Verfahren bei Rufbereitschaften

Berufsfeuerwehren Deutschland
Verfügbare Informationen zu "Verfahren bei Rufbereitschaften"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: jaja - Anonymous - DD
  • Forum: Berufsfeuerwehren Deutschland
  • Forenbeschreibung: Forum für alle Feuerwehren in Deutschland
  • aus dem Unterforum: BF Hamburg öffentlicher Bereich
  • Antworten: 4
  • Forum gestartet am: Mittwoch 24.01.2007
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Verfahren bei Rufbereitschaften
  • Letzte Antwort: vor 16 Jahren, 9 Monaten, 29 Tagen, 23 Stunden,
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Verfahren bei Rufbereitschaften"

    Re: Verfahren bei Rufbereitschaften

    jaja - 18.06.2007, 11:02

    Verfahren bei Rufbereitschaften
    Der Anwalt sagt dazu:

    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

    bekanntlich liegt Rufbereitschaft vor, wenn sich der Mitarbeiter auf Anordnung der Dienststelle außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten hat, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Daraus ergibt sich ja zunächst einmal, dass Sie dem Arbeitgeber anzeigen müssen, wo Sie sich aufhalten.

    In den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes wird derzeit geregelt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren technischen Hilfsmittel auszustatten hat. Damit steht klar die Rechtsprechung fest und so sind auch viele Betriebsvereinbarungen geregelt, dass während der Teilnahme an der Rufbereitschaft der Mitarbeiter mit einem Cityfunkgerät, Europieper, Funktelefon o. ä. ausgerüstet wird. Die Nutzung privater Telekommunikationsanlagen kann nicht einseitig von dem Dienstherrn verlangt werden. Ich gehe dabei davon aus, dass es auch keine entsprechende Betriebsvereinbarung zwischen dem Personalrat und der Dienststelle bei Ihnen gibt.

    Aus meiner Sicht können Sie entsprechend an FL schreiben. Sollten wir das vorbereiten, bitte ich um einen kurzen Anruf in meinem Büro.

    Soweit Ihnen eine Disziplinarmaßnahme angedroht wird, sollte man diese Androhung auch mit einem Schriftstück zurückweisen. Allerdings könnte man auch, um Klarheit zu schaffen und den Dienstherrn entsprechend unter Druck zu nehmen, ein sogenanntes Selbstreinigungsverfahren, also einen Antrag auf Durchführung des Disziplinarverfahrens mit dem Ziel der Feststellung, dass man kein Dienstvergehen begangen hat, stellen.



    Mit freundlichen Grüßen
    Rechtsanwalt



    Re: Verfahren bei Rufbereitschaften

    Anonymous - 18.06.2007, 12:36


    Vertshee ich das richtig, uns muß während der Rufbereitschaft eine Kommunikationsmöglichkeit geboten werden und nicht wir müssen für die Erreichbarkeit sorgen?

    Wir müssen also mit den benannten Mobiltelefonen, Piepern usw ausgestattet werden!

    Na dann wollen wir mal hoffen, das wir die Pieper oder ähnliches von unserem Bekleidungsbugdet selber zahlen müssen/ sollen!

    PS an unsere Führung!
    Das soll Sie nicht auf Ideen bringen!



    Re: Verfahren bei Rufbereitschaften

    jaja - 18.06.2007, 12:43


    Soweit mir bekannt ist gibt es schon Kollegen aus dem Mittleren Dienst die ein Handy von ihrer Dienststelle genau aus diesem Grund bekommen haben!!

    Viele Grüße



    Re: Verfahren bei Rufbereitschaften

    DD - 18.06.2007, 16:14

    Rufbereischaft
    Hallo Kollegen, hier einmal der Vordruck.

    VornameName/Dienstgrad Datum
    - Wache –



    An

    - F XXX Wachführer - über – F XXXWachabteilungsführer-



    Rufbereitschaft


    Da ich nicht sicherstellen kann, während der angeordneten Rufbereitschaft telefonisch erreichbar zu sein, bin ich über meine zuständige Polizeidienststelle

    Name Pol.-Dienststelle
    Anschrift
    Postleitzahl
    Telefonnummer

    Erreichbar.

    Während der Rufbereitschaft bin ich unter der der Dienststelle bekannten Anschrift immer zu erreichen:
    Vorname Name
    Straße
    Postleitzahl




    Vorname Name


    Original erhalten:



    MfG
    DD



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum Berufsfeuerwehren Deutschland

    Nachruf - gepostet von Burn-out am Mittwoch 09.05.2007
    Ansprechpartner eures Personalrates - gepostet von Erinnye am Montag 21.05.2007
    PR abwählen - Ja oder Nein? - gepostet von Raubritter am Sonntag 03.06.2007
    ich bin drin..... - gepostet von saschi am Mittwoch 25.07.2007
    Gelöscht - gepostet von Rubiner am Mittwoch 20.06.2007
    INFORMATION Die Frauen der Feuerwehrbeamten Hamburg - gepostet von Die Frauen der Feuerwehrb am Donnerstag 01.02.2007
    .....was wäre wenn? - gepostet von LAMD am Freitag 20.07.2007
    Aufgaben an FF übergeben... - gepostet von vonBlaulicht am Montag 19.03.2007



    Ähnliche Beiträge wie "Verfahren bei Rufbereitschaften"

    Verfahren eingeleitet gegen MTV und Viva - de_flo (Donnerstag 17.03.2005)
    Heute gegen Hambach - Nils (Sonntag 28.11.2010)
    Phishing, i-TAN-, Ai3-, TAN-Verfahren - Höllenweib (Sonntag 13.11.2005)
    Verfahren eingeleitet:MTV und Viva zu viel Klingeltonwerbung - malebolia (Donnerstag 17.03.2005)
    Verfahren gegen MTV und Viva wegen zu viel Werbung - NiceGuy (Freitag 18.03.2005)
    Verfahren - gunbar (Sonntag 19.08.2007)
    Neues Verfahren in den Farmligen - JM Hardy (Montag 14.01.2008)
    Anmeldungs-Verfahren für Helegrod und die Nurz-Ghashu-Spalte - Ferumweis (Donnerstag 20.09.2007)
    FAQ: Verfahren bei der Anmeldung zu Auswärtsfahrten - holger2101 (Dienstag 01.11.2005)
    Verfahren: Der Blutnachweis - Sara Robins (Dienstag 27.12.2005)