Wachs

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    Re: Wachs

    sockenmolli - 06.11.2007, 10:29

    Wachs
    BTB legt Protest gegen Wertung ein!!!!!
    geschrieben von: reg. User DHabets (IP gespeichert)
    Datum: 05. November 2007 19:45

    Laut Zeitungsbericht in der heutigen Zeitung haben die BTB Verantwortlichen wohl gegen die Wertung des Spiels Protest eingelegt. Der Grund dafür liegt wohl in der nachweislichen Nutzung von Harz durch die Ibbenbürener Spieler. Im Spielbericht soll der Spieler Jäger wohl auch vermerkt worden sein desweiteren haben die Schiedsrichter wohl auch bei allen Spielern der Bandits Harz an den Trikots festgestellt.

    Bin mal gespannt wie das weitergeht. Eigentlich sollte sich der Verband entweder darauf verständigen das Harz endlich zugelassen wird, wenn ich auch die Hallenbetreiber durchaus verstehen kann die mit der Reinigung der Halle beschäftigt sind. Oder aber jeden bei Nachweis von Nutzung eine Spielwertung gegen den "sündenden Verein" erwirken. Damit dieser Mist endlich mal geklärt wird!!!

    Aus RL Forum West

    Weil so wird der jenige Bestraft der sich an die Regeln hält und der Belohnt der sich nen Vorteil ersc



    Re: Wachs

    sockenmolli - 06.11.2007, 19:05


    BTB bekennt sich klar zum Haftmittelverbot
    Pressemitteilung der BTB Handball GmbH zusammen mit dem Verein DJK-BTB Aachen vom 06.11.07 nach dem Regionalliga-Heimspiel gegen gegen die Ibbenbürener Spielvereinigung
    Der DJK-BTB Aachen 1908 e.V. und damit auch verbunden die BTB GmbH sind bemüht, die Vorgaben des Westdeutschen Handball-Verbandes (WHV) bezüglich der Regularien des Spielbetriebes der Regionalliga West bestmöglich umzusetzen.

    Ein zentrales Element der Durchführungsbestimmungen von Meisterschaftsspielen ist das uneingeschränkte und unabdingbare Verbot der Haftmittelbenutzung (WHV Zusatzbestimmungen zu § 25 RO Abs. 2). Diesem Verbot leistet der DJK-BTB Aachen 1908 e.V. gemeinsam mit uns als GmbH uneingeschränkt Folge. Unterstützung erhalten unsere Bemühungen seitens des Sportamtes der Stadt Aachen, das ebenfalls eine strikte Einhaltung des Harznutzungsverbotes fordert und dementsprechend Maßnahmen zu dessen Sicherung ergreift.

    Um unserer Verpflichtung zur Umsetzung voranstehend genannter Durchführungsbestimmungen bestmöglich nachzukommen, ist der Gegner des oben genannten Meisterschaftsspieles, die Ibbenbürener SpVg., vor Spielbeginn über unsere strikte Umsetzung des Harzverbotes informiert worden. Ein gleichgearteter Hinweis ist an das Schiedsrichtergespann Falko Pühler und Tobias Marx ergangen, verbunden mit der Bitte zur Umsetzung und Anwendung der den Schiedsrichtern in den Fällen von Verstößen gegen das Haftmittelverbot zur Verfügung stehenden Sanktionen. Hier sei ergänzend auf die Verpflichtung der Schiedsrichter zur Ahndung derartiger Verstöße hingewiesen.

    Während des Spieles wurde seitens der Schiedsrichter ein Verstoß gegen das Haftmittelverbot seitens der Ibbenbürener SpVg. festgestellt, der Haftmittelbenutzende Spieler Philippe Jäger (Nr. 23, Ibbenbürener SpVg.) vom Schiedsrichtergespann aufgefordert, sich die Hände zu waschen (Beweis: Spielbericht).

    Darüber hinaus wurde durch den diensthabenden Hausmeister der Sporthalle Neuköllner Straße eine harzverklebte Trinkflasche an der Auswechselbank der Ibbenbürener SpVg. entdeckt, die zur stetigen Versorgung der Ibbenbürener Spieler mit Haftmittel während des Spieles diente. Dies wurde an das Schiedsrichtergespann kommuniziert und die Flasche vom Hausmeister sichergestellt (Beweis: Spielbericht, Trinkflasche mit Harzspuren im Gewahrsam des Hausmeisters).

