Gibt es Zuschüsse von Amtswegen - z.B. bei der Arbeitssuche

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    Re: Gibt es Zuschüsse von Amtswegen - z.B. bei der Arbeitssuche

    wuschelnora - 03.05.2007, 07:11

    Gibt es Zuschüsse von Amtswegen - z.B. bei der Arbeitssuche
    Frage von TQuampi (hierhin kopiert): Ich bin z.Z. ohne Arbeit und suche nach einem Amt bzw. Institution (AA, LVA, KK, BfA) das mich finanziell dabei unterstützen kann, so das ich für den Arbeitsmarkt mobiler bin. Wisst ihr vielleicht welches Amt das macht ?



    Re: Gibt es Zuschüsse von Amtswegen - z.B. bei der Arbeitssuche

    wuschelnora - 03.05.2007, 07:22

    Antwort
    Antwort:

    Es gibt eine vielzahl von Möglichkeiten, durch die man eine staatliche Unterstützung bekommt.

    Je nach Fall, können dies Sach- und Geldleistungen sein.

    Meist wird dies auf Landesebene entschieden, d.h. dass für die einzelnen Bundesländer in der BRD andere Richtlinien gelten.

    Nachfolgend ein paar Links, die Liste wird noch ergänzt werden:

    1.
    Besondere Hilfen für Frauen und Mädchen mit Behinderung

    Für Bayern: http://www.stmas.bayern.de/gs/projekte/stmas_zuschuss.htm

    2.
    http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php/_c-560/_nr-233/i.html
    Finanzielle Förderung

    Die finanzielle Förderung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit umfasst vor allem:
    Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme, wie Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Kosten für Lernmittel, Unterkunft und Verpflegung, Reisekosten.
    Leistungen zum Lebensunterhalt, in Form von Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld sowie Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen bei einer Aus- oder Weiterbildung in einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation (z.B. Berufsbildungs- und Berufsförderungswerk).
    Weitere Leistungen zur Förderung der Beschäftigung: z.B. Bewerbungskosten, Reisekosten, Kraftfahrzeughilfe und technische Arbeitshilfen.
    Überbrückungsgeldoder Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
    Leistungen an Arbeitgeber, die einen behinderten oder schwerbehinderten Menschen beschäftigen: Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, Zuschüsse für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, Übernahme der Kosten für eine Probebeschäftigung, Eingliederungszuschüsse (Zuschüsse zu den Lohnkosten).


    3. Die Kraftfahrzeughilfeverordnung
    http://www.integrationsaemter.de/files/600/KfzHV_12_06.pdf

    4. BMAS - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Teilhabe-behinderter-Menschen/foerderung-der-ausbildung-und-beschaeftigung.html

    5. Die Aktion Mensch unterstützt ebenfalls

    "Was kann bezuschusst werden?
    Personal- und Sachkosten für die Vorbereitung, den Aufbau sowie die Neuausrichtung differenzierter Arbeitsprojekte
    Begleitung und Unterstützung von Arbeitnehmern mit Behinderung - von der Jobsuche bis in den Betrieb und an den Arbeitsplatz
    Fortbildung und Qualifizierung
    Entwicklung, Erprobung und Erschließung neuer Berufsfelder
    Zusätzlich können Investitionsvorhaben gefördert werden, wenn beispielsweise der Kauf oder Umbau von Betriebsgebäuden zur Realisierung des Projektes erforderlich ist. "

    http://foerderung.aktion-mensch.de/de/foerderung/foerderprogramme/menschen_mit_behinderungen_/projektfoerderung/arbeit_und_berufliche_qualifizierung/Arbeit_und_berufliche_Qualifizierung.html



    Re: Gibt es Zuschüsse von Amtswegen - z.B. bei der Arbeitssuche

    TQuampi - 03.05.2007, 18:57


    Hallo,

    Nochmal kurz zu meiner derzeitigen Situation.

    Bin auf Grund von Epi 80 Grad schwerbehindert eingestuft.
    Alg. II - Empfänger.
    Nach 2 Jahren ohne Anfall möchte ich nun den Führerschein machen und versuche finanzielle Unterstützung durch ein Amt/Behörde zu bekommen.


