Hundehalter haften trotz Warnschild

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Hundehalter haften trotz Warnschild"

    Re: Hundehalter haften trotz Warnschild

    Willemke - 12.08.2007, 00:00

    Hundehalter haften trotz Warnschild
    Zitat: Hundehalter haften trotz Warnschild



    Das Anbringen eines Schildes “Warnung vor dem Hunde” oder ähnlich gut gemeinte Vorsichtsmaßnahmen von Hundehaltern, die ungebetene Besucher auf die Anwesenheit eines Hundes im betreffenden Grundstück hinweisen möchten, befreien den Halter dennoch nicht von der Haftung, wenn es zu einem Angriff durch den Hund kommt. Vielmehr kann der Geschädigte Schadenersatz geltend machen, wenn er durch den Hund verletzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Zutritt unbefugt oder unerbeten war. Laut BGB §833 (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Halter eines Hundes verpflichtet, einem durch den Hund Geschädigten den verursachten Schaden zu ersetzen.

    “Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das man sein Grundstück als Hundehalter so abgesichert haben muss, dass sich niemand Zutritt verschaffen kann.”, erläutert Philip McCreight, Leiter des Haustierzentralregisters TASSO.



    Re: Hundehalter haften trotz Warnschild

    Conny - 12.08.2007, 10:26


    :evil: was für eine Frechheit........... "Dabei spielt es keine Rolle, ob der Zutritt unbefugt oder unerbeten war. "



    Re: Hundehalter haften trotz Warnschild

    Willemke - 12.08.2007, 11:47


    genau das habe ich mir auch gedacht!



    Re: Hundehalter haften trotz Warnschild

    Regina - 12.08.2007, 12:26


    Hi,

    man darf aber auch nicht vergessen, dass sehr viele Hundehalter so ein Schild an ihrem Gartentor anbringen und sich die Klingel erst an der Haustür befindet.

    Was für ein Quatsch ist so ein Schild letzlich überhaupt.....

    Schließlich muss ich unbefugt und ungebeten erst mal an die Türglocke kommen können.

    Streng genommen betreibe ich sogar bis dort hin Hausfriedensbruch......

    Aber ich muss doch vom Hundehalter erwarten können, dass mich der Hund auf dem Weg zur Haustür nicht erwischen kann?



    Re: Hundehalter haften trotz Warnschild

    Willemke - 12.08.2007, 13:02


    ich finde das kommt ein wenig auf die intention drauf an mit der das schild aufgehängt wurde und auch auf die umstände an mit denen es zu einem "angriff" kam.

    ich finde es einfach seltsam, dass es so verallgemeinert wird!



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