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crazydog - 27.08.2007, 21:13
Geschichte des CB-Funks
Die Geschichte des CB-Funks

Der CB-Funk (Citizen Band; dt. "Buergerband"), auch "Jedermannsfunk" genannt, kommt natuerlich, wie soll es auch anders sein, aus den USA. Im Jahre 1945 kam der erste Gedanke ueber die Gruendung eines "Buerger-Radio-Dienstes" auf. Fuer dieses Buerger Radio war der Frequenzbereich von 460 - 470 Mhz vorgesehen.

Zwei Jahre spaeter (1947) entstand das inzwischen beruehmte Dokument "Dockett 6651", in dem die ersten Regelungen des CB-Funks fixiert und veroeffentlicht wurden. In diesem Dokument wurden zwei Lizenzklassen vorgeschlagen. Die Lizenzklasse A für Geraete mit einer Ausgangsleistung von 60 Watt, und die Lizenzklasse B für Geraete mit einer Ausgangsleistung von 5 Watt.

Allerdings reagierte die Oeffentlichkeit auf diese Regelungen alles andere als Euphorisch. Der Grund dafuer waren, der hohe Preis der Geraete, und die geringe Reichweite der Geraete. Die praktische Reichweite der damaligen Geraete beschraenkte sich auf den Bereich der Optischen Sicht. Das waren eigentlich auch die Hauptgruende die einige Enthusiasten dazu bewegten das 27Mhz Band fuer den CB-Funk in Betracht zu ziehen. Nachdem die amerikanische Kommission für Nachrichtententechnik (FCC) den Sprechfunk im 11m-Band (27Mhz) genehmigte, vergingen noch einige Jahre, (bis 1948) ehe sich der CB-Funk, wie er bis auf wenige Aenderungen heute bekannt ist, allgemein durchsetzte.

Im Jahre 1958 formulierte das "Dockett 11994" die Bestimmungen der Lizenzklasse D, die eigentlich heute den Funkbetrieb im 11 m-Band in den USA regelt.

Ende der fuenfziger Jahre begann die CB-Welle schon leicht über den "Grossen Teich" zu schwappen und die Deutsche Bundespost sah sich genoetigt, 1962 den CB-Funk fuer die Bundesrepublik und Westberlin zu erlauben. Aber anstatt nun gleich nach US-amerikanischen Vorbild Naegel mit Koepfen zu machen, wurde mit der Verfuegung Nr. 476, eine Art von Mini-CB-Funk für Bedarfstraeger auf Antrag gestattet. Die vorlaeufigen Bestimmungen ließen nur 6 Kanaele mit einem Bereich zwischen 26,965 Mhz und 27,275 Mhz zu. Dieser Bereich war in vier verschiedene Gruppen analog zum Benutzer aufgeteilt. Der Kommentar lies nicht lange auf sich warten und kam von berufener Seite: Prof. Dr. Ing. Karl Tetzner nannte im Leitartikel der Funkschau Nr. 20/1962 das Kind beim Namen "JedermanFuenktchen"

Der Durchbruch in Deutschland kam im Jahre 1974, als man auf einer Konferenz in Lissabon die CEPT* eine Empfehlung für eine Genehmigung von Sprechfunkanlagen im 11 m-Band erarbeitete. Freigegeben wurde der CB-Funk jedoch erst am 1.Juli 1975.

*Die CEPT ist eine internationale Kommission der westeuropäischen Post- und Fernmeldeverwaltungen. Die von ihr ausgearbeiteten Richtlinien werden von den ihr angeschlossenen Staaten unter Beruecksichtigung nationaler Gesichtspunkte in die Praxis umgesetzt.

Die ersten genehmigten Geraete hatten 12 Kanaele. Zugelassen war nur AM-Betrieb ( Amplitudenmodulation) mit einer Sendeleistung von 0,5 Watt. Der Frequenzbereich ging von 26,960 Mhz bis 27,280 Mhz. Im Januar 1983 folgte die Einführung der FM-Geräte (FM = Frequenzmodulation) und eine Erhoehung auf 22 Kanaele bei weiterhin 0,5 Watt. Spaeter wurden 40 Kanaele FM mit 4 Watt Sendeleistung, und 12 Kanaele AM mit 1 Watt Sendeleistung Gesetzlich zugelassen. Seit Nov 1995 sind Geräte mit 80 Kanaelen FM/ 12 Kanaelen AM und 4 bzw. 1Watt Sendeleistung zugelassen. Der Frequenzbereich dieser neuen Geraete reicht von 26,965 Mhz bis 27,405 Mhz.

Seit 01. Januar 2003 sind alle von der ReGTp zugelassenen CB - Funkgeraete anmelde- und gebuehrenfrei. Es duerfen die hier genanten Modulationsarten verwendet werden: AM auf Kanal 04 -15, Sendeleistung 1W FM auf Kanal 01 - 80, 4 W Sendeleistung SSB auf Kanal 04 - 15 4 W Sendeleistung

Seit 18. Mai 2005 hat die Regulierungsbehoerde für Telekommunikation und Post (RegTP) im Rahmen einer Allgemeinzuteilung (Verfuegung 37 im RegTP-Amtsblatt 9/2005) neue Vorschriften fuer den CB-Funk in Kraft gesetzt.


Hier die wichtigsten Aenderungen:


AM auf Kanal 01 -40 / 1W Sendeleistung FM auf Kanal 01 - 80/ 4 W Sendeleistung SSB auf Kanal 01 - 40/ 4 W Sendeleistung


Der Betrieb in den Modulationsarten AM und SSB ist ab sofort auf den Kanälen 1 bis 40 erlaubt. Die bisherige Beschraenkung auf die Kanaele 4 bis 15 besteht nicht mehr.

Bei den Kanaelen 41 bis 80 gibt es keine Aenderung. Dort darf weiterhin nur in der Modulationsart FM (bzw. PM [Phasenmodulation]) gesendet werden.
Die Regelungen für die Schutzzonen gelten weiter


Neue Kanaele für den Datenfunk

Fuer die Uebertragung von Daten sind zusaetzlich die Kanaele 40 und 41 freigegeben. Damit stehen im CB-Funk insgesamt zehn Datenfunkkanaele (6, 7, 24, 25, 40, 41, 52, 53, 76 und 77) zur Verfuegung.
Die neue Allgemeinzuteilung ist befristet auf den 31.12.2015.
crazydog - 22.01.2008, 22:39

Spiegel Online zu 30 Jahre CB-Funk

http://einestages.spiegel.de/static/authoralbumbackground/1253/als_die_antennen_qualmten.html

dem waere nur noch hinzuzufuegen: das CB-Funk eine kostenlose Kommunikation ohne Vorratsdatenspeicherung ist.
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