    Danke Nora für deine schnelle Hilfe !!

    Mit meinen bisher erlesenem Wissen bin ich heute auf meine "Hartz-IV"-Stelle, auf's Arbeitsamt und die Rentenversicherungsanstalt gegangen.
    Mit den Ergebnissen weiss ich nicht was ich machen soll. Soll ich lachen, heulen, schmunzeln oder mir lieber an den Kopf greifen über die Idiotie in Deutschland und deren Ämter.??
    :lol: :lol:

    Die "Hartz-IV" meint sie sei nicht dafür verantwortlich, für solche Maßnahmen. Sie sei nur verantwortlich für meine "Grundversicherung zu Leben". Gab mir das eventuelle Angebot für einen 1-€ Job. Dabei könnte ich mir ja das Geld für die Fahrschule ansparen.
    Das AA sieht sich nicht mehr für so etwas verantwortlich weil ich keine andere Leistung(Alg1,UHG,WAG o.ä.) durch sie beziehe.
    Die RV würde mir erst helfen wenn ich bereits in Arbeit wäre und ich den FS dringend zum Erreichen der Arbeitsstelle brauche. Außerdem bin ich kein Reha-Fall sondern sb.

    Welch ein Hohn!!!!!!!! :twisted: :twisted:
    Will man als schwerbehinderter Alg.II-Empänger sich nur mobiler machen, um dadurch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zubekommen und besser vermittelbar zu sein.
    Grotesk ist nur: Ein Bürokaufmann(bereits PKW-FS) ist in der Verwaltung einer Spedition tätig. Er ist zum AA gegangen und hat den LKW-FS bezahlt bekommen weil er dadurch besser einsetzbar ist
    Welch ein Hohn!!!!!!!! :twisted: :twisted:

    Mein nächster Weg ist das Integrationsamt in Leipzig. Vielleicht können die mir helfen.

    Werde mich nochmal melden.
    bye bye
    TQ



    Re: Gibt es Zuschüsse von Amtswegen - z.B. bei der Arbeitssuche

    wuschelnora - 03.05.2007, 21:13


    Hi,

    also morgen bin ich wieder auf der Arbeit und werde dort noch mal im SGB nachlesen. Da ich bei uns im Betrieb zur Schwerbehinderten-Vertretung gehöre, kenne ich mich, wie gesagt, ein wenig damit aus und weiß, dass es speziell in Bezug auf den Führerschein und auch einen PKW einen Passus gibt, in dem steht, dass man hierfür Beihilfen beantragen kann.

    Wie gesagt, ich schaue nochmal genau nach, bzw. werde gleich noch mal googlen. Sobald ich etwas mehr weiß, sag ich Dir hier bescheid. :)



    Re: Gibt es Zuschüsse von Amtswegen - z.B. bei der Arbeitssuche

    wuschelnora - 03.05.2007, 21:32


    So, hier hab ich die Antwort schon gefunden.

    Des Rätselslösung: Kraftfahrzeughilfeverordnung

    Kraftfahrzeughilfen
    Es gibt Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren können. Damit Sie als schwerbehinderter Mensch mit dem Auto zu Ihrer Arbeitstelle fahren können, bekommen Sie Kraftfahrzeughilfen. Sie bekommen auch Kraftfahrzeughilfen, wenn Sie für Ihre Arbeit ein Auto brauchen.

    Sie bekommen Unterstützung, wenn

    Sie ein Auto kaufen.
    Ihr Auto wegen Ihrer Behinderung umgebaut werden muss.
    Sie den Führerschein machen.


    Die Kosten für einen behindertengerechten Umbau Ihres Autos werden ganz übernommen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Einkommen Sie haben. Die Kosten für die Reparatur der behindertengerechten Einbauten werden auch ganz übernommen. Für den Führerschein oder den Kauf eines Autos bekommen Sie einen Zuschuss. Dieser Zuschuss hängt von Ihrem Einkommen ab. In einzelnen Fällen werden auch andere Kosten übernommen, zum Beispiel für ein Taxi.

