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BZF - 24.03.2008, 12:10
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz,
Pressemitteilung 19.03.2008
hat folgendes geschrieben:
Gesundheitssenatorin Lompscher: Netz der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder wird endlich dichter
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat mit einer Beschlussvorlage zur Änderung der sogenannten Kinderrichtlinie den Weg frei gemacht, damit die zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder U7a bundesweit eingeführt werden kann. Das ist möglich geworden, nachdem nun auch die Krankenkassen dem Ausbau der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U1 bis U9) zugestimmt haben.
Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher begrüßt, dass die Krankenkassen endlich einlenken: „Jetzt sind die Hürden genommen, damit zunächst die neue Vorsorgeuntersuchung U7a flächendeckend eingeführt werden kann. Die neue Früherkennungsuntersuchung betrifft Kinder im Alter zwischen zwei und vier Jahren. Damit wird eine bisherige Lücke in der präventiven Gesundheitsbetreuung gerade in einer wichtigen Entwicklungsphase geschlossen und das Vorsorgeprogramm verbessert.
Das reicht uns aber nicht. Weitere Schritte sind nötig. So setzen wir uns dafür ein, dass auch die Abrechungszeiträume der Kassen für die Untersuchungen so gelegt werden, dass zwischen den jeweiligen Früherkennungsuntersuchungen möglichst nahtlose Übergänge entstehen. Berlin hat dazu einen entsprechenden Änderungsantrag für den Bundesrat formuliert.“
Rückfragen: Regina Kneiding, Telefon: 90252156
BZF - 16.04.2008, 11:41
ÖDG: Neu - Kindertagesuntersuchungsverordnung
Senatsverwaltung für Gesundheit,
Pressemitteilung 15.04.2008
hat folgendes geschrieben:
Ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen in den Kitas in Berlin
Aus der Sitzung des Senats am 15. April 2008:
Die Gesundheitsprävention für Kinder im Vorschulalter wird in Berlin weiter verbessert. In den Tageseinrichtungen für Kinder werden vom öffentlichen Gesundheitsdienst ärztliche Untersuchungen für Kinder im Alter zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahren und zahnärztliche Untersuchungen für alle Kinder durchgeführt.
Der Senat hat dazu heute die von der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, eingebrachte Verordnung über die Untersuchungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Kindertageseinrichtungen des Landes Berlin (Kindertagesuntersuchungsverordnung) zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme gegeben.
„Mit diesen altersspezifischen Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst in den Berliner Kitas werden noch bestehende Lücken geschlossen und auch die Kinder in Kindertagesstätten erfasst, die nicht an den regulären Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen“, erklärt Gesundheitssenatorin Lompscher.
„Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt insbesondere bei Kindern aus sozial benachteiligten Verhältnissen eine Untersuchung vorzugsweise nach sozialkompensatorischen Kriterien vor, um deren gesundheitliche Chancen zu verbessern. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt für das Wohl aller Kinder in Berlin.“
Nach der neuen Verordnung soll der öffentliche Gesundheitsdienst in allen Berliner Tageseinrichtungen für alle Kinder einmal jährlich zahnärztliche Reihenuntersuchungen und in der Altersgruppe der dreieinhalb- bis viereinhalbjährigen Kinder eine einmalige altersspezifische Reihenuntersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten durchführen. Gleichzeitig werden die Ärztinnen und Ärzte den Impfstatus insbesondere für die Kinder überprüfen, bei denen keine Teilnahme an einer altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung dokumentiert ist.
Der öffentliche Gesundheitsdienst orientiert seine Angebote an den jeweiligen sozio-strukturellen Gegebenheiten und richtet sein Handeln auf besonders problematische Sozialräume aus. Insoweit ist die neue Verordnung für die Untersuchungen in den Kindertagesstätten eine sinnvolle Ergänzung anderer Vorsorgeangebote. Wichtig ist es, den Entwicklungsstand eines jeden Kindes festzustellen und möglichst frühzeitig sowohl eventuelle sprachliche und soziale Defizite in der Altersgruppe der dreieinhalb- bis viereinhalbjährigen Kinder als auch mögliche Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen aller Kinder festzustellen. Nur so können die Defizite dann entsprechend behoben werden.
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Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Telefon: 9025-2153
BZF - 23.04.2008, 10:33
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz,
Pressemitteilung 22.04.2008
hat folgendes geschrieben:
Senat will Teilnahmequote der Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen erhöhen
Aus der Sitzung des Senats am 22. April 2008:
Der Senat will die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen U1 – U9 für Kinder deutlich erhöhen und im Interesse der Kinder eine möglichst vollständige Teilnahme erreichen.
