EINBÜRGERUNG in der SCHWEIZ

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    Re: EINBÜRGERUNG in der SCHWEIZ

    M.M.Hanel - 19.05.2008, 11:23

    EINBÜRGERUNG in der SCHWEIZ
    Ein FALLBEISPIEL:

    HIER die Stellungnahme der Prüfungskommission

    Hier der Vorschlag für die Entgegenung auf die Stellungnahme der Prüfungskommission:


    Betreff:
    Schriftliche Stellungnahme zum voraussichtlich negativen Entscheid des Gemeinderates zu meinem Einbürgerungsverfahren.


    Sehr geehrter Herr Präsident N.



    Gleich vorweg: Es war ein grober Fehler, auf Ihre Frage nach einer Vereinsmitgliedschaft nicht sofort zu antworten:
    Zitat: "Ja, selbstverständlich bin auch ich, wie fast jeder ordentliche Schweizer, Mitglied in einem Verein. Und zwar im Vorstand des "..", dessen primäre Aufgabe es ist die Integration ausländischer, muslimischer Mitbürger zu unterstützen und dies auch durch die Pflege und Wertschätzung ihrer Religion zu begünstigen".

    Stattdessen ließ ich mich durch meine Furcht, dass eine Mitgliedschaft in einem muslimischen Verein sich negativ auf meine eventuelle Einbürgerung auswirken könnte (die Argumentation Ihrer Begründung der negativen Empfehlung gibt mir diesbezüglich ja leider sogar Recht) verleiten, diesen Umstand vorerst zu verschweigen.

    Ich bedauere diesen Fehler außerordentlich.

    Allerdings kann ich die Begründung Ihrer Stellungnahme nur sehr schwer nachvollziehen und muss die dadurch vermittelte Interpretation als völlige Fehleinschätzung der Sachlage zurückweisen, legt sie doch die, bestimmt nicht von Ihnen gewollte Absicht der Diskriminierung sehr nahe. (Solche und ähnlich verstandene Denkungsart hat mich ja leider bewogen, in Ermangelung geziemenden Selbstbewusstseins meine Vereinsmitgliedschaft nicht gleich bekannt zu geben.)

    Ihre Stellungnahme, dass meine Vereinsmitgliedschaft der Beleg dafür ist, mit der Kultur meines Landes stark verbunden zu sein, ist den tatsächlichen Sachverhalten nach, gerade in meinem Fall nicht nachvollziehbar.

    Welches meinen Sie, wäre mein Land?

    Meine Vorfahren sind indo/pakistanischer Abstammung, die (19xx) nach Uganda emigriert sind. Von dort kamen sie (19xx) als Flüchtlinge in die Schweiz. Ich selbst bin (19xx) in der Schweiz geboren.

    Auch der von Ihnen angesprochene Verein kann weder ethnisch, noch kulturell einem bestimmten Land zugeordnet werden. In ihm sind (x,x,x) vertreten.

    Ihre Argumentation lässt einen leider auch darauf schließen, dass u.a. die Mitgliedschaft in einem ordentlichen muslimischen Verein einen Sachverhalt darstellt, der sich mit Schweizer Sitten, Gebräuchen, gesellschaftlichen Normen und Wünschen nicht vereinen lässt. Die Statuten lege ich Ihnen zur Kenntnisnahme bei. Auch muss man, Ihrer Argumentation folgend, meinen, dass Muslime völlig undifferenziert als eine einzige Ethnie aufgefasst werden und diese Ethnie der Schweiz und den Schweizern ganz allgemein als unverträglich gegenübergestellt wird.

    Welches also denn, wäre nun mein Land, wenn nicht die Schweiz, wenn ich als Individuum doch der Schweiz geboren wurde und ausschließlich hier aufwuchs? Pakistan, Uganda oder eines der Länder, in welchem ein Mitglied unseres Vereins geboren wurde?

    Abschließend noch einige Bemerkungen zu Art. 14 BG.

    · Aus meinem Lebenslauf (bitte beilegen) lässt sich durch meine Schulbesuche, Militärdienst, freundschaftliche Beziehungen zu Schweizer Schul- und Arbeitskollegen etc. leicht belegen, dass ich in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert bin.

    · Selbstverständlich bin ich auch mit den Schweizer Sitten und Gebräuchen vertraut, auch wenn ich nicht in einem Schwinger-, oder Hornussenverein, sondern in einem muslimischen Verein mein soziales Engagement für die hiesige Gesellschaft zum Ausdruck bringe.
    Vielmehr ist das, von Ihnen zu Recht beanstandete, vorerstige Verschweigen meiner Vereinsmitgliedschaft zwar eine moralische Verfehlung, für die ich um Vergebung bitte, aber dennoch auch Beleg dafür, dass mir die Schweizer Stimmung (die letzten Wahlkampfparolen geben beredtes Zeugnis darüber) sehr wohl vertraut ist.

    · Mein Leumundszeugnis (beilegen) lässt keine andere Beurteilung zu, dass ich die schweizerische Rechtsordnung beachte.

    · Auch gefährde ich in keinster Weise die äussere oder innere Sicherheit der Schweiz.
    Eine gegenteilige Behauptung hätte ich nach gutem, rechtsstaatlichem Prinzip mit einer Verleumdungsklage zu beantworten.


    Durchaus bin ich mir bewusst, dass die Schweizer Staatsbürgerschaft verliehen zu bekommen, ein Privileg darstellt. Ein Privileg deshalb, weil die Schweiz nach wie vor eines der schönsten und entwickeltsten Länder der Welt ist. Noble Verpflichtung wäre es mir, als Schweizer Bürger diesen Zustand mit all meiner, wenn auch bescheidenen Kraft, aufrecht zu erhalten und für die Zukunft zu sichern.

    Ich bitte Sie also höflich, meine vorliegende Stellungnahme inhaltlich zu bedenken und Ihre negative Empfehlung zu revidieren.

    Hochachtungsvoll

    Unterschrift Datum

    Beilagen:
    Lebenslauf
    2 Vereinsstatuten
    Leumundszeugnis

    Kopie an den Gemeinderat



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