Prozess (Strafverfahren)

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    Re: Prozess (Strafverfahren)

    Syriana - 03.07.2007, 20:39

    Prozess (Strafverfahren)
    Was ist ein Strafverfahren:

    Das Strafverfahren ist der Begriff für das ganze Prozedere der Justiz von der Anzeige bis zur definitiven Verurteilung/Freisprechung des Täters. Dabei gibt es verschiedene Etappen/Instanzen mit unterschiedlichen Personen in unterschiedlichen Funktionen. Auf den folgenden Seiten soll ein Ablauf exemplarisch dargestellt und erklärt werden.

    Ablauf eines Strafverfahrens

    Ein Strafverfahren wird grundsätzlich am Ort des Geschehens eröffnet. Das heisst, wenn Sie zum Beispiel in Basel wohnen und in Zürich vergewaltigt wurden, so können Sie in Basel eine Anzeige machen, danach werden aber alle Unterlagen zur Durchführung der Strafuntersuchung nach Zürich weitergeleitet.

    Wie lange dauert ein Verfahren bis zum Abschluss?

    Ein Strafverfahren dauert in der Regel bis zu seinem endgültigen Abschluss mindestens ein Jahr, kann sich aber wegen Beschwerden verzögern und mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

    Was für Rechte hast du in einem Strafverfahren?

    Wenn Sie eine Anzeige wegen eines Sexualdelikts machen, kommt neben dem Strafgesetz auch das Opferhilfegesetz zur Anwendung, welches Ihnen als betroffene Frau gewisse Rechte innerhalb des Verfahrens garantiert: Sie haben das Recht:

    - von einer gleichgeschlechtlichen Person befragt zu werden
    - sich von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen
    - nicht mit dem Täter direkt konfrontiert zu werden
    - Fragen zur Intimsphäre nicht beantworten zu müssen
    - auf Persönlichkeitsschutz

    - sich über den Stand des Verfahrens informieren zu lassen
    - auf Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung vor Gericht

    - darauf, dass im Richtergremium mindestens eine Person weiblichen
    Geschlechts vertreten ist

    Zusätzlich gibt es die Möglichkeit:
    - eine Übersetzerin beizuziehen
    - je nach Einkommen auf unentgeltlichen Rechtsbeistand

    Wie läuft ein Strafverfahren ab?

    Was ist eine Strafuntersuchung?

    - Nachdem du Strafanzeige erstattet hast, beginnt die Polizei unter Leitung der zuständigen Staatsanwaltschaft/Untersuchungsrichteramt die Beweise zusammenzutragen (z.B. Befragung von Auskunftspersonen und Zeugen, DNA-Untersuchungen, etc.)

    - Eventuell wird die tatverdächtige Person in Untersuchungshaft genommen. Da bleibt sie in der Regel so lange, bis sicher ist, dass diese Person keine Beweise mehr verschwinden lassen kann (z.B. wegwerfen von Fotos, Harddisks etc.). Du solltest informiert werden, bevor die tatverdächtige Person aus der Untersuchungshaft entlassen wird (leider klappt das aber nicht immer).

    - Eventuell wird auch eine Hausdurchsuchung durchgeführt.
    Damit die Polizei möglichst viel Beweismaterial finden kann, ist es wichtig, dass weder du noch Freundinnen oder Eltern durch unbedachte Äusserungen die tatverdächtige Person warnen. Je mehr Beweismaterial die Polizei findet, desto leichter wird für dich das Verfahren.

    Wie werde ich als Opfer befragt?

    - Wenn du Opfer eines Sexualdeliktes geworden bist, sind deine Aussagen für eine allfällige Verurteilung des Täters von zentraler Bedeutung. Ab dem 12. Altersjahr wirst du in der Regel als Zeuge oder Zeugin einvernommen. Du musst wahrheitsgemäss und vollständig aussagen. Wenn du lügst, kannst du bestraft werden.

    Als Opfer eines Sexualdeliktes stehen dir als Zeugin noch besondere Rechte zu, die du aber beantragen musst:

    - Du kannst verlangen, von einer Person desselben Geschlechts befragt
    zu werden;
    - Du kannst verlangen, dass die angeschuldigte Person nicht direkt im
    Zimmer physisch anwesend ist, sondern deine Aussagen über Video
    oder hinter einem Einwegspiegel verfolgen muss;
    - Du kannst Intimfragen verweigern (vielleicht gelingt dann der Beweis
    aber nicht mehr ganz);
    - Du kannst dich von einer Vertrauensperson begleiten lassen (z.B. der
    Opferberaterin etc.). Es sollte aber nicht eine Person sein, die im
    Verfahren zu deinen Gunsten zusätzlich Aussagen machen kann;
    - Ist das Opfer im Zeitpunkt der Eröffnung der Strafuntersuchung nicht 18
    Jahre alt, dürfen maximal zwei Einvernahmen durchgeführt werden.
    Deine Befragungen sind sehr anstrengend. Sie gehen sehr ins Detail.
    Manchmal dauern sie stundenlang. Es kann auch zu mehreren solchen
    Einvernahmen kommen. Das kann für dich eine grosse Belastung
    werden. Deshalb ist es wichtig, dass du dich vor der Anzeigeerstattung
    bei einer Opferberatungsstelle orientierst und eventuell sofort eine
    Anwältin/einen Anwalt kontaktierst.

