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Helmut 318 is - 21.10.2005, 11:31
Zu Langsam auch Strafbar
Auszug aus der Autobild
Geschwindigkeit AG
Wilhelmshaven, 6 C 602/2002 (IBAB-Tempo
Auf der Autobahn zu langsam unterwegs - das kann bei einem Unfall zur Mithaftung führen.
Im Fall vor dem Amtsgericht Wilhelmshaven räumte ein Fahrer die linke Spur für einen Überholer - und fuhr auf der rechten Spur auf den Wagen einer Frau auf, die nur mit Tempo 60 unterwegs war.
Zu langsam, befanden die Richter und gaben der Frau 50 Prozent Mitschuld
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