Blaulicht

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    Re: Blaulicht

    (JPH) Wolfgang - 20.06.2007, 16:23

    Blaulicht
    Hi

    Mal ne merkwürdige Frage:

    Ein funktionierendes Polizeiblaulicht an einer Hauswand montiert mit Sicht zur Straße ist das erlaubt oder nicht?

    Wenn nein wo steht das, bzw. welches Gesetz regelt das wo und wer ein Blaulicht benutzen darf ?

    Bin mal gespannt ob da jemand was Sinnvolles dazu sagen kann.


    mfg
    Wolfgang



    Re: Blaulicht

    Wulfgar - 20.06.2007, 16:55


    :lach: Wer kommt denn auf so eine Idee??? :lach:


    Zitat: Blaulicht StVO §35
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) » I. Allgemeine Verkehrsregeln
    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Polizeibeamte, die aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile im Inland berechtigt sind.

    (2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
    1. wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
    2. im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

    (3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

    (4) Die Beschränkungen der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

    (5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    (6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

    (7) Fahrzeuge der Deutschen Bundespost, die der Beförderung von Postsendungen oder dem Bau oder der Unterhaltung von Fernmeldeeinrichtungen dienen, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert.

    (8 ) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.




    So, im Klartext:

    Falls dein Haus, so wie in Abstatz 1 zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, ein blaulicht braucht, dann ist das natürlich unnerlässlich.

    Ausserdem ist die Frage wer haftet bei einem daraus entstandenen Unfall?
    Und ich geh jetzt mal von einem harmlosen Blechschaden aus. Aber wenn menschenleben gefährdet wird.....

    Im harmlosesten Fall droht Amtsanmassung, aber das hast du ja sicherlich schon gewusst^^

    Das Blaulicht darf JEDER auf seinem Privatgrundstück wegen showzwecken benutzen, falls eine abgrenzung zum Grundstück nicht ersichtlich ist, ist ein Beschilderung notwendig.


    Gruß



    Re: Blaulicht

    (JPH) Wolfgang - 20.06.2007, 18:27


    Hi

    ERSTENS:

    Das Teil befindet sich nicht an meinem Haus. So bescheuert bin ich Gott sei dank noch nicht. (Rede zwar ab und zu mit meinem Computer aber wer tut das nicht).


    Das Blaulicht befindet sich an der Einfahrtskontrolle zu meiner Arbeitstätte.
    Begründung durch Chefs: Hält Eindringlinge ab.
    Ich lass das mal ohne Kommentar so stehen.


    Die anderen Angaben von dir betreffen leider nur Fahrzeuge sind also kein gutes Argument.

    Das Kontrollhaus wurde zwar schon des öfteren von LKW`s übersehen und und durch die Gegend geschoben, zählt aber trotzdem nicht als Fahrzeug.



    Könnte zwar bei der Polizei nachfragen, aber die wollen immer solche Sachen wissen wie: Name und Ort des Vorfalles.

    Kommt auch nicht so gut bei meinem Chef an, (glaube Ich).


    mfg
    Wolfgang



    Re: Blaulicht

    Wulfgar - 21.06.2007, 01:40


    Ist mir schon klar das ich von Fahrzeugen rede^^

    Es ist normal so, dass für Gebäude so wie auch für alarmanlagen rotes oder orangenes Strobo benutzt wird.
    Blaulicht ist NUR für Fahrzeuge gedacht wie in absatz 1 beschrieben.

    Solange es nicht den Starssenverkehr stört, so dass alle auf einmal auf dem Gehsteig fahren, denke ich mal das da nicht großartig was passieren kann.
    Man muss sich aber überlegen, warum dieses Blaulicht und auch (wenn jetzt hier nicht zutreffend^^) das Martinshorn nur in notfällen eingesetzt wird, und andere dementsprechend reagieren.

    Aber ich denke in so einem Fall muß sogar ein Anwalt länger wälzen^^

    Gruß



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