Grundstatut der Schmiede

Dark Alliance
Verfügbare Informationen zu "Grundstatut der Schmiede"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: rally1981
  • Forum: Dark Alliance
  • aus dem Unterforum: Infos etc...
  • Antworten: 1
  • Forum gestartet am: Donnerstag 05.07.2007
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Grundstatut der Schmiede
  • Letzte Antwort: vor 16 Jahren, 8 Monaten, 5 Tagen, 23 Stunden, 52 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Grundstatut der Schmiede"

    Re: Grundstatut der Schmiede

    rally1981 - 13.08.2007, 00:22

    Grundstatut der Schmiede
    GRUNDSTATUT

    der

    STERNENSCHMIEDE


    I. Meta

    §1 Selbstverständnis
    §2 Mitglieder
    §3 Aktivität
    §4 Weisungsrecht
    §5 Verschwiegenheitspflicht
    §6 Metarecht
    §7 Kommunikationsplattformen

    II. Führung

    §8 Zusammensetzung
    §9 Metaleader
    §10 Metadiplomat
    §11 Metakriegsminister
    §12 Metawebmaster
    §13 Sitzungen
    §14 Beschlüsse

    III. Metaflotten

    §15 Definition
    §16 Aufstellung und Verwaltung

    IV. Diplomatie

    §17 Verteidigungsfall
    §18 Kriegsrecht
    §19 NAPs
    §20 Aufnahme von Mitgliedern
    §21 Ausschluss von Mitgliedern










    I. Meta

    §1 Selbstverständnis

    (1) Die Meta Sternenschmiede versteht sich als
    (2) Innerhalb der Meta gilt das Prinzip der Gleichheit.

    §2 Mitglieder

    (1) Der Meta Sternenschmiede gehören maximal 6 Allianzen an.
    (2) Dies sind namentlich:
    • Brainbugs
    • Starfleet Turtles
    • ~-|Enigma Mor†is|-~
    • HEROES
    • Åsgard
    • Dark Alliance
    (3) Jede Mitgliedsallianz ist gegenüber der gesamten Meta verpflichtet.

    §3 Aktivität

    (1) Alle Mitgliedsallianzen sind zur aktiven Mitarbeit in der Meta angehalten.
    (2) Die Mitglieder des Metarates und die Leader der Mitgliedsallianzen vergeben sich untereinander Sitterzugang, v.a. auf Comm-, Schiffs-, Planeten- und Allianzfunktion.
    (3) Die Aktivität der einzelnen Mitgliedsallianzen gewährleisten deren Leader.
    (4) Die Allianzleader müssen zu jedem ihrer Allianzmitglieder Sitterzugang haben.

    §4 Weisungsrecht

    (1) Der Metarat ist gegenüber allen Membern der Mitgliedsallianzen weisungsbefugt.
    (2) Beschlüssen und Anordnungen des Metarats ist Folge zu leisten.
    (3) Gegen Anordnungen von Funktionsträgern der Meta (Metaleader, Metadiplomat, usw.) bzw. der Metaführung kann beim Metarat Beschwerde eingereicht werden.

    §5 Verschwiegenheitspflicht

    (1) Alle Member der Mitgliedsallianzen sind zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung angewiesen.
    (2) Alle internen Angelegenheiten obliegen der Vertraulichkeit und dürfen nicht nach außen getragen werden.
    (3) Die Entscheidung über Vertraulichkeit und Geheimhaltung obliegt dem Metarat.
    (4) Bei Zuwiderhandlung kann der Metarat den Ausschluss einzelner Member von Mitgliedsallianzen beschließen.

    §6 Metarecht

    (1) Metarecht bricht Allianzrecht.
    (2) Alle Mitgliedsallianzen besitzen innerhalb der Meta die gleichen Rechte und Pflichten.
    (3) Jede Mitgliedsallianz hat Zugangsrecht zu den Metakommunikationsplattformen.
    (4) Jede Mitgliedsallianz hat das Recht den Verteidigungsfall auszurufen.
    (5) Jede Mitgliedsallianz hat das Recht auf Austritt aus der Meta.

