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deedee - 24.03.2008, 14:29
Zu lange Lieferzeit, Rücktritt vom Kaufvertrag?
Hallo C1 Freunde!
Ich habe mir kurz vor Weihnachten einen C1, Fünftürer mit Sicherheitspaket und SensoDrive bestellt.
Bis jetzt konnte mein Händler mir nur bestätigen daß der Wagen erst in KW 14(Anfang April) vom Band läuft, plus Überführung von ungefähr 10 Tagen, plus Anmeldung usw....
Bin natürlich stinkesauer!!! Im Kaufvertrag steht zwar eine unverbindliche Lieferzeit von 8-10 Wochen, aber das ist doch jetzt wiklich zu lang. Ich hab mir ja schließlich keinen Porsche bestellt!
Kann mir jemand sagen ob ich rechtlich gesehen einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag habe?
Übrigens, direkt gegenüber von meinem Citroenhändler steht bei Toyota ein Aygo, Dreitürer mit MultiMode und als Tageszulassung; fast zum gleichen Kurs wie mein bestellter; könnte ich sofort mitnehmen!
Freue mich auf Antworten...
schrauber mike - 24.03.2008, 14:36
eigentlich sollte ich das wissen, da ich am 21. mai prüfung hab, aber ich hab noch nich gelernt^^
meiner ungelernten meinung nach ist ein rücktritt möglich, sobald die wartezeit unzumutbar ist. die unzumutbarkeit zu prüfen ist allerdings eine schwammige sache, und kann nicht klar definiert werden.
wenn der verkäufer nicht gesagt hat, wann das auto kommt und du nich gesagt hast bis wann du es haben musst, ist dein standpunkt umso schwerer.
ein beratungsgespräch bei einem fachanwalt ist natürlich ratsam. dieser kann dir in der beziehung helfen. kostet so 50€. +/-
Berliner - 24.03.2008, 15:58
Steht im Kaufvertrag nichts zu eventuellen Fristüberscheitungen?
Auf jeden Fall mußt Du den Händler schriftlich mahnen und eine Frist zur Lieferung setzten, die muß angemessen sein. Laß dir auf jeden Fall den Erhalt der Mahnung bestätigen. Am besten selber abgeben und auf einer Kopie den Erhalt bestätigen lassen. Die Frist zur Vertragserfüllung darf nicht zu kurz sein, einige Wochen müssen es schon sein. Falls Du ADAC Mitglied bist, kannst Du einmal im Jahr eine kostenlose Rechtsberatung zu Autothemen in Anspruch nehmen. Die Mahnung solltest Du auf jeden Fall sofort abgeben, damit die Fristen zu laufen beginnen. Anrufen, mündliche Versprechnungen und Mahnungen sind im Streitfall nicht hilfreich, da man später nichts beweisen kann.
Für den genauen Ablauf und die hinnehmbaren Fristen mußt Du wohl oder übel einen Rechtsanwalt konsultieren. Eventuell können die Anwälte der Verbraucherzentralen auch günstig helfen.
Einfach so den Vertrag stornieren wirst Du nur können, wenn der Händler dich freiwillig aus dem Vertrag läßt.
Citroenfan - 24.03.2008, 17:11
Re: Zu lange Lieferzeit, Rücktritt vom Kaufvertrag?
deedee hat folgendes geschrieben: Hallo C1 Freunde!
Ich habe mir kurz vor Weihnachten einen C1, Fünftürer mit Sicherheitspaket und SensoDrive bestellt.
Bis jetzt konnte mein Händler mir nur bestätigen daß der Wagen erst in KW 14(Anfang April) vom Band läuft, plus Überführung von ungefähr 10 Tagen, plus Anmeldung usw....
Bin natürlich stinkesauer!!! Im Kaufvertrag steht zwar eine unverbindliche Lieferzeit von 8-10 Wochen, aber das ist doch jetzt wiklich zu lang. Ich hab mir ja schließlich keinen Porsche bestellt!
Kann mir jemand sagen ob ich rechtlich gesehen einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag habe?
Übrigens, direkt gegenüber von meinem Citroenhändler steht bei Toyota ein Aygo, Dreitürer mit MultiMode und als Tageszulassung; fast zum gleichen Kurs wie mein bestellter; könnte ich sofort mitnehmen!
Freue mich auf Antworten...
Hab mich auch schlau gemacht auf dem Gebiet, meiner sollte mitte Februar kommen(unverbindlicher Liefertermin), 6 Wochen muss man dem Händler bei unverbindlichen Termin Zeit lassen, nach 6 Wochen schriftlich eine Frist von 2 Wochen setzen, wenn er dann nicht liefert.
By By C1.
Bei mir sieht es so aus das ich mitte April dem Händler schriflich eine Frist bis ende April setze, basta :wink:
Lg
Citroenfan
Da ich ja schon in einem anderen Beitrag schrieb das sich die Auslieferung von MMT Fahrzeugen verzögert
http://www.iphpbb.com/board/ftopic-41641860nx17322-2810.html
Der Baron - 24.03.2008, 20:57
Hi, meine Mutter hat sich ebenfalls kurz vor Weihnachten einen C1 HDI bestellt. Der Händler kann bis heute nicht einmal sagen, wann das Auto überhaupt gebaut werden wird.
Patitwelve - 25.03.2008, 00:26
Das was Citroenfan sagt passt!
Bei unverbindlichen Terminen kannst du nichts machen, bei Verbindlichen (also mit festen Termin oder wenn du sagst ich gebe Ihnen noch 2 Wochen) dann kannst du davon zurücktreten.
Allerding muss die neue Frist die du ihnen gibst auch realistisch sein.
Gruß!
PS: Da sagt mir meine gelernte Meinung :lol:
Citroenfan - 26.03.2008, 14:57
Hallo,
nur zur ergänzung, mein Auto befindet sich auf dem Weg zum Händler und wird diese Woche ankommen.
Bestellt wurde er in der ersten Januar Woche.
sewiet - 28.03.2008, 16:52
Fristen sind alles
Verbindlich / Unverbindlich - ganz Eindeutiges gibt es nicht. Es geht tatsächlich immer (nur) um die Zumutbarkeit. Daher kannst du auf jeden fall versuchen druck auszuüben.
Wichtig ist aber auf jeden fall Fristen zu setzen und Stellungnahme bzw. Alternativlösungen anzuvordern.
UND ALLES IMMER IMMER IMMER SCHRIFTLICH !!
Beispiel:
Händler: "unverbindlich 8-10 Wochen"
...es vergehen gute 11 Wochen
Du: (Brief) :!: "...Wagen innerhalb 2 Wochen liefern."
Händler:
A) liefert innerhalb zwei Wochen. OK
B) liefert nicht
-> Du: Brief: "Wunsch zurückzutreten bzw.schriftliche Stellungnahme des Händlers :shock: bzw. Nachverhandlung (Rabatt) :) bzw. erneute endgültige Frist mit Androhung rechtlicher Schritte :twisted: "
-> wenn das zu keiner einvernehmlichen Lösung führt, Anwalt fragen und gegebenenfalls einschalten
Mein Tipp :idea: : ich hatte mal einen guten Autokauf-Ratgeber in der Hand, der die zumutbaren Lieferfristen ziemlich genau umschrieb...
Kepp cool !! :wink:
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