Künftig soll auch in Berlin ein zentrales Einladungs- und Erinnerungswesen für alle Kinder, unabhängig vom Versichertenstatus, eingerichtet werden. Eine möglichst lückenlose Erfassung der Wahrnehmung von Früherkennungsuntersuchungen soll durch ein mit der Charité zu vereinbarendes Screening-Verfahren gewährleistet werden. Die vorgesehenen Maßnahmen sehen keinen Zwang zur Teilnahme vor. Die Familien, deren Kinder nicht an einer Vorsorgeuntersuchung teilgenommen haben, werden durch schriftliche Erinnerungen auf die Bedeutung dieser Untersuchungen hingewiesen.
Nehmen trotz mehrfacher Erinnerung Familien die Früherkennungsuntersuchungen nicht wahr, sind die gezielte und zeitnahe Kontaktaufnahme durch die bezirklichen Gesundheitsämter und die Unterbreitung begleitender Hilfeangebote der Jugendämter für die betreffenden Familien vorgesehen. Mit dem verbindlichen Einladungs- und Erinnerungswesen soll neben der Teilnahmesteigerung an den Vorsorgeuntersuchungen auch ein möglicher Hilfebedarf bei nichtteilnehmenden Familien erkannt werden.
Da mit der Weitergabe und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen des verbindlichen Einladungs- und Erinnerungswesens das informationelle Selbstbestimmungsrecht tangiert wird, ist eine gesetzliche Regelung erforderlich. Der Senat wird deshalb den Entwurf eines Berliner Kinderschutzgesetzes vorlegen, in dem insbesondere dieser Aspekt geregelt wird.
Das geht aus einem Bericht an das Abgeordnetenhaus hervor, den der Senat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, beschlossen hat.
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Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Telefon: 9025-2153
BZF - 01.06.2008, 12:04
Berliner Morgenpost, 31.05.2008
Kinderschutz: Bezirke attackieren Lompscher
Gesundheitssenatorin gerät wegen massiven Personalmangels unter Druck
BZF - 15.07.2008, 16:28
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Presemitteilung 15.07.2008
hat folgendes geschrieben:
Ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen in den Kitas in Berlin
Aus der Sitzung des Senats am 15. April 2008:
Die Gesundheitsprävention für Kinder im Vorschulalter wird in Berlin weiter verbessert. In den Tageseinrichtungen für Kinder werden vom öffentlichen Gesundheitsdienst ärztliche Untersuchungen für Kinder im Alter zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahren und zahnärztliche Untersuchungen für alle Kinder durchgeführt.
Der Senat hat dazu heute die von der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, eingebrachte Verordnung über die Untersuchungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Kindertageseinrichtungen des Landes Berlin (Kindertagesuntersuchungsverordnung) zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme gegeben.
„Mit diesen altersspezifischen Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst in den Berliner Kitas werden noch bestehende Lücken geschlossen und auch die Kinder in Kindertagesstätten erfasst, die nicht an den regulären Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen“, erklärt Gesundheitssenatorin Lompscher.
„Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt insbesondere bei Kindern aus sozial benachteiligten Verhältnissen eine Untersuchung vorzugsweise nach sozialkompensatorischen Kriterien vor, um deren gesundheitliche Chancen zu verbessern. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt für das Wohl aller Kinder in Berlin.“
Nach der neuen Verordnung soll der öffentliche Gesundheitsdienst in allen Berliner Tageseinrichtungen für alle Kinder einmal jährlich zahnärztliche Reihenuntersuchungen und in der Altersgruppe der dreieinhalb- bis viereinhalbjährigen Kinder eine einmalige altersspezifische Reihenuntersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten durchführen. Gleichzeitig werden die Ärztinnen und Ärzte den Impfstatus insbesondere für die Kinder überprüfen, bei denen keine Teilnahme an einer altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung dokumentiert ist.
Der öffentliche Gesundheitsdienst orientiert seine Angebote an den jeweiligen sozio-strukturellen Gegebenheiten und richtet sein Handeln auf besonders problematische Sozialräume aus. Insoweit ist die neue Verordnung für die Untersuchungen in den Kindertagesstätten eine sinnvolle Ergänzung anderer Vorsorgeangebote. Wichtig ist es, den Entwicklungsstand eines jeden Kindes festzustellen und möglichst frühzeitig sowohl eventuelle sprachliche und soziale Defizite in der Altersgruppe der dreieinhalb- bis viereinhalbjährigen Kinder als auch mögliche Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen aller Kinder festzustellen. Nur so können die Defizite dann entsprechend behoben werden.
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Mitteilung vom: 15.04.2008, 13:13 Uhr
Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Telefon: 9025-2153
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