    §7 Kommunikationsplattformen

    (1) Die Meta gewährleistet für ihre Mitgliedsallianzen die interne Kommunikation. Zu diesem Zwecke richtet sie Plattformen ein.
    (2) Die Kommunikationsplattformen werden vom Metawebmaster verwaltet und betreut.
    (3) Zu den Metakommunikationsplattformen zählen: Ein Metaforum und ein Meta-TS Server, eine Datenbank, ein Invamelder, Allianzforen und Ally-TS Server.

    II. Führung / Leitung

    §8 Zusammensetzung

    (1) Der Metarat ist das höchste Entscheidungsorgan der Meta.
    (2) Die Mitgliedsallianzen der Meta bestellen jeweils 2 Vertreter zur Leitung der Meta in den Metarat.
    (3) Die Vertreter werden jeweils in einer Allianzsitzung gewählt.
    (4) Der Metarat wählt aus seiner Mitte die Metaführung.
    (5) Die Metaführung besteht aus dem Metaleader, dem Metadiplomaten und dem Metakriegsminister. Sie führt die laufenden Geschäfte der Meta.

    §9 Metaleader

    (1) Der Metaleader ist der Führer der Meta und gibt gemeinsam mit der Metaführung und dem Metarat die Richtung in der Meta vor.
    (2) Bei Konflikten innerhalb der Meta stellt der Metaleader den obersten Streitschlichter dar.
    (3) Der Metaleader ist Vorsitzender des Metarates, leitet dessen Sitzungen und lädt zu selbigen ein.
    (4) Der Metaleader kann für seine Aufgaben einen Stellvertreter benennen.

    §10 Metadiplomat

    (1) Der Metadiplomat ist Repräsentant der Meta und pflegt die außenpolitischen Beziehungen der Meta.
    (2) Der Metadiplomat verwaltet die Verteidigungsbündnisse und NAPs der Meta. Er schlägt dem Metarat die Aufnahme bzw. Beendigung von diplomatischen Beziehungen und Verträgen vor.
    (3) Der Metadiplomat arbeitet in ständiger Koordination mit den Diplomaten der Mitgliedsallianzen.
    (4) Der Metadiplomat kann zur Unterstützung seiner Aufgaben Berater und Stellvertreter ernennen.

    §11 Metakriegsminister

    (1) Der Metakriegsminister ist oberster Verwalter der Metaflotten. Er koordiniert und organisiert deren Aufbau und Einsatz im Verteidigungsfall. Er arbeitet dabei in ständiger Koordination mit den Flotten- und Kriegsministern der Mitgliedsallianzen.
    (2) Der Metakriegsminister hat jederzeit das Recht, sich über die Kampfstärke der Mitgliedsallianzen zu informieren. Bei Bedarf kann er Anordnungen zum Flottenbau bzw. zur Unterstützung von Metamitgliedern erlassen.
    (3) Der Metakriegsminister kann zur Gewährleistung seiner Aufgaben Berater und Stellvertreter ernennen.

    §12 Metawebmaster

    (1) Der Metawebmaster verwaltet und pflegt die Kommunikationsplattformen der Meta. Zu diesem Zwecke ist er auf allen Plattformen oberster Administrator.
    (2) Soweit Kommunikationsplattformen noch nicht vorhanden sind, ist der Metawebmaster für deren Einrichtung verantwortlich.
    (3) Der Metawebmaster kann zu seiner Unterstützung Berater und Stellvertreter ernennen.

    §13 Sitzungen

    (1) Der Metarat hält wöchentlich mindestens eine Sitzung zur Beratung der laufenden Geschäfte ab.
    (2) Zur Sitzung lädt der Metaleader mindestens 2 Tage vor der Sitzung mit einer ersten Tagesordnung ein.
    (3) Von jeder Sitzung ist ein Protokoll zu verfassen, dass im Metaforum archiviert wird.

    §14 Beschlüsse

    (1) Der Metarat trifft seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Dies gilt nicht für Wahlen.
    (2) Bei Wahlen ist eine absolute Mehrheit zu erwirken.
    (3) Alle Beschlüsse des Metarates sind in einem Protokoll festzuhalten und im Metaforum den Metamembern zu veröffentlichen.

    III. Metaflotten

    §15 Definition

    (1) Die Kriegs-, Toxx- und Invasionsflotten der Mitgliedsallianzen bilden die Metaflotten.
    (2) Die Metaflotten dienen der Verteidigung der Meta.

