Eintrag in Pulverschein

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Eintrag in Pulverschein"

    Re: Eintrag in Pulverschein

    Anonymous - 20.05.2007, 23:41

    Eintrag in Pulverschein
    Darf man das als Privater, wenn man jemandem Pulver überlässt?

    Ich denke ja. Sogar, dass man muss, sonst Straftatbestand.
    Bela, die weisse Nachtigall, meint nein.

    Was sagen dazu die Schriftgelehrten und Pharisäer?



    Re: Eintrag in Pulverschein

    Anonymous - 21.05.2007, 07:21


    Wenn jemand von mir Pulver übernimmt trage ich es in seine Pappe ein. Ich war mir auch nicht sicher und hatte diesbezüglich beim zuständigen SB nachgefragt.
    Dessen Antwort war eindeutig...
    Nirgends steht das nur gewerbliche Händler eintragen dürfen,überall steht das der Erwerb eingetragen werden muss.



    Re: Eintrag in Pulverschein

    Anonymous - 21.05.2007, 07:48


    Danke! Ja, sehe ich genauso.
    Und da war doch was - ich müsste nachschauen - mit der Übergabe von ganzen Gebinden? Ist doch auch schwachsinnig?



    Re: Eintrag in Pulverschein

    Anonymous - 21.05.2007, 10:42


    Wenn ich mir N340 kaufe,sagen wir mal 1Kg, sind das 2 Gebinde. Nun steige ich aber nach einigen Versuchen auf N110 um und schenk dir das N340. Du bekommst dann also einen Rest und ein original verschlossenes Gebinde.
    Sollte sich die Aussage aber darauf beziehen das Pulver nur in original Gebinden/Dosen abgegeben werden darf ist das korrekt.
    Pulver darf nur in Original Gebinden gelagert werden.
    Also mal eben ein Tütchen abfüllen zum testen ist verboten...



    Re: Eintrag in Pulverschein

    hemo - 21.05.2007, 11:28


    Überlassen an einen Berechtigten, Art und Menge eintragen, als Überlasser unterschreiben
    Fättisch.



    Re: Eintrag in Pulverschein

    Anonymous - 21.05.2007, 11:59


    Aha.
    DANKE!!!!



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