    Abschluss der Strafuntersuchung

    Nachdem die zuständige Staatsanwältin/der Staatsanwalt oder Untersuchungsrichtende mit Hilfe der Polizei alles zusammen getragen haben, muss die Strafuntersuchung abgeschlossen werden. Dies kann auf drei Arten geschehen:

    - Es wird ein Strafbefehl (auch Strafmandat etc.) ausgestellt. Darin wird
    der/die Angeschuldigte durch die Staatsanwaltschaft/das
    Untersuchungsrichteramt bis maximal zu 90 Tagsätzen Geldstrafe
    bedingt oder unbedingt, evtl. mit einer Busse verurteilt. Voraussetzung
    ist aber, dass den Täter/die Täterin grundsätzlich geständig ist.
    - Die Strafuntersuchung wird eingestellt, weil entweder der Beweis
    offensichtlich nicht erbracht werden kann oder die Beweislage unsicher
    ist und du als Opfer eine sogenannte «Desinteresseerklärung»
    abgegeben hast.
    - Es wird Anklage an das zuständige Strafgericht erhoben.
    Im Bereich der Sexualdelikte sind Strafbefehle oder Strafmandate nur in
    sehr leichten Fällen möglich.

    Anklage an das Gericht und Gerichtsverhandlung

    Wenn die Staatsanwaltschaft/Untersuchungsrichteramt Anklage erhoben hat, sind Strafgerichte zuständig. Je nach Schwere des Falles ist nur ein einziger Strafrichtender zuständig oder bei schweren Fällen das Geschworenengericht. Ausser in Fällen des Geschworenengerichts wirst du nicht mehr persönlich zur Hauptverhandlung bei Gericht als Zeuge oder Zeugin erscheinen müssen. Allerdings kann es passieren, dass du nochmals vor Gericht aussagen musst (du kannst dann wieder verlangen, dass der Täter nicht anwesend ist).

    Straf-Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Alle die wollen, können in die Verhandlung hineinsitzen. Als Opfer eines Sexualdeliktes kannst du aber verlangen, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Wenn überhaupt, erfahren z.B. Journalistinnen und Journalisten in einem solchen Fall von der Gerichtsverhandlung nur über ein Gerichtskommunique.

    Strafurteil: Freispruch oder Verurteilung?

    Die Richtenden müssen auf Grund der Akten (und insbesondere der Protokolle deiner Aussagen) und den Aussagen des Angeschuldigten zu einem Urteil finden.

    Wenn sie Zweifel haben, ob sich der Vorfall so zugetragen hat wie er angeklagt wurde, müssen sie den Angeschuldigten freisprechen.

    Dies führt gerade bei Sexualdelikten, wo häufig keine weiteren Zeugen zugegen sind, zu Freisprüchen «im Zweifel zugunsten des Angeklagten». Für das Opfer sind solche Freisprüche sehr schwierig, weil dadurch der Eindruck entsteht, man glaube ihm nicht.

    Sind die Richtenden aber überzeugt, dass der Angeschuldigte auch der Täter ist, werden sie ihn verurteilen. Das Strafmass hängt stark vom Verschulden, der Schwere des Falles, den Einzelumständen ab. Das Urteil kann sich von einer Geldstrafe (maximal 360 Tagsätze zu minimal 30 bis maximal 3000 Fr. pro Tag) oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten erstrecken. Ob er die Geldstrafe sofort bezahlen, beziehungsweise die Freiheitsstrafe absitzen muss, hängt unter anderem davon ab, ob Umstände vorliegen, die eine erneute Delinquenz vermuten lassen und die Strafe nicht höher als 2 Jahre (bedingte Strafe) oder 3 Jahre (teilbedingte Strafe) ist.

    Zivilforderungen: Schadenersatz und Genugtuung

    Durch eine Straftat kann dir ein Schaden entstanden sein (z.B. Heilungskosten, Erwerbsausfall, kaputte Kleider etc.). Wenn du diesen Schaden belegen kannst, muss er dir vom Täter vergütet werden.

    Hat die Straftat ausserdem zur Folge, dass du häufig Albträume hast, dich nicht mehr auf die Strasse traust, häufig Angst hast, nicht mehr essen magst, dich überall zurückziehst etc. muss der Täter dir wegen dieses Leidens auch eine Genugtuung bezahlen.

    Diese Zivilforderungen müssen bei der Staatsanwaltschaft/Untersuchungsrichteramt angemeldet und belegt werden, damit du sie im Strafbefehl oder Urteil zugesprochen erhältst.

    Erkundige dich dafür bei deiner Opferberaterin oder deinem Anwalt.
    Evt. kann dir ein Teil des Schadenersatzes und die Genugtuung von einer Opferhilfestelle bezahlt werden (vgl. Text «Hilfe nach Opferhilfegesetz»).

    Vollzug der Freiheitsstrafe

    In einigen Kantonen kannst du verlangen, dass du über den Vollzug der Freiheitsstrafe und insbesondere über Hafterleichterungen informiert wirst. Das musst du beantragen. Dann erfährst du, wann der Täter Hafturlaub hat oder in ein Arbeits- und/oder Wohnexternat gehen.

    Quelle: Verein GSM / sexuellermissbrauch.ch
    Opferhilfe.ch

    Syriana



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