    §16 Aufstellung

    (1) Die Metaflotten werden durch die Mitgliedsallianzen aufgestellt. Die jeweiligen Flotten- und Kriegsminister sorgen für deren Aufbau.
    (2) Der Metakriegsminister überwacht den Aufbau und die Koordination der Metaflotten.
    (3) Der Metakriegsminister ist den Mitgliedsallianzen in Sachen des Flottenaufbaus weisungsbefugt.

    IV. Diplomatie

    §17 Verteidigungsfall

    (1) Wenn eine Mitgliedsallianz der Meta von einer anderen Allianz angegriffen wird, kann sie den Verteidigungsfall ausrufen und die Meta um Unterstützung bitten.
    (2) Der Verteidigungsfall ist schnellstmöglich durch die Metaführung zu prüfen und durch den Metarat zu bestätigen.
    (3) Sobald der Verteidigungsfall ausgerufen ist, hat jede Mitgliedsallianz diesem Aufruf zu folgen. Es gilt das Kriegsrecht.
    §18 Kriegsrecht

    (1) Soweit das Kriegsrecht ausgerufen ist, können Rechte von Metamembern und Mitgliedsallianzen eingeschränkt werden.
    (2) Im Verteidigungsfall ist die Metaführung nicht abwählbar.
    (3) Den Weisungen und Anordnungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
    (4) Die Flottenadmins der Mitgliedsallianzen sind während des Verteidigungsfalls zu besonders hoher Aktivität angehalten.
    (5) Die Kommandogewalt über die Metaflotten geht auf den Metakriegsminister über. Er weist die Flotten- und Kriegsminister der Mitgliedsallianzen an.

    §19 NAPs

    (1) Nicht-Angriffs-Pakte (NAPs) werden ausschließlich Metaweit vergeben.
    (2) Über die Annahme und Vergabe von NAPs entscheidet der Metarat. Die Verhandlungen hierzu führt der Metadiplomat. Er ist dementsprechend in kleinerem Rahmen entscheidungsbefugt.

    §20 Aufnahme von Mitgliedern

    (1) Grundsätzlich können neue Mitgliedsallianzen in die Meta durch Beschluss des Metarates aufgenommen werden.
    (2) Jede Mitgliedsallianz besitzt ein Vetorecht. Dieses kann nur durch gemeinsame Stimmabgabe der jeweiligen Allianzvertreter ausgesprochen werden.
    (3) Die Aufnahme von neuen Mitgliedern bedarf der 2/3 Mehrheit.

    §21 Ausschluss von Mitgliedern

    (1) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen dieses Grundstatut können einzelne Metamember (Spieler) sowie ganze Mitgliedsallianzen aus der Meta ausgeschlossen werden.
    (2) Der Ausschluss von Mitgliedern erfolgt nur nach ausführlicher Beratung des Metarates.
    (3) Der Ausschluss erfolgt auf Beschluss des Metarates mit 2/3 Mehrheit.



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum Dark Alliance

    Archiv - Leaderposten! - gepostet von walhall am Donnerstag 16.08.2007
    Bewerbung - gepostet von Anonymous am Freitag 28.09.2007
    Fiese Sprüche - gepostet von rally1981 am Samstag 18.08.2007



    Ähnliche Beiträge wie "Grundstatut der Schmiede"

    Die Diablo-Schmiede Blizzard North wird geschloßen - Zitter (Dienstag 02.08.2005)
    Die Schmiede öffnet ihre Tore - Gunsmith (Dienstag 19.06.2007)
    Die Schmiede - Anubis (Samstag 01.04.2006)
    Rushen nach Schmiede - Arcanis Herm (Mittwoch 07.06.2006)
    Die Schmiede - Safarie (Sonntag 03.10.2004)
    Schmiede-Sachen - Suphlatus (Donnerstag 29.06.2006)
    Abriss der Schmiede - saska (Sonntag 17.06.2007)
    mit lvl 2 in der schmiede..................... - Anonymous (Freitag 06.01.2006)
    Schmiede - blitz86 (Montag 13.11.2006)
    schmiede - Anonymous (Dienstag 26.04.2005)