Das kleingedruckte im GWE Vertrag

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    Re: Das kleingedruckte im GWE Vertrag

    Kitties Destiny - 02.08.2005, 17:59

    Das kleingedruckte im GWE Vertrag
    Wir sind alle übers Ohr gehauen worden. So ein Mist :D Erst jetzt habe ich das kleingedruckte in unserem GWE Vertrag gelesen

    Der Tarifvertrag der GWE Wrestler - Bitte beachten !!!

    Die folgenden neuen Tarifvereinbarungen treten ab 01.06.2005 in Kraft:

    Krankheitsfall
    Krankheit ist keine Entschuldigung, Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn
    wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch in den Ring steigen können.

    Todesfall in der Familie
    Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun und jemand anderes
    kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den Vormittag
    legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde frei, vorausgesetzt Sie kommen am Abend zur Halle und bestreiten ihr Match.

    Eigener Todesfall
    Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn
    a) Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neuen
    Midcarder aufbauen können;
    b) Sie spätestens bis 8°° Uhr morgens anrufen, damit wir ihr Match auf einen anderen Zeitpunkt
    verschieben können;
    c) Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegt, daß Sie verstorben sind,
    Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.

    Operation
    Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt (außer Brustvergrößerungen). Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.

    Silber-und Goldene Hochzeit
    Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden, Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit
    dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn sie zur Arbeit gehen dürfen.

    Geburtstag
    Das Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen
    in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.

    Geburt eines Kindes
    Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen.Sie hatten ja schon Ihren Spaß





    Darf ich jetzt kündigen? :D



    Re: Das kleingedruckte im GWE Vertrag

    Joker - 02.08.2005, 18:36


    welcher fall tritt denn bei dir ein, ich meine, wir beide haben doch verhütet oder?



    Re: Das kleingedruckte im GWE Vertrag

    Flying Kid - 02.08.2005, 19:32


    Ich glaub ich hab da ein gerücht was ich das magazin senden kann :)



    Re: Das kleingedruckte im GWE Vertrag

    Joker - 02.08.2005, 19:32


    das darf keiner wissen!



    Re: Das kleingedruckte im GWE Vertrag

    Flying Kid - 02.08.2005, 19:33


    aber ich will das bild von skye:)



    Re: Das kleingedruckte im GWE Vertrag

    Anonymous - 03.08.2005, 08:55


    Zitat: Darf ich jetzt kündigen?

    Nein darfst du nicht :-) Da du einen Langfristigen Vertrag unterschrieben hast in der GWE ist dein Gimmick für die nächsten 112 Jahre an der GWE gebunden .....



    Re: Das kleingedruckte im GWE Vertrag

    Kitties Destiny - 03.08.2005, 09:21


    Ok, dann bring ich mich um, so in zwei Wochen (muss mich ja an Punkt a) im Vertrag beim eigenen Todesfall halten).



    Re: Das kleingedruckte im GWE Vertrag

    Anonymous - 03.08.2005, 09:50


    Noja das kannst du ja machen aber die 112 Jahre muss dein Gimmick trotzdem hier bleiben , KoW wird das bestimmt übernehmen *hüstel*



    Re: Das kleingedruckte im GWE Vertrag

    Kitties Destiny - 03.08.2005, 09:59


    dann überlege ich es mir nochmal :D



    Re: Das kleingedruckte im GWE Vertrag

    Joker - 03.08.2005, 10:45


    werd ich auch gefeurt wenn kitty schwanger is?



    Re: Das kleingedruckte im GWE Vertrag

    Flying Kid - 03.08.2005, 12:48


    hoffentlich :)



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