Zucht und Eintragungsbestimmungen im IDG-IRJGV

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    Re: Zucht und Eintragungsbestimmungen im IDG-IRJGV

    knuddelmutti - 26.06.2007, 23:15

    Zucht und Eintragungsbestimmungen im IDG-IRJGV
    Der Züchter soll in eigener Verantwortung frei entscheiden und seiner Hundezucht die gewünschte "Note" geben können. Der Verband hat ihn dabei zu beraten und zu unterstützen Der Züchter muß sich nach dem amtstierärztlichen Bestimmungen richten.

    Es ist nicht Aufgabe des Verbandes, mit unnötigen Auflagen die Handlungsfreiheit des Züchters einzuschränken.

    Lediglich Zuchtbestimmungen, die grundstzlich für Rassereinheit und für die Entwicklung im Forum und Wesen des Hundes entscheidend sind, oder tierschützerische Aufgaben erfüllen, sind für alle Züchter verpflichtend. Sie sind von so großer, grundsätzlicher Bedeutung, daß der absichtliche Verstoß gegen sie zum Ausschluß aus dem Verband führen.

    Grundsätzliche Zuchtbestimmungen:

    1. Das Mindesalter des Deckrüdens beträgt bei kleinen und mittleren Rassen zumindestens 15 Monate, bei großens Rassen 18 Monate. Er muß durch einen Tierarzt für zuchttauglich erklärt worden sein, oder auf einer Beratungs- oder Sonderschau zumindestens den Formwert sehr gut" erhalten haben. Ausnahme bei Dackeln: Mindesalter ebenso 15 Monate, der Rüde muß aber in jedem Fall einen Formwert mit mindestens "sehr gut" erhalten.


    2. Das Mindestalter der Hündin beträgt bei kleinen und mittleren Rassen zu mindestens 15 Monate, bei großen Rassen 18 Monaten. Sie muß durch einen Zuchtwart des Verbandes oder durch einen Tierarzt für Zuchttauglich erklärt worden sein, oder auf einer Beratungs oder Sonderschau zumindest den Formwert "gut" erhalten haben.
    Ausnahme bei Dackel: Mindestalter 15 Monate, die Hündin muß aber auf jeden Fall einen Formwert mit mindestens "ut" erhalten haben.

    3. Eine Hündin darf in zwei aufeinanderfolgenden Jahren höchstens dreimal zur Zucht verwendet werden; d.h., daß bei zwei nacheinanderfolgenden Würfen bis zum näcshten Wurf mindestens eine Hitze ausgelassen werden muß. Das Zuchtalter einer Hündin ist mit 7, spätestens 8 Jahren abgeschlossen!

    4. Verboten ist die Verwendung von Hunden zur Zucht, wenn sie erbkranke Mägel aufweisen, wie z.B. Einhodigkeit oder Mißbildungen der Zahnstellung, Störungen des Sehvermögens sowie bei Erkrankungen oder Erkennen von körperlichen Schwächen; ebenso bei Störungen des Gangwerkes, z.B ab mittlerer Hüftgelenksdysplasie -HD- weshalb bei mittleren und großen Rassen eine HDRöntgenaufnahme (ab dem 18. Lebensmonat) Vorraussetzung zur Zuchtzulassung ist.

    Wurfunterlagen- Formblätter erhalten Sie kostenlos vom Verband.

    1. Deckschein: Der Deckschein ist vom Rüdenbesitzer sofort nach der erfolgten Deckung auszufertigen und dem Besitzer der Hündin auszuhändigen, nachdem die Deckgebühr (nach vorheriger Bereinbarung) bezahlt wurde. Auf dem Deckschein sind die Daten des Deckrüden vollständig einzutragen. Die Unterschrift des Rüdenbesitzers bestätigt die ordnungsmäßige Deckung der angegebenen Hündin.

    Dem Hündinnenhalter steht es frei, den Zuchtpartner zu wählen. Der Verband hat nicht das Recht, einen Zwang auszuüben.

    Der Deckrüdenhalter ist jedoch genauso verpflichtet, wie der Besitzer der Hündin, die Zuchtbestimmungen einzuhalten. Wer seinen Deckrüden freigibt, um eine zu junge, erbkranke, kranke oder fehlerhafte Hündin zu decken, verstößt genauso gegen die grundsätzlichen Zuchtbestimmungen.

    Der Rüdenhalter ist verpflichtet, dem Hündinnenhalter die erforderlichen Unterlagen für die spätere Wurfanmeldung auszuhändigen. Dem Deckschein ist eine vollständige Fotokopie der Rüdenahnentafel mit Nachweis der erfolgten Bewertungen und Auszeichnungen (oder Zuchttauglichkeitsbestätigung im Original) beizufügen.

