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Dieter - 26.08.2005, 22:48
Einfacher reisen mit Hund und Katze!
Einfacher reisen mit Hund und Katze;
Ab dem 1. Oktober 2004 gelten neue Bestimmungen für das Reisen mit Hunden, Katzen oder Frettchen.
Um mit seinem Haustier in ein anderes Land der EU einreisen zu können, müssen drei Voraussetzungen geschaffen sein: Das Tier muss identifiziert und gegen die Tollwut geimpft sein sowie einen gültigen europäischen Tierpass besitzen.
Ziel ist die Eindämmung der Tollwut.
Aus diesem Grund sind auch die Frettchen betroffen, denn sie gehören zu den Hauptüberträgern der Tollwut.
1.Das Haustier muss durch einen Mikrochip oder eine deutlich lesbare Tätowierung identifiziert sein.
Der Mikrochip, der in Zukunft verpflichtend ist, wird von einem Tierarzt unter die Haut des Tieres eingepflanzt. Reisen Sie nach Irland, Malta oder in das Vereinigte Königreich, ist der Mikrochip für Ihre Haustiere auf jeden Fall Pflicht.
2.Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen die Tollwut geimpft sein.
Wenn Sie nach Irland, Schweden oder in das Vereinigte Königreich reisen wollen, muss mehrere Monate, nachdem sie gegen Tollwut geimpft worden sind, eine Antikörpernachweistest vorgenommen worden sein. Dies ist notwendig, um zu prüfen, ob die Impfung wirksam war.
Das Vereinigte Königreich und Irland verlangen außerdem, dass die Tiere gegen Zecken und Bandwürmer behandelt worden sind.
Für das Mitführen von Heimtieren nach Schweden gelten je nach Herkunftsland besondere Bestimmungen. Wer mit einem Tier reisen möchte, dass noch keine drei Monate alt und noch nicht geimpft ist, sollte sich zuerst informieren, ob das betreffende Land die Einreise zulässt (Schweden, das Vereinigte Königreich, Irland und Malta verweigern die Einreise).
3.Das Haustier muss einen gültigen europäischen Tierpass besitzen.
Der Pass ist für alle Mitgliedsstaaten der EU identisch und ersetzt ab dem 1. Oktober alle nationalen Modelle.
In diesem Pass werden die Identifizierung und die Beschreibung des Tieres sowie Name und Adresse des Besitzers angegeben. Außerdem listet der Pass alle Impfungen und Behandlungen auf, die das Tier erhalten hat.
Eigentlich gilt diese Regelung bereits seit dem 3. Juli 2004, doch da die meisten Mitgliedsstaaten nicht in der Lage waren, die neue Regelung bis zu dieser Frist umzusetzen, wurde auch die Einreise von Haustieren gestattet, die den bestehenden einzelstaatlichen Bestimmungen entsprachen.
In Belgien brauchen Katzen und Frettchen keinen Tierpass, wenn sie nicht reisen.
Für Hunde gilt der Tierpass aber seit dem 7. Juni 2004 als Identifizierungs- und Einregistrierungszertifikat.
Diese Bestimmungen gelten auch für gewisse Drittländer.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
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