Doppelkarte=Versicherungsschutz

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    Re: Doppelkarte=Versicherungsschutz

    Matze - 14.04.2008, 20:34

    Doppelkarte=Versicherungsschutz
    Hey Leutz, will die Woche zum Tüv und wollt fragen, ob eine Doppelkarte von der Versicherung als Versicherungsschutz ausreicht. Habt ihr da Erfahrungen?



    Re: Doppelkarte=Versicherungsschutz

    Jörn - 14.04.2008, 22:05


    "Nur" die Doppelkarte reicht nicht.
    Es sei denn, dass Auto ist gerad eben erst abgemeldet worden, dann darfst Du mit ungültigen Kennzeichen rumfahren (Deckungskarte vorausgesetzt).

    Ansonsten mußt Dir Kurzzeitkennzeichen holen, wenn das Auto nicht zugelassen ist. Dann darst Du in der Regel 5 Tage rumfahren, die Deckungskarte gibts zumindest bei der HUK Coburg umsonst.
    Zulassung für Kurzzeit kostet in Hamburg EUR 12,50, die Kennzeichen noch mal EUR 12,-

    Hoffe, dass hilft?!



    Re: Doppelkarte=Versicherungsschutz

    MaNDraxXXx - 14.04.2008, 22:51


    kurzzeitkennzeichen werden i.d.R. nicht mehr ausgegeben. du wirst mit sicherheit nur ein überführungskennzeichen bekommen. das ist dann zwar auch 5 tüge gültig, aber (!) nur für die überführung gedacht! das heißt du musst streng genommen schnur stracks nachhause und darfst den wagen nicht weiter bewegen. wenn du ein tag später damit zum einkaufen fährst und hast nen unfall bekommst probleme. :?



    Re: Doppelkarte=Versicherungsschutz

    Matze - 15.04.2008, 00:14


    Also die ganze Geschichte nochmal im Detail... ;)

    Der Wagen wurde Ende Oktober 2006 abgemeldet, somit sind inzwischen die 18 Monate "Ruheversicherung" abgelaufen und ich muss mir nen neuen Versicherungsvertrag holen...

    Wäre das Auto denn versichert wenn der Vertrag schon läuft? Man kann ihn ja nun leider nicht anmelden, wenn man keinen TÜV hat, sonst wär das ja alles kein Problem...

    Kurzzeitkennzeichen bekommst auch wirklich net mehr so ohne weiteres, abgesehen davon, das diese auch nur zur Überführung gedacht sind... 5 Tage rumdüsen ist schon lange net mehr, weils da zu viele gab die das missbraucht haben...

    Könnte mir auch rote Nummern ausleihen, aber wie die Gesetzeslage da aussieht brauch ich ja nich erwähnen... :roll:

    Im Prinzip gehts mir ja nur um die Fahrt zum TÜV und zurück in die Garage und wie das versicherungstechnisch geklärt ist..



    Re: Doppelkarte=Versicherungsschutz

    BalloS - 15.04.2008, 14:09


    Also bei mir war es so:

    1. Versicherung angerufen und gesagt: Jungens, will Auto kaufen und brauche Doppelkarte.
    2. Doppelkarte kam an.
    3. Hin zur Zulassung. Freundliches Gesicht aufgesetzt und die netteste und hübscheste gesucht die dort arbeitet. Paar Komplimente gemacht und Kurzzeitkennzeichen bekommen :D
    4. Hin zum Verkäufer. Wagen mitgenommen und hin zum TÜV.
    5. Durchchecken lassen, deal mitm TÜV gemacht, dass ich nur bezahlen muss, wenn ich den Wagen wirklich kaufe.
    6. Wagen gekauft und Richtung Heimat.
    7. Auf dem Weg wieder beim TÜV angehalten und Berichte abgeholt.
    8. Wochenende über mit den Kennzeichen die Gegend unsicher gemacht :D
    9. Montag hin zur Zulassung und Wagen angemeldet.
    10. FERTIG :D



    Re: Doppelkarte=Versicherungsschutz

    MaNDraxXXx - 15.04.2008, 14:16


    auch nicht schlecht, da hattest glück :-)



    Re: Doppelkarte=Versicherungsschutz

    roman1111 - 15.04.2008, 16:44


    kein glück, sondern CHARME.. :mrgreen:



    Re: Doppelkarte=Versicherungsschutz

    BalloS - 15.04.2008, 16:54


    Mit Freundlichkeit und nem netten Lächeln kommt man einfach weiter im Leben :D



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