Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden. Bei einem Antrag für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden.

    Während der Hauptreisezeiten können Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung gestellt werden kann. Ist zur Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich, sollte der Antrag deshalb rechtzeitig gestellt werden.



    Voraussetzung für die Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigen



    Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer grundsätzlich visumpflichtig.



    Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Es bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird. Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung.

    Bitte erkundigen Sie sich (ihr Bekannter) zuvor bei der Auslandsvertretung, bei der der Antrag gestellt werden soll, welche Papiere für den Antrag notwendig sind und ob eine Verpflichtungserklärung von ein in Deutschland lebender Gastgeber erforderlich ist.

    Diese Zustimmungsverfahren dauern in der Regel bis zu drei Monaten, da auch die Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (z.B. die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt sind. Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst dann erteilen, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.



    Verpflichtungserklärung

    Regelmäßig verlangen die Auslandsvertretungen die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung. Danach verpflichtet sich ein in Deutschland lebender Gastgeber nach den §§ 66 - 68 AufenthG, alle im Zusammenhang mit dem Besuchsaufenthalt anfallenden Kosten zu tragen.

    Die Verpflichtungserklärung kann im Ordnungsamt des Landkreises Oldenburg, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen, Zimmer 139 in der Zeit von Mo. - Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr abgegeben werden. (Tel.-Nr.: 04431 - 85430) Für die Abgabe/Anerkennung einer Verpflichtungserklärung wird nach § 47 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.



    Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung sind folgende Unterlagen des Verpflichtungserklärenden vorzulegen:



    - gültiger Pass oder Personalausweis und ggf. gültiger Aufenthaltstiel

    Mietvertrag / bez. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug mit

    - Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes

    Bei Arbeitnehmern: Einkommensnachweis über monatliches Nettoeinkommen (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate)

    bei Selbständigen/Freiberuflichen: Gewinn nach Steuern (Aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters) Einkommensteuerbescheid

    ggf. andere Nachweise über die Bestreitung des Lebensunterhaltes wie z. B. Rentenbescheid, Bescheid über Zusatzversorgung / Betriebsrente, Arbeitslosengeldbescheid



    Über die eingeladene Person werden folgende Angaben benötigt:



    Name / Vorname / Geburtstag / Geburtsort / Staatsangehörigkeit / wenn vorhanden Pass - Nr. des ausländischen Passes / Wohnanschrift im Ausland (PLZ, Wohnort, Strasse, Hausnummer)



    Re: Visum für Chilenen..

    Cuerito - 21.09.2007, 17:00


    Wo genau hast du das denn her? War das so auf einer Seite zu finden oder hast du persönlich deine Situation geschildert und das war die Antwort.

    Aber wahrscheinlich klappt das bei uns nicht wirklich. Ich meine,ich könte zwar meinen Mietvertrag vorweisen,aber mein "regelmäßiges Einkommen" beläuft sich ja nur auf das was meine Eltrn mir zahlen müssen und auch mein Nebenjob wird wahrscheinlich keinen Beamten überzeugen... scheiße



    Re: Visum für Chilenen..

    Chilena Loca - 21.09.2007, 17:04


    Das hab ich persönlich bekommen...
    Das ist ne E-Mail vom Ausländeramt...

    Ich hab jetzt bald endlich mein regelmässges Einkommen..
    Aber mal sehen.. trotzdem können die sagen: "NÖ"

    So... bis später :-)



    Re: Visum für Chilenen..

    Cuerito - 21.09.2007, 17:32


    Hast du denen dann eine Mail geschrieben und eure Situation geschildert? Und das war die Antwort.
    Wenn du jetzt bald dein Einkommen hast,gehts dann richtig los,zu planen wann er rüberkommen kann?
    Und sollte so ein Idiot im Amt gleich mal NÖ schreien,gibts doch die Chance auf einen wiederholten Antrag,oder?
    Ach verdammt,ich werd euch echt sooo die Daumen drücken!



    Re: Visum für Chilenen..

    Anonymous - 08.10.2007, 23:04

    verpflichtungserklärung
    Also, die Idioten auf dem Amt können eigentlich nur "Nö" schreien, wenn die Person, die die Verpflichtungserklärung unterschreibt, kein Einkommen hat. Wenn Du arbeitest, kann Dir keiner verweigern, diese Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. (Wenn Du noch Studentin bist, solltest Du am besten Deine Eltern drum bitten... ich hoffe mal für dich, dass die da mitmachen)
    Das eigentliche Problem ist aber, dass die Verpflichtungserklärung keine Garantie dafür ist, dass das Visum genehmigt wird, sondern die endgültige Entscheidung liegt bei der Deutschen Botschaft im Heimatland des Antragstellers. Oft achten die mehr auf die anderen Voraussetzungen (Bankkonto, Arbeitsnachweis etc.), die ihnen als wichtigerer Hinweis erscheint auf die sogenannte "Rückkehrbereitschaft" der eingeladenen Person. D.h. wenn der Angestellte bei der Botschaft den Verdacht hat, dass die Arbeitsbescheinigung fingiert ist (und das ist es sehr oft, sowas ist leicht über Drittpersonen zu beschaffen) bzw. aus irgendweinem anderen Grund glaubt, dass der Antragsteller nicht zurückwill, kann das Visum ohne Angabe von Gründen trotzdem abgelehnt werden....und die können manchmal verdammt unfreundlich im Ton sein, ich hab da schon einiges erlebt in der Vergangenheit... :-(
    Wenn Dein Freund allerdings schon in Spanien legal lebt, sehe ich das eher optimistisch. Spanien gehört doch mit zu den Schengen-Staaten, da darf er doch mit dem Visum für Spanien sowieso einreisen... oder geht es um einen dauerhaften Aufenthalt? da hab ich im Moment nicht so Ahnung wie die bedingungen dann wären...



    Re: Visum für Chilenen..

    Anonymous - 10.10.2007, 20:28

    Re: verpflichtungserklärung
    quote: Originally posted by mariposaWenn Dein Freund allerdings schon in Spanien legal lebt, sehe ich das eher optimistisch. Spanien gehört doch mit zu den Schengen-Staaten, da darf er doch mit dem Visum für Spanien sowieso einreisen...

    Ich denke mal, daß es davon abhängt, was für ein Visum für Spanien er hat. Ist es ein Schengen-Visum (was ich net glaube, denn soweit ich es verstanden habe, hält er sich schon länger als 3 Monate dort auf, oder???), dann ist es kein Problem, denn das Schengen-Visum gilt für alle Staaten des Schengener Abkommens. Wenn es allerdings ein ländergebundenes Visum ist (hab allerdings keine Ahnung, welche dazugehören ;-)), dann müßte sicher noch ein spezielles Visum für D oder halt Schengen-Visum beantragt werden. Hab Dir in dem anderen Beitrag nen Link gepostet, wo Du Dich auf jeden Fall hinwenden kannst, die Leute dort haben echt Ahnung, da die vom Fach sind.



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