    2. Wurfmeldeschein: Auf dem Wurfmeldeschein sind die Angaben der Elterntiere sowie Deck- und Wurftag einzutragen. Außerdem ist die genaue Wurfstärke anzugeben. Die Wurfbesichtigung in der 7./8. Lebenswoche der Welpen ist von einem Zuchtwart des Verbandes, oder dem Zierarzt vorzunehmen, wobei zu bestätigen ist, daß die Welpen rassisch einwandfrei und Wurf und Zuchthündin gesund sind. Bestehen Zweifell, sind Rassefehler (z.b. Gebiß, Hoden) nicht einwandfrei zu erkennen, so ist ein Abwarten bis zur 10.Lebenswoche notwendig. Geben Sie die Welpen, zuerst Rüden, dann Hündinnen an. mit Bezeichnung der Haarart und -farbe.

    3. Dem Zuchtbuchamt sind einzureichen:

    Deckschein, Wurfmeldeschein und Ahnentafel der Zuchthündin um Original, außerdem Bewertungsnachweise der Zuchthunde oder deren Zuchttauglichkeitsbestätigungen und HD-Auswertungen (bei mittleren und großen Rassen). Selbstverständlich müssen auch die Formblätter (Wurf-+ Deckschein, Zuchttaugklichkeitsbestätigungen) im Original eingereicht werden.

    Zwingerschutz:
    Sind sie erstmals Züchter oder tragen Sie ermals Welpen in unserem Zuchtbuch ein, dann wählen Sie sich einen Zwingernamen. Dieser Zwingername wird für Sie geschützt, er darf nur einmal im Verband an einen Züchter vergeben werden. Künftig werden dann alle Würfe unter diesem Zwingernamen eingetragen. Geben sie bitte drei Zwingernamen zur Auswahl an, damit Rückfragen vermieden werden. Der erste Wurf beginnt mit A. Namen der Welpen, der zweite mit B dann C usw, also nach dem Alphabet. Es wird oft fälschlicherweise angenommen, daß z.B der B Wurf der zweite Wurf einer Hündin sei: es ist der zweite Wurf aus dem Zwinger.

    Zuchtbuch/Zwingername und Mitgliedschaft sind auf eine Person zu beziehen. Zwingerschutz auf zwei oder mehrere Personen ist nicht möglich.

    Um vom Zuchbuchamt einwandfreie Welpenahnentafeln zu erhalten, die Arbeit und Üerprüfung der Wurfanmeldung zu erleichtern, ist jeder Züchter
    verpflichtet alle Unterlagen ordentlich un sorgfältig vorzubereiten.

    Das Zuchtbuch kann es ablehnen, Angaben aus Ahnentaafeln von Zuchthunden zu übernehmen, wenn über deren Richtigkeit oder Zuverlässigkeit, Zweifel bestehen.

    Züchter und Zuchtwarte sind dem Zuchtbuch im rechtlichen Sinne voll verantwortlich für wahrheitsgetreue Angaben.

    Vorsätzlich falsche Angaben sowie ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Eintragungsbestimmungen, führen in jedem Fall zum Ausschluß aus dem Verband

    Sind bei korrekten und kompletten Unterlagen keine Rückfragen notwendig, werden die Ahnentafeln für die rassisch einwandfreien und geunden Welpen schnellstmöglivh erstellt und per Nachnahme zu geschickt. Der Züchter kann jeden einwandfreien Welpen mit Ahnentfel abgeben.

    Zuchtwarte:
    Der Verband bestellt aus den Reihen seiner Mitglieder erfahrene Zuchtwarte (auch Zucht- oder Ausstellungsrichter). die verpflichtet sind, gegen die Erstattung der einen Unkosten, Wurfbesichtigungen oder Zuchttauglichkeitsbestätigungen vorzunehmen.

    Der Mitarbeiter verpflichtet sich durch die Annahme seiner Erkennung, seine ehrenamtliche Tätigkeit ausschließlich in den Dienst einer ordentlichen und guten Hundezucht zu stellen.

    Schutzimpfung:
    Die Schutzimpfung ist eine selbstverständliche Voraussetzung; sie wird vom Tierarzt im Int. Impfpaß des Hundes bestätigt. Dieser Imfpaß ist dem Welpenkäufer bei der Welpenübernahme mit der Ahnentafel auszuhändigen. Beachten Sie hierzu auch die ausführlichen Informationen im Zwingerbuch.

    Welpenkennzeichnung (Tätowierung bzw Micro-Chip/Transponder) - ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Vernband fordert keine Kennzeichung (Tätowierung, bei verschiedneen Rassen schon rassebedingt gar nicht möglich) da dies keinen Identitätsnachweis darstellt. Gemäß den geltenden Gefahrhunde-Verordnungen, die in den Bundesländern verschieden gehandhabt werden, kann von en Ordnungsbehörden für einzelne Rassen eine Lennzeichungspflicht (Micro-Chip/Tanksponder) gefordert werden.


    So hab mir mal die Mühe gemacht das ab zu schreiben.
    Hoffe es haben sich nicht all zu viele Fehler eingeschlichen..
    Falls nicht ok. kann ichs auch wieder raus nehmen ;)

    Gruß



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