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Re: Zeitl. befr. spez. Zuchtprogramme für Berner, Große u. Enten
Cimba - 30.03.2007, 22:47Zeitl. befr. spez. Zuchtprogramme für Berner, Große u. Enten
Zeitlich befristete spezielle Zuchtprogramme für Berner, Große
Schweizer und Entlebucher Sennenhunde
Beschlossen:
vom Zuchtausschuss des SSV auf der Sitzung am 4./5.November 2005
1. Zuchtprogramm ED beim Berner Sennenhund (BS)
1.1 Röntgen und Beurteilung des ED-Röntgenbefundes
Für das ED-Röntgen wird eine veränderte Röntgenlagerung sowie die verpflichtende
Erklärung, dass Hund nicht ED operiert ist vorgesehen. ED operierte Hunde werden
von der Zucht ausgeschlossen.
Ab 1. März 2006 erfolgt nur noch eine Einstufung in ED-Frei oder ED-Nichtfrei
sowie ggf. die Angabe fragmentierter Processus coronoidius medialis - FPC oder
arthrotische Gelenksveränderung. Es werden Zuchtwerte für ED differenziert nach
Grunderkrankungen (FPC nachgewiesen und arthrotische Gelenksveränderung)
errechnet.
1.2 Zuchtzulassung- bzw. Zuchtverwendungsvoraussetzung im Rahmen des
Zuchtprogramms ED für BS
Für die Zeit bis Sommer 2009 wird das Zuchtprogramm durch die Tierärztliche
Hochschule Hannover (Prof. Dr. Distel) sowie Dr. Beuing (Giessen) wissenschaftlich
begleitet. Dieses Zuchtprogramm erfolgt im Hinblick auf die Diagnostikschwierigkeit
und zur Erlangung genauerer Erkenntnisse bezüglich der Heritabilität
(Erblichkeitsgrad) der ED. Im Sommer 2009 erfolgt eine Auswertung und Bewertung
der Ergebnisse dieses Zuchtprogramms. Über eine mögliche Verlängerung dieses
Zuchtprogramms oder andere sich auf Grund der Ergebnisse notwendig werdende
Zuchtstrategien soll möglichst auf der in 2009 stattfindenden MV berichtet werden.
Hündinnen mit ED-Nichtfrei
In dem angegebenen Zeitraum können auch diese Hunde zur Zucht zugelassen
werden. Nach einem Einsatz zur Zucht kann allerdings eine erneute
Zuchtverwendung erst dann erfolgen, wenn die Ergebnisse der Nachzuchtkontrolle
von mindestens 50 % der Welpen pro Wurf (HD- und ED-Röntgen; also in der Regel
die zwei randomisierten Welpen + X; bis zu 4 Welpen 2; bis zu 6 Welpen 3; bis zu 8
Welpen 4 etc.) vorliegen. Die erneute Zuchtverwendung muss unter
Berücksichtigung der Ergebnisse (neu errechneter Zuchtwert) des jeweils
vorangegangenen Wurfes für den nächsten Wurf erfolgen.
Rüden mit ED-Nichtfrei:
Zuchtzulassung auch der ED-Nicht Freien Hunde, für zunächst 5 Würfe. Erneute
Zuchtverwendung für 3 oder mehr weitere Würfe, sofern bei mindestens 50% der
Welpen aus den vorangegangenen 3 oder mehr Würfen eine Nachzuchtkontrolle(HDund
ED-Röntgen s.o. Zuchtwertberücksichtigung) durchgeführt wurde, danach
weitere Zuchtverwendung für Anzahl der über 50% geröntgten Würfe.
Hunde mit ED II-III:
Hunde welche bereits ED II und ED III eingestuft sind, können entsprechend dem
oben dargestellten Zuchtprogramm zur Zucht zugelassen und dann eingesetzt
werden.
Hunde mit ED I
Für alle bis zum 28.Februar 2006 in ED I eingestuften Hunde bleibt es bei den
bisherigen Zuchtbestimmungen.
Eine Verpaarung von Hunden mit ED-Befund darf nur mit ED – Freien Hunden
erfolgen.
Zusätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Diagnosesicherung:
- Obergutachten: Beurteilung beim Obergutachter ohne Kenntnis der bisherigen
Einstufung, Röntgen in der Hochschule.
- Arthroskopie oder CT: Durchführung und Gutachten in einer Hochschule.
- Beurteilung der Arthroseveränderung (von der 1. Aufnahme zur 2. Aufnahme):
durch Röntgen an einer Hochschule und Beurteilung durch diese Hochschule oder
Obergutachter; das Nachröntgen kann frühestens ein Jahr nach erster Aufnahme
erfolgen.
