Karlsruhe lässt Lockerung des Bankgeheimnisses zu

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    Re: Karlsruhe lässt Lockerung des Bankgeheimnisses zu

    malebolia - 23.03.2005, 15:28

    Karlsruhe lässt Lockerung des Bankgeheimnisses zu


    Karlsruhe (AFP) - Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen die erweiterte Konteneinsicht durch Behörden ab dem 1. April abgelehnt. Dies teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Gegen die Lockerung des Bankgeheimnisses über das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit hatten die Volksbank Raesfeld im Münsterland sowie weitere Kläger Verfassungsbeschwerde eingelegt.

    Durch die Rechtsänderung sollen Finanzbeamte, Sozialämter, Bafög-Stellen und Arbeitsagenturen ab dem 1. April Zugriff auf die Daten von 500 Millionen Bankkonten und Wertpapierdepots bekommen. Dabei erfahren sie neben Namen, Adresse, und Geburtsdatum des Inhabers die Nummern aller Bankkonten, Wertpapierdepots und Bausparverträge sowie wann ein Konto eröffnet oder geschlossen wurde und wer verfügungsberechtigt ist.

    In einem zweiten Schritt können auch Kontostände und Umsätze abgefragt werden. Dazu muss dem Kontoinhaber aber zunächst die Chance gegeben werden, die Existenz eines bislang verschwiegenen Kontos aufzuklären. Nur wenn diese Erklärung nicht ausreicht, kann ein Sachbearbeiter den Kontostand bei der Bank abfragen.

    Kontenabfrage kann am 1. April beginnen

    Karlsruhe (dpa) - Der geplante Zugriff von Behörden auf Kontodaten ist wie geplant ab dem 1. April möglich. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine einstweilige Anordnung gegen den Abruf der Daten ab. Über eine Verfassungsbeschwerde wird laut Gericht noch entschieden. Das Gesetz soll die Abfrage so genannter Stammdaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers ermöglichen, nicht aber das Abrufen von Kontoständen und Geldbewegungen. Es war wegen einer drohenden Aushöhlung des Bankgeheimnisses heftig kritisiert worden.

    Quelle: www.yahoo.de



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