Die Gildensatzung

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    Re: Die Gildensatzung

    Gônzo - 10.07.2007, 15:13

    Die Gildensatzung
    §1 Allgemeines


    §1.1 Der Spieler sollte aktiv am Spielleben teilnehmen, kommt es trotzdem zu längerer Abwesenheit, kann man sich für eine bestimmte Zeit abmelden, allerdings auch nicht unbegrenzt. Ohne Abmeldung erfolgt nach 14Tagen der Ausschluss aus der Gilde.

    §1.2 Die Gildenleitung kann bei Inaktivität Ausnahmeregelungen treffen oder Übergangszeiten festlegen, z.B. wenn ein Spieler die Absicht hat, eine zweimonatige WoW-Pause einzulegen und den Account in der Zeit stillzulegen.

    §1.3 Der Spieler muss World of Warcraft besitzen und sich im Klaren darüber sein, dass dadurch Kosten entstehen. Sollte man sich das Spiel nicht leisten können oder nicht mehr besitzen, kann der Spieler nicht weiter in der Gilde verbleiben.

    §1.4 Die Nutzung von unerlaubten Hilfsprogrammen (Cheats,Hacks,Bots etc) ist in der Gilde streng verboten und wird sofort an einen Spielleiter gemeldet. Desweiteren hat die betreffende Person auch alle Möglichkeiten verspielt, je bei Nordish by Nature aufgenommen zu werden. Bereits in der Gilde befindliche Personen werden nach bekannt werden umgehend aus Ihrer Mitgliedschaft entlassen.


    §2 Das Verhalten innerhalb der Gilde



    §2.1 Ein jedes Gildenmitglied ist den anderen Mitgliedern zur Hilfe und Loyalität verpflichtet. Feigheit im Kampf, sowie Betrug und unwahre Aussagen innerhalb der Gilde werden nicht toleriert. Ebenso wird viel Wert auf Zuverlässigkeit gelegt.

    §2.2 Niemand ist zum „ziehen“ von Low-Level-Charakteren verpflichtet. Das heißt, dass sich Charaktere unter Level 60 für Instanzen oder Quests eine (Random-)Gruppe suchen und nicht auf die Hilfe von Level 70 Charakteren zugreifen. Die Spieler, die von Anfang an dabei sind, werden sich erinnern, dass zu Ihrer Zeit auch keine Level 70 Charaktere helfen konnten. Ziel ist das Lernen des Umgangs mit der Klasse und des Gruppenspiels.

    §2.3 Das Handeln und Tauschen, sowie der Verleih von Geld innerhalb der Gilde, basiert auf dem Vertrauen untereinander. Wer das Vertrauen seiner Gildenkameraden missbraucht, und Geld oder Waren veruntreut, hat die Konsequenzen daraus zu tragen.

    §2.4 Für die Handwerker der Gilde gilt, dass sie ihre hergestellten Waren zum Materialpreis an Gildenmitglieder verkaufen, bzw. keine Gebühren für die Herstellung verlangen, wenn man ihnen die benötigten Materialien mitbringt.

    §2.5 Streitigkeiten innerhalb der Gilde sind zunächst unter den Betroffenen zu klären. Die Streitigkeiten gehört nicht in den Gildenchat. Sollte keine Einigung stattfinden, muss sich ein Mitglied der Gildenleitung schlichtend der Angelegenheit annehmen. Die Gildenleitung ist von den Betroffenen über den Sachverhalt zu informieren. Sollte keine Einigung erzielt werden, so wird die Gildenleitung eine Entschiedung treffen müssen. Die getroffene Entscheidung ist unanfechtbar und bindend und dient dem Wohl der Gilde.

    §2.6 Entscheidungen der Gildenleitung sind bindend, und es ist ihnen Folge zu leisten.

    §2.7 Vollmitglied, Veteran oder Offizier zu sein, bedeutet nicht Narrenfreiheit zu haben. Jedes Mitglied, egal welchen Ranges, hat sich an die Gildensatzung zu halten. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist dies dem Gildenmeister mitzuteilen.


    §3 Kommunikation



    §3.1 Gutes Benehmen in Foren, InGame, Chats oder anderen kommunikativen Medien sollen als selbstverständlich angesehen werden. Abwertende Äußerungen jeglicher Art werden nicht toleriert und ggf. auch geahndet. Im Übrigen verweisen wir auf die Richtlinien zu Foren, Benehmen (Netiquette) und sonstige Richtlinien, die vom Betreiber des Spiels World of Warcraft, Blizzard Entertainment®; Vivendi Universal Games Deutschland verfasst wurden und unter dem folgenden Link: http://www.wow-europe.com/de/ eingesehen werden können und Bestandteil der Gildensatzung sind.

    §3.1.1 Nordish by Nature möchte eine bekannte Gilde mit einem guten Ruf, der von ihren Mitgliedern getragen und bewiesen werden will, werden. Deshalb sollte eine gewisse Toleranz und "Größe" in der Haltung anderen gegenüber zu spüren sein.

    §3.2 Außerhalb des Spiels werden allgemeine und feststehende Dinge auf der Homepage bekannt gegeben. Jedes Mitglied hat sich im Forum zu registrieren und sollte dieses möglichst aktiv für Diskussionen, Anregungen und Verabredungen nutzen. Es wird empfohlen, vor dem WoW-Start einen kurzen Besuch der Homepage und des Forums vorzunehmen. Inhalte, die während des Spielens älter als 24 Stunden sind, gelten als allen Mitgliedern bekannt. Ausreden über Unkenntnis sind nicht relevant. Mit anderen Worten: die Nutzung des Forums ist Pflicht. Inwiefern jeder das Forum mehr oder weniger aktiv durch das Posten von eigenen Beiträgen nutzt, ist jedem selbst überlassen, jedoch obliegt jedes Mitglied seiner Informationspflicht.

    §3.3 Seitens der Gilde ist es erwünscht, dass jedes Mitglied ein kleines persönliches Profil und eine Kurzvorstellung im Forum hinterlegt. Über den Umfang der angegebenen Information entscheidet das jeweilige Mitglied.



    Re: Die Gildensatzung

    Sæmaar - 11.07.2007, 17:37


    Sæmaar Rang: Vize



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