    Wenn Sie selbständig, Beamtin oder Beamter sind, wenden Sie sich für Kraftfahrzeughilfen an die örtliche Fürsorgestelle an Ihrem Arbeitsort.

    Für alle anderen schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der jeweilige Rehabilitationsträger zuständig. Das kann zum Beispiel Ihre Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit sein.

    Grundlagen für die Kraftfahrzeughilfe
    Die gesetzliche Grundlage für diese Leistung finden Sie in § 102 Abs. 3 Nr. 1 b) Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) in §20 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) und in der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV).


    ALLES ÜBER DAS INTEGRATIONSAMT Link: http://www.lwl.org/LWL/Soziales/integrationsamt/hilfe_arbeit/leistungen/kraftfahrzeug/

    http://www.lwl.org/abt61-download/PDF/BF/SchwbAV.pdf
    http://www.lwl.org/abt61-download/PDF/BF/Paragrafen/102.pdf

    Aber hier der wichtigste Link:
    http://www.lwl.org/abt61-download/PDF/BF/kfzhv_neu.pdf


    Ich hoffe, die Infos helfen Dir :)



    Re: Gibt es Zuschüsse von Amtswegen - z.B. bei der Arbeitssuche

    TQuampi - 16.05.2007, 12:03


    Hällöchen,


    Ich ,der "Erfolglose", bin mal wieder da und weiss etwas mehr als bisher.
    Hilfe von RV, AA, Harzt IV-Stelle oder Amt f. Fam. u. Soziales bekomme ich keine.
    Der Haken liegt im Detail der Formulierungen der Vorschriften, Gesetze und Verordnungen.


    Hartz-IV ist nur für "meine Grundversorgung" verantwortlich. Situationen, wie die meinige gehören nicht dazu.
    AA zahlt nur an Leute die bereits Leistung vom AA beziehen bzw zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
    RV zahlt auch nur an "Arbeitende" bzw als Eingliederungshilfe für Leute die Arbeit bekommen.

    Die KfZ-hilfeverordnung
    """" Kraftfahrzeughilfen
    Es gibt Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren können. Damit Sie als schwerbehinderter Mensch mit dem Auto zu Ihrer Arbeitstelle fahren können, bekommen Sie Kraftfahrzeughilfen. Sie bekommen auch Kraftfahrzeughilfen, wenn Sie für Ihre Arbeit ein Auto brauchen. """"

    springt bei mir nicht ein, weil ich ich mit meiner Art der Behinderung doch in der Lage bin zu den Haltestellen der öffentl. Verkehrsmittel zu gehen und zu nutzen und ausserdem z.Z. eh nicht in Arbeit bin.

    Bleibt mir also nur: Geld zusammenkratzen wo es nur geht und FS zu machen, und hoffe dadurch etwas schneller wieder Arbeit zu finden.
    Denn das Argument ich bin mit FS besser und eher vermittelbar ist für das AA und die Hartz-IV nicht interessant genug.


    bye bye
    TQ
    _________________
    Einer für Alle -- Alle für Einen
    --- nur für mich ist keiner ---



    Re: Gibt es Zuschüsse von Amtswegen - z.B. bei der Arbeitssuche

    wuschelnora - 16.05.2007, 17:53


    Mhm...

    aber dennoch gibt es andere Möglichkeiten.

    Zum Beispiel kann man vom Integrationsamt ein Darlehen bekommen.

    Neu ist jetzt auch das "persönliche Budget".
    Beispiel hier: http://www.duesseldorf.de/sozialamt/behinderte/fin_hilfen/persoenliches_budget.shtml

    Meiner Meinung nach, können die nicht einfach so nein sagen...

    Ich werde auf der Arbeit nochmal genau in den Gesetzes Texten suchen.
    Soweit mir bekannt ist, steht da nichts von einer Beschränkung... aber wie gesagt, ich schau nochmal....

    Und, auch wenn alle Welt gegen Dich zu sein scheint - wir sind für Dich da!!!!



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