Was mit dem Hund, wenn er gestorben ist??

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    Re: Was mit dem Hund, wenn er gestorben ist??

    Conni - 08.07.2007, 11:31

    Was mit dem Hund, wenn er gestorben ist??
    Ich spreche mal ein ganz sensibles Thema an .. weil es mich interessiert und weil ich grad selber viel darüber nachgedacht hab.

    Was macht ihr mit eurem Liebling, wenn er mal nicht mehr ist??

    Beerdigt ihr ihm Garten .. oder lasst ihr im beim Tierarzt? O

    Es gibt ja auch Haustierkrematorien .. dann kann man die Urne mit nachhause nehmen ... oder die Tierfriedhöfe sind auch eine tolle Möglichkeit.

    Ich bin für mich noch nicht schlüssig, geworden .. eigentlich bin ich für die Beerdrigung im Garten (ich weiss das man das nicht darf, aber wer kontrollierts denn?) , da wir aber nicht ewig hier wohnen bleiben, möchte ich das nicht.

    Ich bin daher eher, die Urne mit zu nehmen . eben, weil ich sie immer bei mir haben kann, egal wo ich wohne.

    Der Gedanke ist schlimm ... ich weiss :wein:

    Aber ich hab nun am Dienstag gesehen, wie schnell es gehen kann, dass man darüber nachdenkt.



    Re: Was mit dem Hund, wenn er gestorben ist??

    Simone - 08.07.2007, 11:46


    Ich hab auch schon dadrüber nachgedacht, nämlich als der Boxer meiner Freundin gestorben ist. Sie hat die Urne in ihrem Garten vergraben und ich denke, so in ca. 250 Jahren wenn Charles mal nicht mehr ist, dann werde ich es auch so machen. Wir haben hier zwar nen Tierfriedhof, aber das ist nicht mein Ding, das gefällt mir nicht. Die andere Alternative wär für mich, Charles auf dem "dorfeigenen" Tierfriedhof zu begraben, also im Wald meiner Nachbarn, dort wo sie ihre Hunde beerdigen. Nur das Grab müßte dann dort ja megatief sein, damit Füchse und Konsorten das nicht wittern. Auf dem Grundstück vergraben darf man nicht (aber wo kein Kläger.....), wegen dem Grundwasserspiegel (Leichengift und so). Meine Katzen (und die von Freundinnen) sind aber auch hier alle beerdigt worden. Ne, also ich werde wenn die Urne mit nach Hause nehmen und die dann vergraben und ihm hier ein Grab machen. Aber beim TA lass ich ihn auf keinen Fall



    Re: Was mit dem Hund, wenn er gestorben ist??

    Loona - 08.07.2007, 21:27


    Leider ist es nie zu früh sich über dieses Thema Gedanken zu machen. Ich würde es schlimmer finden, wenn der Tod "überraschend" kommt und ich so vor den Kopf gestoßen bin und mich auf einmal zu irgendwas "überreden" lasse, was ich eigentlich gar nicht wollte.

    Wir werden Loona verbrennen lassen und die Urne mit nach Hause nehmen. Bei uns in der Nähe, gibt es ein familiengeführtes Kramatorium, welchen einen ganz guten Eindruck macht.

    Hoffe für uns alle hier, dass wir diese Entscheidung erst in ganz weiter Zukunft treffen müssen.



    Re: Was mit dem Hund, wenn er gestorben ist??

    Cimba - 08.07.2007, 22:05


    Man darf im Garten beerdigen.
    Ich muß das nochmal raussuchen.

    LG
    Uwe



    Re: Was mit dem Hund, wenn er gestorben ist??

    gitti - 09.07.2007, 11:20


    Ach Conni...
    Ich weiss,dass unsere beiden Hunde in unseren Garten kommen.
    Wir haben ja hier gebaut,weil wir hier für immer wohnen wollen.
    Mag auch nicht daran denken,aber der Tod gehört nun mal zum Leben...



    Re: Was mit dem Hund, wenn er gestorben ist??

    Cimba - 09.07.2007, 21:26


    Hallo,

    dann will ich Euch kurz die rechtliche Seite der Beerdigungen, zumindest für Nordrhein-Westfalen, aufzeigen. Es ist zwar ein Landesgesetz, aber es wird vermutlich in den anderen Bundesländern zumindest ähnlich sein.

    Entnehmen könnt Ihr alles dem Ausführungsgesetz zum „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AG TierNebG NRW)

    Maßgebend ist hier der § 2 Nr. 4, welcher besagt:

    Tierkörper von Heimtieren nach Artikel 2 Buchstabe h) (da sind dann Hunde etc. aufgeführt) der Verordnung eG Nr. 1774/2002 unterfallen nicht dem Einzugsbereich nach Absatz 1 (das sind die Tierkörper, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind, also Rinder, Schweine, Schafe etc.) und nicht der Pflicht zum Abholen, Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verarbeiten durch einen Verarbeitungsbetrieb, wenn sie

    1. auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder Anlagen vergraben oder

    2. auf eigenem Gelände, nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden, oder

    durch Verbrennen in einer zugelassenen Verbrennungsanlage gemäß Art. 4 Abs. 2a (das sind die Tierkörperbeseitigungsanlagen) der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 beseitigt werden.

    (5) Tierkörper von anderen Tieren als Heimtieren unterfallen nicht dem Einzugsbereich nach Absatz 1 und nicht der Pflicht zum Abholen, Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verarbeiten durch einen Verarbeitungsbetrieb, wenn sie zu diagnostischen Zwecken an eine tierärztlich geleitete Untersuchungsstelle verbracht werden.


    Ich denke mal, damit ist alles gesagt.

    Man sollte sein Tier mindestens einen halben Meter tief wegen der Füchse etc. vergraben und am besten mit Kalk einstreuen.

    LG
    Uwe



    Re: Was mit dem Hund, wenn er gestorben ist??

    schweizerfreunde - 09.07.2007, 21:51


    :gruebel: Uwe hast du Füchse im Garten ;)

    Ein Problem mit der Entscheidung für ein Begraben im Garten ist aber auch die Jahreszeit - im Winter werden die Grabstellen auf dem "normalen" Friedhof ja extra mit Reisig usw. abgedeckt damit man überhaupt graben kann - aber wer plant schon so eine Stelle in seinem Garten vor.
    Wenn die weiteren Winter allerdings so werden wie der Letzte, dann wird es ja gar kein Problem ;)



    Re: Was mit dem Hund, wenn er gestorben ist??

    Cimba - 09.07.2007, 21:53


    Tja, die kommen bis zur Haustüre.
    Halt ländlich hier.

    LG
    Uwe



    Re: Was mit dem Hund, wenn er gestorben ist??

    Elmico - 09.07.2007, 22:01


    Ich habe über das Thema auch schon desöfteren Nachgedacht.
    Ich denke ich werde meine betreffende Maus verbrennen lasse und anschließend über eine Wiese streue!



    Re: Was mit dem Hund, wenn er gestorben ist??

    Sennenhund - 11.07.2007, 22:45


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