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Leucas - 24.08.2007, 18:03
Freedom of speech - gesetzlich verankert!
Eine weitere Laecherlichkeit hat sich Harr Wegner nun ausgedacht und seinen Anwalt losgeschickt, dass ich nicht mehr sagen duerfe, dass Gerhard Wegner kein Haifachmann ist. Die Redfreiheit gibt mir Recht, dass ich dies sagen darf. Gerhard Wegner hat weder eine universitaere Ausbildung in Biologie, Zoologie, Tierverhalten oder was auch immer ihn qualifizieren wuerde und war vor 2002 hinsichtlich Haien nicht mal existent. Wenn es nun soweit kommt, dass Amateure und Hobbyforscher glauben den wirklichen, ausgebildeten und promovierten Fachleuten das Wort verbieten lassen zu koennen, dann steht es schlecht um die Welt. Aber wie heisst es so schoen? Arroganz kommt vor dem Fall!
“Freedom of speech” ist nicht nur fuer uns US-Buerger das oberste Freiheitsgesetz, sondern es gilt auch INTERNATIONAL… vielleicht sollten sich Herr Wegner und sein Anwalt mal etwas genauer mit Artikel 10 der European Convention on Human Rights auseinandersetzen… aber eben! Man kann nicht voraussetzen, dass Leute sich jeweils informieren, bevor sie versuchen anderen das Maul zu verbieten…
EK Ritter
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