E-BAY Urteil -> Verkäufer ist bei eBay nicht berechtigt..

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    Re: E-BAY Urteil -> Verkäufer ist bei eBay nicht berechtigt..

    kadett aero - 12.11.2011, 22:53

    E-BAY Urteil -> Verkäufer ist bei eBay nicht berechtigt..
    Hallo Freunde !

    Hier eine interessante Info zum Thema E-BAY bei "meinklassiker.com"

    Link:
    http://www.meinklassiker.com/de/magazin/0/0/3912

    Gruß CD cd

    eBay-Auktion muss zu Ende geführt werden

    Autor/Redaktion: Uschi Kettenmann · 09. November 2011

    Wer seinen Gebrauchtwagen bei eBay zur Versteigerung anbietet, darf die einmal in Gang gesetzte Auktion nicht ohne triftigen Grund kurz vor dem festgelegten Ende einfach abbrechen. Die Tatsache, bei einer parallelen Internet-Versteigerung auf einer anderen Plattform einen besseren Auktions-Preis erzielen zu können, gilt nicht als zulässige Entschuldigung für den Vertragsbruch. Das hat jetzt das Amtsgericht Menden im Sauerland entschieden (Az. 4 C 390/10).

    Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, ging es in der gerichtlichen Auseinandersetzung um einen 1993 erstzugelassenen Pkw, der bei eBay von seinem Besitzer mit einem Mindestgebot von 1 Euro für einen Tag ins Netz gestellt worden war. Rund zehn Minuten vor Auktionsschluss lag für den Wagen mit einer Laufleistung von 260.000 km ein Höchstgebot von 605,99 Euro vor. Weil aber bei einer gleichzeitig für dasselbe Fahrzeug auf der Plattform mobile.de laufenden Versteigerung zu diesem Zeitpunkt bereits 750 Euro geboten waren, brach der Pkw-Halter einfach die für ihn ungünstigere eBay-Auktion ab. Wodurch der dort Meistbietende so kurz vor dem Ziel plötzlich mit leeren Händen dastand.

    Laut Mendener Richterspruch allerdings zu Unrecht. "Zwischen dem Betroffenen und dem Auto-Versteigerer ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, weil der mit Einstellung des Artikels zur Verkaufsauktion ein verbindliches Angebot an den Meistbietenden abgegeben hat, das von diesem gleichermaßen verbindlich angenommen wurde", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer das Sauerland-Urteil.

    Ein Verkäufer ist bei eBay nicht berechtigt, die Auktion vorzeitig zu beenden und seine auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung zu widerrufen bzw. anzufechten. Es sei denn, es gibt berechtigte Gründe dafür. Wie etwa der Verlust des Kaufgegenstandes, der eine objektive Unmöglichkeit der Leistung nach sich zieht.

    Die Behauptung, der von dem jähen Abbruch Betroffene wäre ohnehin nicht Meistbietender geworden, weil bei mobile.de ja ein höheres Gebot vorgelegen habe, ist dafür völlig irrelevant. Der auf eBay Meistbietende kann wegen des ungesetzlichen Auktions-Abbruchs einen entsprechenden Nichterfüllungsschaden geltend machen. Der ergibt sich aus der Differenz des von einem Sachverständigen geschätzten Verkehrswertes des Autos minus Auktionshöchstgebot und beträgt in diesem Fall 294,01 Euro.



    Re: E-BAY Urteil -> Verkäufer ist bei eBay nicht berechtigt..

    CQPAlex - 12.11.2011, 23:16


    Hallo cd

    ich weiß ja net wie das alles hier gemeint ist aber Fakt ist!!!

    1. wenn ich in Ebay eine Auktion mache kann ich Sie vorzeitig beenden
    => bis kurz vor Auktionsende, fals noch keiner ein Gebot abgegeben hat!!!
    => bis 12 Std vor Auktionsende wenn schon Gebote drauf sind !!!

    2. seit wann kann man auf mobile steigern???
    in mobile stellt man ein Auto rein z.B. für 999€ entweder man verkauft das Auto dann auch für 999€ oder einer handelt mit dem Verkäufer per Email, per Telefon oder direkt vor Ort auf sagen wir mal 850€

    Gruß Alex



    Re: E-BAY Urteil -> Verkäufer ist bei eBay nicht berechtigt..

    aerokadett - 13.11.2011, 13:58


    Ja Alex,genau das selbe habe ich auch gedacht und Papier ist auch sehr geduldig,nur unschön wenn sowas in Fachzeitschriften geschrieben wird,das verwirrt ja die Leser.



    Gruß Dirk



    Re: E-BAY Urteil -> Verkäufer ist bei eBay nicht berechtigt..

    kadett aero - 13.11.2011, 20:16


    CQPAlex hat folgendes geschrieben: seit wann kann man auf mobile steigern???


    Hallo Freunde !!

    Das sind die Meinungen der Juristen und ein Urteil.

    Es hat aber niemand behauptet, das "mobile.de" ein Online-Auktionshaus ist, auch wenn es im Bericht so rüber kommt. :wink:

    Gruß CD cd



    Re: E-BAY Urteil -> Verkäufer ist bei eBay nicht berechtigt..

    CQPAlex - 15.11.2011, 20:37


    ja die immer mit ihrem geschwollenem Amtsdeutsch :twisted: :twisted: :twisted:

    Gruß Alex



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