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Re: Aktuelle Urteile ...
Schnappi - 15.02.2005, 16:08Aktuelle Urteile ...
Kündigung: Selbstbeurlaubung führt zu "Dauerurlaub"
Hat eine Erzieherin von ihrem Arbeitgeber unbezahlten Sonderurlaub (hier "zunächst bis zum 31. Mai") ge-nehmigt bekommen und vereinbart, dass eine Verlängerung "nur im gegenseitigen Einvernehmen" möglich ist, so kann ihr fristlos gekündigt werden, wenn ihr Antrag auf Verlängerung schriftlich abgelehnt wird und sie dennoch der Arbeit fern bleibt. Das gilt auch dann, wenn ihr "von zwei vormals für den Betrieb zuständi-gen Personen" gesagt wurde, dass die erste Befristung "nur pro forma" gewesen sei und eine Verlängerung "um zwei Jahre jederzeit möglich" wäre. (Hessisches Landesarbeitsgericht, 1 Sa 872/04)
Arbeitsrecht: Für Verweigerung muss es gute Gründe geben
Verweigert ein Arbeitnehmer die Arbeitsaufnahme trotz mehrfacher Aufforderung des Arbeitgebers, so muss er dafür stichhaltige Gründe haben. Nicht ausreichend sind unter anderem ein verhältnismäßig geringer Lohn-rückstand und eine zu erwartende kurzfristige Zahlungsverzögerung. Auch wenn dem Chef durch die Ar-beitsverweigerung ein großer wirtschaftlicher Schaden entstehen kann, muss der Mitarbeiter seine Arbeit aufnehmen. Kommt der Arbeitnehmer der Aufforderung nicht nach, so kann er fristlos entlassen werden. (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 5 Sa 202/04)
Weihnachtsgeld: Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers interessiert nicht
Hat ein Arbeitgeber, der vertraglich nicht zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet ist, dreimal hinterein-ander freiwillig und ohne Vorbehalt eine solche Gratifikation geleistet, so hat sich daraus ein Rechtsanspruch ergeben. Die Beschäftigten haben dann auch künftig einen Anspruch, auch wenn der Unternehmer rote Zah-len schreibt. Allenfalls eine Änderungskündigung oder -vereinbarung könnten die Situation zu seinen Guns-ten ändern. (Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 721/04)
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