2. Zuchtprogramm ED beim Großen Schweizer Sennenhund (GSS)
Im Hinblick auf die oben beschriebene schwierige Diagnostik bei der ED sowie der
Tatsache, dass bei den GSS in den letzten 10 Jahren der Anteil an ED II-III Hunden
lediglich bei ca. 8 % liegt, wird im Zusammenhang mit dem ED-Zuchtprogramm bei
den BS, die Pflicht des ED-Röntgen für die Zuchtzulassung und Zuchtverwendung
beim GSS zunächst bis zum Sommer 2009 ausgesetzt. Dieses Zuchtprogramm ist –
wie bei den BS - beschränkt bis Sommer 2009. Dann soll die Auswertung und
Beurteilung der Ergebnisse erfolgen. Sofern in dieser Zeit Hunde freiwillig auf ED
untersucht werden, gilt für diese Hunde Folgendes:
2.1 Röntgen und Beurteilung des ED-Röntgenbefundes
Für das ED-Röntgen wird eine veränderte Röntgenlagerung sowie die verpflichtende
Erklärung, dass Hund nicht ED operiert ist vorgesehen. Ab 1. März 2006 erfolgt nur
noch eine Einstufung in ED-Frei oder ED-Nichtfrei.
2.2 Zuchtzulassung- bzw. Zuchtverwendungsvoraussetzung im Rahmen des
Zuchtprogramms ED für GSS
Hunde mit einem Befund ED-Nichtfrei:
In dem angegebenen Zeitraum können auch diese Hunde zur Zucht zugelassen
werden. Nach einem Einsatz zur Zucht kann allerdings eine erneute
Zuchtverwendung erst dann erfolgen, wenn die Ergebnisse der Nachzuchtkontrolle
von mindestens 50 % der Welpen pro Wurf (HD-, ED- und OCD-Röntgen; bis zu 4
Welpen 2; bis zu 6 Welpen 3; bis zu 8 Welpen 4 etc). Die erneute Zuchtverwendung
muss unter Berücksichtigung der Ergebnisse (neu errechneter Zuchtwert) des jeweils
vorangegangenen Wurfes für den nächsten Wurf erfolgen.
Hunde mit ED II-III
Hunde welche bereits ED II und ED III eingestuft sind, können entsprechend dem
Zuchtprogramm zur Zucht eingesetzt werden.
Hunde mit ED I
Für alle ED-I eingestuften Hunde bleibt es bei den bisherigen Zuchtbestimmungen.
Eine Verpaarung von Hunden mit ED-Befund darf nur mit ED – Freien Hunden
erfolgen.
3. Zuchtprogramm PRA-Gentest Entlebucher Sennenhund (ES)
Bei ES ist für die Zuchtzulassung sowie eine erneute Zuchtverwendung zusätzlich
die Vorlage des Ergebnisses des PRA-Gentests (durch die Fa. Optigen) erforderlich.
ES die keinen solchen Test nachweisen können, dürfen nicht mehr zur Zucht
verwendet oder zugelassen werden. Dies gilt auch für Hunde (Rüden sowie
Hündinnen) aus dem Ausland.
3.1 Zuchtzulassung- bzw. Zuchtverwendungsvoraussetzung infolge der
Ergebnisse des PRA-Gentests
Um keine PRA-positiven Welpen mehr zu züchten, sind Paarungen von zwei als
Carrier (B) sowie Paarungen von als Carrier (B) mit als Affected (C) erkannten
Hunden nicht mehr zulässig. Affected-Hunde (C) können weiterhin zur Zucht
verwendet werden, dürfen jedoch nur mit Normal/Clear-Hunden (A) gepaart werden.
Damit einerseits keine PRA-positiven Welpen mehr erzeugt und andererseits der in
den vorangegangenen Jahrzehnten durch ungesteuerte Inzucht verarmte Genpool
nicht noch weiter verkleinert wird, müssen die Normal/Clear-Rüden (A) vorrangig für
die Carrier-Hündinnen (B) zu Verfügung stehen. Normal/Clear-Hündinnen (A) sollen
daher vorrangig die B-Rüden zur Zucht benutzen.
Die Verpaarung von zwei Normal/Clear-Hunden (A/A-Verpaarungen) ist zu
begründen und bei der Zuchtleitung über den AKES zu beantragen.
Affected-Hunde (C) können weiterhin zur Zucht zugelassen werden, wenn sie unter
Berücksichtigung aller anderen Kriterien (z.B. Abstammung, HD, Katarakt etc.) eine
Verbesserung der ES Population versprechen. Die Anmeldung zur
Zulassungsprüfung hat über die Zuchtleitung unter Beteiligung des AK ES zu
erfolgen.
Zuchtziel ist es gegenwärtig nicht, schnellstmöglich den Anteil der Carrier-Hunde (B)
deutlich zu senken. Der PRA -Test sollte im Moment vorrangig dazu dienen, dass
keine an PRA erkrankenden Hunde mehr gezüchtet werden. Gleichwohl wird
überwacht, dass der Anteil an Carrier-Hunden (B) nicht ansteigt sondern langfristig
sinkt.
Quelle: www.ssv-ev.de
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