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LL - 06.04.2007, 08:25
20 Stiche f. Niklas - 15 Jahre Schmalz f Tiroler*-Prinzessin
Zitat: Zu 15 Jahren Haft ist am Donnerstag eine 34-jährige "Prinzessin*" von einem Innsbrucker Schwurgericht wegen Mordes an ihrem 22 Monate alten Sohn verurteilt worden. "Prinzessin"* soll mit zwei Messern über 20 Mal auf ihr schlafendes Baby eingestochen haben. Der Verteidiger legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil ein.Die Geschworenen sprachen die 34-Jährige einstimmig der vorsätzlichen Tötung ihres Kindes schuldig. Ebenso einig waren sich die Laienrichter bei der Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten, die ohne Gegenstimmen bejaht wurde.
Richter Klaus Schröder erkannte bei der Strafbemessung die verminderte Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten sowie die schwierige familiäre Situation, in der sie sich befunden habe, als strafmildernd an. Diese schwierige Lage habe sie jedoch mitverschuldet, meinte Schröder. Erschwerend sei, dass das Opfer ein schlafendes, wehrloses Kind gewesen sei.
Verteidiger plädierte auf Todschlag
Der Verteidiger hatte sich in seinem Schlussplädoyer für Totschlag ausgesprochen und die Schuldfähigkeit seiner Mandantin angezweifelt. Nach ihrer Verhaftung hatte die 34-Jährige angegeben, ihr Mann habe sie in den Wahnsinn getrieben. Der Ehemann der Angeklagten hatte an ihrem Auto einen Peilsender angebracht. Sie habe den Druck nicht mehr ertragen und sich mit einer "Explosivhandlung" versucht zu befreien. Dem widersprach der psychiatrische Gutachter, Reinhard Haller: "Es lag kein Affekt vor, und sie ist eingeschränkt zurechnungsfähig."
Sorgerechtsstreit als Auslöser für die Tat
Auslöser für die Verzweiflungstat war vermutlich der Sorgerechtsstreit zwischen dem mittlerweile geschiedenen Ehepaar. Für Staatsanwältin Gertraud Pfeifenberger bestand kein Zweifel, dass die Angeklagte vorsätzlich gehandelt hatte. Dass sie von ihrem Mann in den Wahnsinn getrieben worden sei, sei keine Rechtfertigung. Sie habe die Überwachung mit ihrer Untreue provoziert.
Zu der Tat war es im Juni 2006 in Kufstein gekommen. Die Frau hatte sich unmittelbar danach der Polizei gestellt und wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Sie wurde mittlerweile entlassen und befindet sich in Haft.
Nun was ist dazu noch in der Print-Ausgabe der Krone´zu lesen?
Zum Beispiel die Darstellung der Staatsanwältin:
Zitat: "Aus Angst, ihr bequemes Prinzessinnen*-Leben zu verlieren, rächte Prinzessin* sich bitter. Sie bereitete zwei Messer vor und stach blindwütig 20mal zu"
Bequemes Prinzessin*-Leben?
Immerhin zahlte ihr Mann seiner Prinzessin* grosszügigerweise Wohnung und Unterhalt trotz gescheiterter Ehe. Aber nur bis er draufkam, dass seine Prinzessin* mit ihrem Freund flüchten wollte.
*Ach ja, das Wort Prinzessin wurde hinzugefügt.
gerichtlive chefredaktion - 07.04.2007, 19:52
Ungleichgewichtung bei Mord
:( Ich sehe diesen Fall sehr skeptisch. Das alte Lied: Wäre ein Mann der Angeklagte gewesen, gäbe es zu 1000 Promille den "Frack", also Lebenslang.
Ich frage mich immer wieder, warum die ö. Rechtssprechung bei Frauen als Mörderinnen immer an die Untergrenze des Strafmasses geht und bei Männern überhaupt nicht mit der Wimper zuckt, das Volle auszuschöpfen.
Wir haben derzeit nach meinen Informationen ungefähr 140 Lebenslange in Gefängnissen sitzen, darunter sind mit Sicherheit keine 10 Frauen.
Marcus J. Oswald (gerichtlive / Blaulicht und Graulicht)
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