    Eine nach Spielende unter Anwesenheit der Mannschaftsverantwortlichen des DJK-BTB Aachen 1908 e.V. und der Ibbenbürener SpVg. und des Schiedsrichtergespannes vorgenommene Inspektion der beiden Spielbälle ergab eine starke Harzverschmutzung der Spielgeräte. Diese waren zu Spielbeginn vollständig harzfrei (Beweis: Spielbericht, Augenzeugenbericht Schiedsrichter und Mannschaftsverantwortliche). Abschließend ist eine starke Verschmutzung der Spieltrikots des DJK-BTB Aachen 1908 e.V. festzustellen (Beweis: Spielbericht und Aussage einer Textilreinigungsfirma).

    Aus dem voranstehend Beschriebenen ergibt sich aus meiner Sicht ein eindeutiger und anhand von Beweisen belegbarer Verstoß gegen das Verbot der Haftmittelbenutzung seitens der Ibbenbürener SpVg.

    Wir fordern gegenüber dem WHV, dass das Spiel gegen Ibbenbüren annulliert wird und es zu einer Neuansetzung kommt, damit der BTB sich unter gleichen Wettbewerbsbedingungen erneut sportlich mit dem Gegner messen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans-Peter Bökmann
    (Geschäftsführer der BTB Handball GmbH)
    Wilfried Ellmann
    (1. Vorsitzender DJK-BTB Aachen 1908 e.V.)
    Ein bisschen Geduld



    Re: Wachs

    sockenmolli - 06.11.2007, 19:06


    Ob Aachen wohl ´n Rad abhat ???



    Re: Wachs

    sockenmolli - 19.11.2007, 17:24


    Pressemitteilung BTB Aachen zum verworfenen Einspruch
    geschrieben von: reg. User Mr. Propper (IP gespeichert)
    Datum: 19. November 2007 14:05

    Pressemitteilung gegen die Verwerfung des Rechtsbehelfes gem. § 47 RO
    vom 13.11.2007 seitens des WHV`s

    Die Spruchkammer führt in Ihrem Beschluss vom 13.11.2007 aus, im Verhalten der Schiedsrichter keinen Regelverstoß gem. § 34 Abs. 2 lit. b erkannt zu haben, das Verhalten der Schiedsrichter sei regelkonform gewesen.

    Unbeachtet im Rahmen der Beschlussfassung bleibt allerdings § 34 Abs. 2 lit. a, der die Zulässigkeit eines Einspruches gegen die Wertung eines Spieles in den Fällen eröffnet, in denen die Beschaffenheit der Spielfläche, der Halle, des Spielballes, sonstiger Spielgeräte oder der Spielkleidung als mangelhaft gewertet werden kann.

    Gem. § 34 Abs. 4 lit. a dürfen vorgebrachte Einspruchsgründe des § 34 Abs. 2 lit. a nur dann Gegenstand der Entscheidung einer Rechtsinstanz sein, wenn mit ihnen die Benachteiligung des Einspruchführers behauptet wird und sie vor Beginn des Spieles einem Schiedsrichter angezeigt und im Spielbericht vermerkt worden sind.

    Sieht man in der Haftmittelbenutzung und der damit verbundenen Veränderung der Oberflächenbeschaffenheit des Spielballes eine Mangelhaftigkeit des Spielballes gem. § 34 Abs. 2 lit. a, führt diese folglich nur bei deren Feststellung vor Anpfiff des Spieles zur Zulässigkeit des Einspruches gegen die Spielwertung.

    Diese Regelung kann im Hinblick einer umfassenden Rechtssicherheit und Gleichbehandlung nicht überzeugen.

    Die Ungleichbehandlung in Hinsicht auf die Rechtsfolgen des Zeitpunktes der Feststellung der Mangelhaftigkeit des Spielgerätes ist nicht hinnehmbar. Die praktizierte Regelung eröffnet den Weg zu den Instanzen lediglich bei Mangelhaftigkeit des Spielballes vor dem Spiel, verwehrt diesen allerdings aufgrund nicht vorhandener Zulässigkeit bei Feststellung während des Spieles. Fraglich ist hier, ob daraus nicht eine Handlungsanweisung an die gegen das Haftmittelverbot verstoßenden Spieler erwachsen würde, erst im laufenden Spiel Haftmittel zu benutzen, um so der gegnerischen Mannschaft den Instanzenweg zur Annullierung des Spieles unmöglich zu machen. Eine Ordnungswidrigkeit mag hier wohl oftmals billigend in Kauf genommen werden dürfen.

    Hans-Peter Bökmann
    GF der BTB GmbH



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