Jede Ablenkung kann rechtliche Folgen haben

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    Re: Jede Ablenkung kann rechtliche Folgen haben

    Helmut 523 i - 21.01.2008, 15:59

    Jede Ablenkung kann rechtliche Folgen haben
    Jede Ablenkung kann rechtliche Folgen haben
    Studie: Telefonieren am Steuer
    Handygespräche ohne Freisprecheinrichtung sind im Auto verboten. Fast alle wissen es, zu wenige halten sich daran. Lediglich die Hälfte aller Autolenker nutzt eine Freisprecheinrichtung. Das zeigte jüngst eine Verkehrssicherheitsstudie der mobilkom austria. "Damit wird man zum Verkehrsrisiko für sich und andere", warnt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. "Wer abgelenkt und unkonzentriert ist, riskiert Unfälle und außerdem hohe Strafen."

    Strafen bei Anhaltung
    Der Verstoß gegen das Handy-Verbot wird normalerweise im Zuge einer Anhaltung beanstandet. Dann ist für das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ein Organmandat von 50 Euro an Ort und Stelle zu bezahlen. Weigert man sich, kommt es zu einer Anzeige und die Kosten steigen auf bis zu 72 Euro. Selbstverständlich kann auch ein Autofahrer bestraft werden, der bei Stillstand des Fahrzeuges das Gespräch bereits beendet hat.

    Strafmandat ohne Anhaltung
    Aber es können auch ohne Anhaltungen Strafmandate ins Haus flattern. Dann nämlich, wenn man offenkundig durch das Gespräch abgelenkt wurde und einen Fahrfehler begangen hat. "Vorrangverletzungen, Spurwechsel ohne Blinken oder auch die Behinderung von Fußgängern gehören zu diesen Verkehrsübertretungen, bei denen Verwaltungsstrafen bis zu 2.180 Euro drohen", erklärt der ÖAMTC-Jurist.

    Achtung:
    Auch das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung garantiert nicht automatisch Straffreiheit. "Hier gelten dieselben Prinzipien wie für das Telefongespräch mit Kabel. Wer abgelenkt ist und Fehler macht, kann rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", so Hoffer. "Nach dem Gesetz sind nämlich alle Nebentätigkeiten am Steuer verboten, die den Lenker in seiner Aufmerksamkeit beeinträchtigen."

    Handy-Verbote im europäischen Ausland
    Mittlerweile ist in den meisten europäischen Ländern das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verboten. Das Bußgeld reicht von rund 12 Euro in Litauen bis zu 150 Euro in Griechenland.

    Besondere Vorschrift in Spanien
    Die Verwendung von Mobiltelefonen in Spanien ist während der Fahrt nur mehr mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung gestattet. Das Telefonieren mit einer Kabelverbindung samt Kopfhörer ist verboten. Außerdem müssen beim Auftanken des Fahrzeuges an einer Tankstelle während des Tankvorganges sämtliche elektrischen und elektromagnetischen Geräte, eben auch Mobiltelefone, abgeschaltet werden.



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