öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

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    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    Jessy - 08.09.2005, 14:01

    öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...
    Die Klage kann erfolgreich sein wenn sie statthaft und begründet ist.
    I. Statthaftigkeit der Klage
    Liegt eine eindeutige, ordnungsgemäß zugegangene Kündigung vor?
    Will der Kläger geltend machen, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, muß das KSchG anwendbar sein und die Klagefrist von 3 Wochen gem. § 4 KSchG eingehalten sein.
     wenn KSchG nicht anwendbar, dann behandeln als wenn sozial gerechtfertigt
     wenn Klagefrist nicht eingehalten, dann behandeln als wenn sozial gerechtfertigt
     Kläger kann Unwirksamkeit nur noch aus anderen Gründen geltend machen
     Verstoß gegen Formvorschrift
     Verstoß gegen Kündigungsverbot
     Anwendbarkeit KSchG §§ 1 I, 23 KSchG (§ 14 nur wenn einschlägig)
     Wahrung Klagefrist §§ 4,5,7 KSchG (§ 6 nur wenn einschlägig, §§ 187 ff BGB)
    II. Begründetheit der Klage
    Die Klage ist begründet, wenn der Kündigung formelle oder materielle Mängel anhaften, die einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses entgegenstehen.
    (Wenn auf das Arbeitsverhältnis ein TV Anwendung findet, ist die Kündigung auch daran zu messen. BAT!!!)
    1. Formelle Rechtmäßigkeit der Kündigung
    a. Kündigungsberechtigung § 174 BGB
    b. Schriftform § 125 BGB
    c. Beteiligung Betriebsrat/Personalrat
    BR  § 102 BetrVG PR  §§72,79 I BPersG
    oder § 65 I c iVm §§ 58,59,61 BremPersVG
    Eine ohne Zustimmung des Personalrats (§58) bzw. Einigung in der Schlichtungsstelle (§59) oder Einigungsstellenbeschluß (§61) ausgesprochene Kündigung ist im Anwendungsbereich des BremPersVG unwirksam.
    d. Kündigungsfrist § 53 BAT / § 622 BGB, falls einschlägig  TV
    2. Materielle Rechtmäßigkeit der Kündigung
    2.1. Soziale Rechtfertigung der Kündigung
    a. Personen-/verhaltens- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund?
    § 1 II KSchG oder § 611 BGB
    personenbedingt
    - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
    - Umschulungsmöglichkeit?
    - Fortbildungsmöglichkeit?
    - Weiterbeschäftigung unter geänderten Bedingungen?
     verhaltensbedingt
    - Abmahnung § 314 BGB (aus wichtigem Grund)
     Leistungsbereich?
     Vertrauensbereich? = abhängig vom Einzelfall, wenn schwerwiegend
    oder vorsätzlich, Abmahnung entbehrlich
     betriebsbedingt
    - ordnungsgemäße Sozialauswahl? ODER
    - Verstoß gegen Auswahlrichtlinie?
    d. Interessenabwägung
    Abwägung Arbeitnehmer-/Arbeitgeberseite? Ultima Ratio
    Eine sozial ungerechtfertigte Kündigung ist unwirksam § 1 I KSchG
    2.2. sonstige Gründe, die eine Kündigung materiell unwirksam machen?
    a. Verstoß gegen ein Gesetz?
     § 15 KSchG
     Mutterschutz § 9 MSchG
     Elternzeit § 18 BErzGG
     Zivildienst § 78 ZDG
     Arbeitsplatzschutz § 2 II ArbplSchG
    b. Sittenwidrigkeit? §§ 138 BGB
    Verstoß gegen Treu und Glauben? § 242 BGB
    c. Vertraglicher Kündigungsausschluß? §§ 53 II o. 55 BAT


    Ablauf Sozialauswahl
    1) Horizontale Vergleichbarkeit?
    - Aufgabenbereich
    - Vergütung
    - Eingangsqualifikation
    - Stundenanzahl kein Aspekt!
    - nur in gleicher Hierarchie
    2) Besonderer Schutz?
    - Mutterschutz (Genehmigung trotzdem möglich)
    - Elternzeit
    - Schwerbehinderung
    - Betriebs-/Personalrat
    - Unkündbarkeit nach § 53 III BAT (nur bei verhaltens- oder personen-
    bedingter Kündigung möglich)
    3) Herausnahme nach § 1 III S. 2 KSchG
    - Kenntnisse, Fähigkeiten, Leistung
    - ausgewogene Personalstruktur erhalten
    4) Anwendung gesetzlich festgelegter Kriterien oder Auswahlrichtlinien
    - Betriebszugehörigkeit (0-12, 13-25, 26-38, 39-50)
    - Alter (17-28, 29-40, 41-52, 53-65)
    - Unterhaltspflicht (0, 1-2,2-3,4 + mehr)
    - Schwerbehinderung (0-40, 50-60, 70-80, 90-100 %)

    Anwendbarkeit des KSchG

    Bis 31.12.2003
    Betrieb muss mehr als 5 dauerhaft Beschäftigte haben, keine Azubis
    Ab 01.01.2004
    Betrieb muss mehr als 10 dauerhaft Beschäftigte haben, keine Azubis

