WdH

Klasse 11BG2
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    Re: WdH

    Sarah - 10.05.2007, 17:52

    WdH
    Ok Leute....hier ist der Lernplan für WdH :

    1. Wittschaftskreislauf ( Begriffe, Zusammenhänge, Beispiele)

    2. Familienpolitik (Standpunkt CDU und SPD, Strukturvorschläge)

    3. Gesellschaftliche Funktion des privaten Haushaltes ( Wandel in den
    verschiedenen Epochen, soziale Funktion)

    4. Haushaltsystem ( Definition, Einteilung, Struktur)

    5. Einbindung privater Haushalte in das Versorgungssystem (Grafik,
    Darstellung)

    6. Großhaushalte ( Definition, Beispiele)




    Viel Spass beim Lernen ^^

    LG Sarah



    Re: WdH

    Sarah - 14.05.2007, 16:54


    Haushalte im Wandel

    Noch im Mittelalter war die Haushaltsführung stark an die Agrarkultur gebunden. Der bäuerliche Haushalt war der gängige Haushaltstyp. In diesem Hausgemeinschaften lebten mehrer Generationen der Besitzerfamilie und ihre Angestellten. Das Leben war auf die Land- und Viehwirtschaft ausgerichtet.
    Alle Haushaltsmitglieder arbeiteten gemeinsam am bäuerlichen Betrieb. Der Bauernhof produzierte die Mittel, die er zum Leben brauchte, möglichst selbst. Er war auf Selbstversorgung eingestellt. Die heimischen Felder wurden bestellt, Ernte eingefahren, gewebt, Kerzen gezogen usw.
    Im 19.Jh. begann die Zeit der Industrialisierung. Die bedeutete auch für den Haushalt eine enorme Veränderung. Aus der Agrargesellschaft wurde allmählich eine Industriegesellschaft. Die Hausgemeinschaft zog in städtische Wohnungen. Sie wurde kleiner und bestand fortan nur noch aus der Kernfamilie (i.d.R. Eltern und ihre ledigen Kinder) und ggf. nahen Verwandten. Der neue Arbeitsplatz waren Fabriken und Betriebe, die entfernt lagen. An Stelle der menschlichen Arbeitskräfte und der Tiere in der Landwirtschaft traten Maschinen. Die Landwirtschaft wurde technisiert. Es gab nun feste Löhne in Form von Geld. Die Zeiten der Selbstversorgung war vorüber und eine Konsumgütergesellschaft entstand. Die Familie war vom Markt abhängig. Die Hausgemeinschaft lebt in einer intimen Privatsphäre. Arbeits- und Freizeit werden strikt von einander getrennt. Die Ansprüche an den Haushalt, die von den Frauen erfüllt wurden, wurden höher. Es wurde mehr auf eine saubere Wohnung und gutes Essen gelegt als in der Agrargesellschaft.

    Das ist ne kleine Zusammenfassung vom Wandel des haushaltes vom MA - Industrialisierung

    LG Sarah



    Re: WdH

    Sarah - 14.05.2007, 20:31


    Und hier für den Flo ein paar Definitionen:

    LG Sarah

    Großhaushalt: Der G. ist ein “Ersatzhaushalt” und bezeichnet staatliche, sowie private Einrichtungen, die Aufgaben des privaten Haushalts in Form von konkreten oder abstrakten Dienstleistungen, Sachleistungen, erwerbswirtschaftlichen Betrieben oder bedarfsdeckenden Berieben übernehmen (z.B. Altenpflege in Altersheimen, Kinderbetreuung im Kindergarten).

    Privathaushalt: Privathaushalte sind Haushalte, in denen Einzelpersonen oder Personengruppen (klassisch z.B. die Familie) die Bedarfsdeckung und Bedürfnisbefriedigung des Menschen zu sichern versuchen. Private Haushalte haben eine Zentrale Bedeutung für den Manschen und die Gesellschaft als Ganzes. Sie sichern durch ihre wirtschaftlichen Leistungen die Generationenfolge (generative Funktion), die Gesunderhaltung (Regenerationsfunktion) und die soziale Eingliederung des Menschen in die Gesellschaft und Staat (Sozialisation). Sie leisten außerdem einen erheblichen Beitrag zur Wohlfahrt des Menschen
    (ökonomische Funktion).

    Öffentlicher Haushalt: Meint im Wesentlichen den Staat, bzw. Bund, Länder und Kommunen.In all diesen Fällen werden Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen öffentlichen Körperschaft durch die Volksvertreter bestimmt und abgerechnet. Klassisch sind Spezielle Institutionen (z.B. Polizei) sind der „ausführende Arm des Staates“. Zu den Wichtigsten Aufgaben zählen die Sicherung von Bildung, Sicherheit, Gesetzgebung, Verwaltung, Infrastruktur und sozialen Aufgaben.

    Unternehmen: Es gibt unterschiedliche Arten von Unternehmen. Klassisch sind sie in der Industrie, im Handwerk, in der Agrarwirtschaft, im Dienstleistungsangebot oder im Handel angesiedelt (z.B. Fabrik). Öffentliche Unternehmen müssen in einem Rechtsstaat immer einem öffentlichen Zweck dienen.



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