    § 23 KSchG  weniger als 20 Std. Faktor: 0,5 weniger als 30 Std Faktor: 0,75



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    Jessy - 08.09.2005, 14:02


    toll was? und das ist nur die zusammenfassung :dizzy: habe mir jetzt einen hübschen kleinen schummelzetel gemacht, damit ich mich sicherer fühle und werde heute nur noch die zig tausend kommentare zu irgendwelchen gesetzen und entscheidungen des BAG (bundesarbeitsgericht) lesen und dann soll es das auch gewesen sein für heute! und wenn ich durchfalle hab ich pech :p



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    Christa_Spice - 08.09.2005, 14:08


    Ich wünsch dir viel Glück und alles Gute für die Prüfung. :hug:



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    littleangel - 08.09.2005, 14:13


    Oh ja, nicht gerade wenig.... :eek:

    Ich drück dir auch ganz feste die daumen für Freitag, wird schon schief gehen :hug:

    Wann gehts denn los? Gleich morgens?



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    Jessy - 08.09.2005, 14:49


    8-13 uhr... OHNE pause!



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    littleangel - 08.09.2005, 15:16


    Ich werd an dich denken :hug:



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    TheHace - 08.09.2005, 15:20


    man da kann ich froh sein dass wir das in der Light-Version hatten.. und das fand ich ja schon schlimm..

    ich drück dir die Daumen... hey du machst ja was dafür und gehst nicht unvorbereitet an die Klausur.. dann fällst du nicht durch :hug:



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    Jessy - 08.09.2005, 16:27


    danke ihr lieben :hug:



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    Basti - 11.09.2005, 22:25


    Dann können wir ja fachsimpeln :D

    Hab beim Rechtsanwalt gearbeitet ;)



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    TheHace - 11.09.2005, 22:48


    Basti hat folgendes geschrieben:

    Hab beim Rechtsanwalt gearbeitet ;)

    und warum nicht mehr ??



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    Basti - 12.09.2005, 01:52


    TheHace hat folgendes geschrieben: Basti hat folgendes geschrieben:

    Hab beim Rechtsanwalt gearbeitet ;)

    und warum nicht mehr ??

    musste wegen Abbau gehen...



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    TheHace - 12.09.2005, 07:51


    das ist echt übel! Hoffe aber du hat längst wieder was anderes gefunden :hug:



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    littleangel - 12.09.2005, 08:28


    Basti hat folgendes geschrieben: musste wegen Abbau gehen...

    Was und wo arbeitest du denn jetzt?



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    Jessy - 12.09.2005, 14:49


    was hast du denn gelernt basti?



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    Jessy - 20.09.2005, 13:46


    61 % hab ich



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    TheHace - 20.09.2005, 14:50


    ~Jessy~ hat folgendes geschrieben: 61 % hab ich

    super! :D

    oder nicht so zu frieden??



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    Jessy - 20.09.2005, 14:53


    TheHace hat folgendes geschrieben: ~Jessy~ hat folgendes geschrieben: 61 % hab ich

    super! :D

    oder nicht so zu frieden??

    es sind mehr als 50 % ;) somit ein weiterer leistungsnachweis, der mich näher an die qualifiktion für die abschlussprüfung bringt :) alles okay! und ich bin minimalist, bei dem vielen stoff, den ich verpasst habe ist das klasse :angel: mir fehlen ja sozusagen alle grundlagen :p



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    TheHace - 20.09.2005, 15:00


    ~Jessy~ hat folgendes geschrieben: bin minimalist, bei dem vielen stoff, den ich verpasst habe ist das klasse :angel: mir fehlen ja sozusagen alle grundlagen :p

    minmalistisch zu sein ist gut :D war ich früher auch und bin immer gut damit gefahren :hug:



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    littleangel - 20.09.2005, 15:42


    ~Jessy~ hat folgendes geschrieben: 61 % hab ich

    SUPER :top: :hug:



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    Christa_Spice - 20.09.2005, 16:11


    Glückwunsch :top: :top: :top: :hug:



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    Jessy - 20.09.2005, 16:17


    TheHace hat folgendes geschrieben: ~Jessy~ hat folgendes geschrieben: bin minimalist, bei dem vielen stoff, den ich verpasst habe ist das klasse :angel: mir fehlen ja sozusagen alle grundlagen :p

    minmalistisch zu sein ist gut :D war ich früher auch und bin immer gut damit gefahren :hug:

    genau :hug: und hinterher fragt eh keiner WIE ich bestanden habe, wichtig ist nur DASS ich bestanden habe :angel:



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    TheHace - 20.09.2005, 16:24


    ~Jessy~ hat folgendes geschrieben:

    genau :hug: und hinterher fragt eh keiner WIE ich bestanden habe, wichtig ist nur DASS ich bestanden habe :angel:

    ganz genau! :D



    Re: öffentliches dienstrecht - damit ihr wisst was ich mache...

    Jessy - 20.09.2005, 16:47


    das is ja das schöne am öD ;)



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